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   BGH, 30.03.2011 - 4 StR 42/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5741
BGH, 30.03.2011 - 4 StR 42/11 (https://dejure.org/2011,5741)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2011 - 4 StR 42/11 (https://dejure.org/2011,5741)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11 (https://dejure.org/2011,5741)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 21 StVG; § 200 StPO
    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Verfahrenshindernis: mangelnde hinreichende Anklage: Umgrenzungsfunktion); Bedeutung der Presseberichterstattung für die Strafzumessung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 200 Abs 1 S 1 StPO, § 264 Abs 1 StPO, § 21 StVG
    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anforderungen an die Anklageschrift

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an die Anklageschrift beim Vorwurf mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - lediglich Wiedergabe der Fahrzeugmarke ist nicht ausreichend

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Tatbegriffs in § 200 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung (StPO); Keine Bedeutung einer aggressiven und vorverurteilenden Berichterstattung in der Presse für die Strafbemessung

  • rewis.io

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anforderungen an die Anklageschrift

  • ra.de
  • rewis.io

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anforderungen an die Anklageschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Tatbegriffs in § 200 Abs. 1 S. 1 StPO; Bedeutung einer aggressiven und vorverurteilenden Berichterstattung in der Presse für die Strafbemessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: BMW oder Mercedes Vito kann entscheidend sein

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Verurteilung nur bei ausreichende Beschreibung der Tat in der Anklageschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 130
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Arnsberg, 20.01.2020 - 2 Ks 15/19

    Raser von Sundern zu Gefängnis verurteilt

    Eine Medienberichterstattung über eine Straftat sowie die Person des Angeklagten stellt - selbst wenn sie "aggressiven und vorverurteilenden" Charakter hat - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig ebenfalls keinen bestimO3 Strafzumessungsgrund dar (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11, BGH, Urteil vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18 -juris).

    Das Tatgericht kann eine mediale Berichterstattung allerdings strafmildernd berücksichtigen, wenn sie weit über das gewöhnliche Maß hinausgeht, dass jeder Straftäter über sich ergehen lassen muss, und sich deshalb besonders nachteilig für den Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - aaO).

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 154/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Voraussetzungen: erforderliche

    Selbst eine "aggressive und vorverurteilende Berichterstattung' in den Medien stellt regelmäßig keinen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO dar (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11 Rn. 24 sowie Franke, aaO, S. 81, 93 ff. mwN).
  • BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18

    Bestrafung als Täter bei rechtswidriger und schuldhafter Verwirklichung aller

    b) Eine Medienberichterstattung über eine Straftat sowie die Person des Angeklagten stellt - selbst wenn sie "aggressiven und vorverurteilenden' Charakter hat - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig ebenfalls keinen bestimmenden Strafzumessungsgrund dar (BGH, Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16, NJW 2016, 3670, 3672; vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, NStZ-RR 2008, 343, 344; vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11, juris Rn. 24).

    Das Tatgericht kann eine mediale Berichterstattung allerdings strafmildernd berücksichtigen, wenn sie weit über das gewöhnliche Maß hinausgeht, das jeder Straftäter über sich ergehen lassen muss, und sich deshalb besonders nachteilig für den Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, NStZ-RR 2008, 343, 344; vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16, NJW 2016, 3670, 3672; Beschlüsse vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11, juris Rn. 24; vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NJW 2016, 728, 730).

  • BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11

    Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlungen gegen eine

    Der Tatbegriff des § 264 Abs. 1 StPO entspricht dabei demjenigen des § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO (BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11).
  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 648/11

    Kognitionspflicht des Gerichts bei einer möglichen Vergewaltigung durch Würgen

    Der Tatbegriff des § 264 Abs. 1 StPO entspricht dabei demjenigen des § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO (BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11).
  • OLG Stuttgart, 20.05.2011 - 1 Ss 193/11

    Selbstständiges Verfallsverfahren wegen ordnungswidriger Überladung von

    Aufgrund dessen wird die Verfallsanordnung ihrer Umgrenzungsfunktion insgesamt noch gerecht (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.1995, 1 StR 787/94 und Beschluss vom 30.03.2011, 4 StR 42/11).
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