Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2006 - IX ZB 102/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8764
BGH, 30.03.2006 - IX ZB 102/04 (https://dejure.org/2006,8764)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2006 - IX ZB 102/04 (https://dejure.org/2006,8764)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2006 - IX ZB 102/04 (https://dejure.org/2006,8764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,8764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zeitliche Voraussetzung der Anwendbarkeit der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO); Möglichkeit der Überprüfung der internationalen Zuständigkeit des Gerichts des ...

  • Judicialis

    AVAG § 15 Abs. 1; ; AVAG § 16 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 575 Abs. 3 Nr. 2; ; EuGVVO § 15 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 66 Abs. 2 lit. a Art. 35 Abs. 1
    Anerkennung von nach Inkrafttreten der EuGVVO erlassenen ausländischen Entscheidungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.09.2005 - IX ZB 430/02

    Anforderungen an die Begründung einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 102/04
    Dabei prüft das Rechtsbeschwerdegericht bei der kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 ZPO ebenso wie bei der Nichtzulassungsbeschwerde nur die Zulassungsgründe, welche die Rechtsmittelbegründung nach § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, § 16 Abs. 2 Satz 1 AVAG schlüssig und substantiiert dargelegt hat (BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 430/02, ZInsO 2005, 1162).

    Beruht die Beschwerdeentscheidung auf zwei selbständig tragenden Begründungen, ist die kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde unzulässig, wenn nur hinsichtlich einer der beiden Begründungen die Zulässigkeitsvoraussetzungen dargelegt werden (BGH, Beschl. v. 29. September 2005 aaO).

  • BGH, 14.11.1991 - IX ZR 250/90

    Klageerhebung vor Inkrafttreten des Beitrittsübereinkommens - Wirksame

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 102/04
    Damit ist von der Klageerhebung vor dem 1. März 2002 auszugehen (vgl. BGH, Urt. v. 14. November 1991 - IX ZR 250/90, WM 1992, 87, 88, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 116, 77; Geimer in Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht 2. Aufl. Art. 66 EuGVVO Rn. 3).
  • EuGH, 14.07.1983 - 201/82

    Gerling Konzern Speziale Kreditversicherung AG u.a. / Amministrazione del Tesoro

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 102/04
    Nur eine hilfsweise Einlassung wäre für eine in erster Linie erhobene Rüge der fehlenden internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 24 EuGVVO unschädlich gewesen (EuGH, NJW 1984, 2760, 2761; BGH, Urt. v. 2. März 2006 - IX ZR 15/05, zur Veröffentlichung bestimmt; Kropholler, aaO § 24 EuGVVO Rn. 10 f).
  • BGH, 02.03.2006 - IX ZR 15/05

    Begriff des Erfüllungsorts bei einem Vertrag mit einem ausländischen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 102/04
    Nur eine hilfsweise Einlassung wäre für eine in erster Linie erhobene Rüge der fehlenden internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 24 EuGVVO unschädlich gewesen (EuGH, NJW 1984, 2760, 2761; BGH, Urt. v. 2. März 2006 - IX ZR 15/05, zur Veröffentlichung bestimmt; Kropholler, aaO § 24 EuGVVO Rn. 10 f).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 102/04
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 159, 135, 137 f; BGH, Beschl. v. 22. September 2005 - IX ZB 7/04, NJW-RR 2006, 143, 144).
  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 7/04

    Begriff der Entscheidung

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 102/04
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 159, 135, 137 f; BGH, Beschl. v. 22. September 2005 - IX ZB 7/04, NJW-RR 2006, 143, 144).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 102/04
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 159, 135, 137 f; BGH, Beschl. v. 22. September 2005 - IX ZB 7/04, NJW-RR 2006, 143, 144).
  • BGH, 06.10.2005 - IX ZB 27/02

    Vollstreckbarerklärung einer in England ergangenen Versäumnisentscheidung

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 102/04
    In diesem Rahmen ist eine mögliche Fehlentscheidung des Gerichts des Urteilsstaates hinsichtlich seiner internationalen Zuständigkeit hinzunehmen, gleichgültig, ob sie durch unzutreffende tatsächliche Feststellungen oder durch fehlerhafte Rechtsanwendung entstanden ist (BGH, Beschl. v. 15. November 2005 - IX ZB 27/02, zur Veröffentlichung bestimmt; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht 8. Aufl. Art. 35 EuGVVO Rn. 1; Wolf in Bülow/Böckstiegel/Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr Art. 28 EuGVÜ Rn. 2; Zöller/Geimer, ZPO 25. Aufl. Art. 35 EuGVVO Rn. 1; Schlosser, Europäisches Zivilprozessrecht 2. Aufl. Art. 34 bis 36 EuGVVO Rn. 30; Geimer in Geimer/Schütze, aaO Art. 35 EuGVVO Rn. 13 f).
  • OLG Hamburg, 14.09.2007 - 6 W 46/07

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Mahnbescheides nur bei korrekter

    Bei der Streitwertfestsetzung bleiben Zinsen und Kosten außer Betracht, wenn es sich um Nebenforderungen handelt (vgl. BGH WM 1956, 1506; dies ergibt sich auch aus neueren Beschlüssen des BGH vom 30.3. 2006, IX ZB 102/04, sowie vom 8.12.2005, IX ZB 28/04, in denen - ohne weitere Begründung - der Gegenstandswert in Höhe der titulierten Hauptforderungen ohne Zinsen und Kosten festgesetzt wurde).
  • OLG Hamburg, 18.11.2008 - 6 W 50/08

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils: Verstoß gegen den ordre

    Bei der Streitwertfestsetzung bleiben Zinsen und Kosten außer Betracht, wenn es sich um Nebenforderungen handelt (vgl. BGH WM 1956, 1506; dies ergibt sich auch aus neueren Beschlüssen des BGH vom 30.3. 2006, IX ZB 102/04, sowie vom 8.12.2005, IX ZB 28/04, in denen - ohne weitere Begründung - der Gegenstandswert in Höhe der titulierten Hauptforderung ohne Zinsen und Kosten festgesetzt wurde).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht