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BGH, 30.03.2006 - IX ZB 102/04 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Zeitliche Voraussetzung der Anwendbarkeit der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO); Möglichkeit der Überprüfung der internationalen Zuständigkeit des Gerichts des ...
- Judicialis
AVAG § 15 Abs. 1; ; AVAG § 16 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 575 Abs. 3 Nr. 2; ; EuGVVO § 15 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EuGVVO Art. 66 Abs. 2 lit. a Art. 35 Abs. 1
Anerkennung von nach Inkrafttreten der EuGVVO erlassenen ausländischen Entscheidungen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 08.10.2003 - 10 O 566/03
- OLG Köln, 19.03.2004 - 16 W 39/03
- BGH, 30.03.2006 - IX ZB 102/04
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 14.09.2007 - 6 W 46/07
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Mahnbescheides nur bei korrekter …
Bei der Streitwertfestsetzung bleiben Zinsen und Kosten außer Betracht, wenn es sich um Nebenforderungen handelt (vgl. BGH WM 1956, 1506; dies ergibt sich auch aus neueren Beschlüssen des BGH vom 30.3. 2006, IX ZB 102/04, sowie vom 8.12.2005, IX ZB 28/04, in denen - ohne weitere Begründung - der Gegenstandswert in Höhe der titulierten Hauptforderungen ohne Zinsen und Kosten festgesetzt wurde). - OLG Hamburg, 18.11.2008 - 6 W 50/08
Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils: Verstoß gegen den ordre …
Bei der Streitwertfestsetzung bleiben Zinsen und Kosten außer Betracht, wenn es sich um Nebenforderungen handelt (vgl. BGH WM 1956, 1506; dies ergibt sich auch aus neueren Beschlüssen des BGH vom 30.3. 2006, IX ZB 102/04, sowie vom 8.12.2005, IX ZB 28/04, in denen - ohne weitere Begründung - der Gegenstandswert in Höhe der titulierten Hauptforderung ohne Zinsen und Kosten festgesetzt wurde).