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   BGH, 30.03.2006 - IX ZB 282/04   

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https://dejure.org/2006,8998
BGH, 30.03.2006 - IX ZB 282/04 (https://dejure.org/2006,8998)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2006 - IX ZB 282/04 (https://dejure.org/2006,8998)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2006 - IX ZB 282/04 (https://dejure.org/2006,8998)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Forderung einer Auslagenpauschale durch den Insolvenzverwalter; Anspruch auf Auslagenpauschale bei Vorlage des Schlussberichts; Zeitpunkt der Beendigung des Amts des Insolvenzverwalters; Ziel einer Pauschalierungsregelung; Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses für ...

  • Judicialis

    InsVV § 8 Abs. 3; ; InsVV § 9

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV
    Bemessung der Vergütung des Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.2006 - IX ZB 167/04

    Anfechtung einer Sicherung für ein eigenkapitalersetzendes Darlehen; Vergütung

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 282/04
    Als Schlusspunkt maßgebend ist daher der Zeitpunkt, bis zu dem das Insolvenzverfahren bei angemessener, zügiger Bearbeitung durch den Verwalter abgeschlossen worden wäre (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03, ZIP 2004, 1716, 1717; v. 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, ZInsO 2006, 254, 256).

    Bis zu diesem Zeitpunkt kann grundsätzlich der Auslagenpauschsatz gefordert werden (BGH, Beschl. v. 2. Februar 2006 aaO).

    Das Insolvenzverfahren ist beschleunigt durchzuführen (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004, aaO; v. 2. Februar 2006, aaO).

    Deren Dauer kann bei der Festsetzung der Auslagenpauschbeträge nicht berücksichtigt werden, es sei denn, der Verwalter ist hiervon unabhängig im Insolvenzverfahren tätig (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004, aaO; v. 2. Februar 2006, aaO).

  • BGH, 23.07.2004 - IX ZB 255/03

    Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Auslagenpauschsätze bei verspäteter Vorlage

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 282/04
    Als Schlusspunkt maßgebend ist daher der Zeitpunkt, bis zu dem das Insolvenzverfahren bei angemessener, zügiger Bearbeitung durch den Verwalter abgeschlossen worden wäre (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03, ZIP 2004, 1716, 1717; v. 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, ZInsO 2006, 254, 256).

    Das Insolvenzverfahren ist beschleunigt durchzuführen (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004, aaO; v. 2. Februar 2006, aaO).

    Deren Dauer kann bei der Festsetzung der Auslagenpauschbeträge nicht berücksichtigt werden, es sei denn, der Verwalter ist hiervon unabhängig im Insolvenzverfahren tätig (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004, aaO; v. 2. Februar 2006, aaO).

  • BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes;

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 282/04
    Ungewisse Prognosen über die weitere Verfahrensdauer können nicht zugrunde gelegt werden (vgl. für die Festsetzung der Vergütung BGH, Beschl. v. 10. November 2005 - IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93, 94; v. 26. Januar 2006 - IX ZB 183/04, z.V.b., Umdruck S. 7).

    Der Insolvenzverwalter kann sich eine entsprechende Ergänzung seines Vergütungsfestsetzungsantrages vorbehalten; notwendig ist dies jedoch nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 10. November 2005, aaO; v. 26. Januar 2006, aaO).

  • BGH, 26.01.2006 - IX ZB 183/04

    Ergänzende Festsetzung der Verwaltervergütung nach Massezufluss

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 282/04
    Ungewisse Prognosen über die weitere Verfahrensdauer können nicht zugrunde gelegt werden (vgl. für die Festsetzung der Vergütung BGH, Beschl. v. 10. November 2005 - IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93, 94; v. 26. Januar 2006 - IX ZB 183/04, z.V.b., Umdruck S. 7).

    Der Insolvenzverwalter kann sich eine entsprechende Ergänzung seines Vergütungsfestsetzungsantrages vorbehalten; notwendig ist dies jedoch nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 10. November 2005, aaO; v. 26. Januar 2006, aaO).

  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 3/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Erhöhung der Berechnungsgrundlage bei

    Die formelle und materielle Rechtskraft der bereits erfolgten Festsetzung steht dem nicht entgegen, weil die Fortdauer des Insolvenzverfahrens und das Entstehen weiterer Auslagen eine neue Tatsache darstellen (BGH, Beschluss vom 30. März 2006 - IX ZB 282/04, BGHReport 2006, 998 Rn. 13).
  • BGH, 10.07.2008 - IX ZB 152/07

    Insolvenzverwaltervergütung - Bemessung des Auslagenpauschalsatzes

    Der Auslagenpauschsatz kann nur gefordert werden für die Zeiten, in denen der Insolvenzverwalter insolvenzrechtlich notwendige Tätigkeiten erbracht hat (BGH, Beschl. v. 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, ZIP 2006, 483, 485; v. 9. März 2006 - IX ZB 103/04, ZInsO 2006, 424; v. 30. März 2006 - IX ZB 282/04, BGH-Report 2006, 998).
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZB 148/10

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Betriebsfortführung

    Der Auslagenpauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV kann nur bis zu dem Zeitpunkt verlangt werden, zu dem bei ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens die insolvenzrechtlich erforderliche Tätigkeit abgeschlossen worden wäre (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03, WM 2004, 1881, 1882; vom 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, WM 2006, 630, 632 f; vom 30. März 2006 - IX ZB 282/04, BGH-Report 2006, 998 Rn. 6).
  • AG Potsdam, 05.12.2006 - 35 IN 1058/05

    Insolvenzverwaltervergütung: Berechnung der Mindestvergütung und der

    Über die Einreichung des Schlussberichts und des Vergütungsantrags sowie des Schlusstermins hinaus hat der Insolvenzverwalter sein Amt bis zur vollständigen Beendigung des Verfahrens, d. h. bis zum Eintritt der Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses auszuüben ( BGH v. 30.3.2006 - IX ZB 282/04 = BGHReport 1006, 998 sowie bereits BGH v. 2.2.2006 - IX ZB 167/04, ZInsO 2006, 254; MünchKom-InsO/ Graeber , § 56 Rdnr. 125; HK-InsO/ Eickmann , 4. Aufl., § 56 Rdnr. 29).
  • AG Friedberg (Hessen), 07.07.2015 - 60 IN 202/10

    Zur Zweitfestsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters wegen nachträglichen

    Eine solche Wahlmöglichkeit lässt sich mit der Tatsache, dass das Insolvenzverfahren beschleunigt durchzuführen ist (BGH, Beschluss vom 30. März 2006 - IX ZB 282/04 -, Rn. 9, juris) nicht vereinbaren.
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