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BGH, 30.03.2004 - 4 StR 529/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 52 StGB
Tateinheit (natürliche Handlungseinheit; bloße Änderung der Konkurrenzverhältnisse) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Konkurrenzrechtliche Bewertung von auf einer Auslandsreise erfolgter betrügerischer Geldabhebungen; Korrektur des Konkurrenzverhältnisses als Verringerung des Tatunrechts und des Schuldgehalts in seiner Gesamtheit
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 52 Abs. 1
Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Abhebungen von einem Sparbuch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03
Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …
Hiergegen ist, insbesondere unter dem Aspekt der Verfahrensvereinfachung, grundsätzlich nichts einzuwenden; denn da die konkurrenzrechtliche Einordnung der Einzeltaten deren Gesamtunrechts- und Schuldgehalt im allgemeinen nicht berührt (vgl. BGHSt 40, 218, 239; 41, 368, 373; BGH NStZ 1997, 233; BGH, Beschl. vom 30. März 2004 - 4 StR 529/03), führt die Verurteilung wegen nur einer Tat oder nur weniger tatmehrheitlicher Taten in aller Regel im Ergebnis zu einer den Angeklagten weder ungerechtfertigt belastenden noch unberechtigt begünstigenden Straffolge. - BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13
Einheitliche Tat des Computerbetruges bei in kurzem zeitlichen Abstand getätigten …
Die bloße Korrektur des Konkurrenzverhältnisses hat keine Verringerung des Tatunrechts und des Schuldgehalts in seiner Gesamtheit zur Folge (BGH, Beschluss vom 30. März 2004 - 4 StR 529/03, wistra 2004, 417, 418).