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   BGH, 30.03.2011 - 4 StR 42/11   

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https://dejure.org/2011,5741
BGH, 30.03.2011 - 4 StR 42/11 (https://dejure.org/2011,5741)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2011 - 4 StR 42/11 (https://dejure.org/2011,5741)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11 (https://dejure.org/2011,5741)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 21 StVG; § 200 StPO
    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Verfahrenshindernis: mangelnde hinreichende Anklage: Umgrenzungsfunktion); Bedeutung der Presseberichterstattung für die Strafzumessung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 200 Abs 1 S 1 StPO, § 264 Abs 1 StPO, § 21 StVG
    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anforderungen an die Anklageschrift

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an die Anklageschrift beim Vorwurf mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - lediglich Wiedergabe der Fahrzeugmarke ist nicht ausreichend

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Tatbegriffs in § 200 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung (StPO); Keine Bedeutung einer aggressiven und vorverurteilenden Berichterstattung in der Presse für die Strafbemessung

  • rewis.io

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anforderungen an die Anklageschrift

  • ra.de
  • rewis.io

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anforderungen an die Anklageschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Tatbegriffs in § 200 Abs. 1 S. 1 StPO; Bedeutung einer aggressiven und vorverurteilenden Berichterstattung in der Presse für die Strafbemessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: BMW oder Mercedes Vito kann entscheidend sein

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Verurteilung nur bei ausreichende Beschreibung der Tat in der Anklageschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 130
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.10.1999 - 3 StR 324/99

    Strafzumessung; Verfallsanordnung

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - 4 StR 42/11
    Dabei ist es zu Recht davon ausgegangen, dass allein eine "aggressive und vorverurteilende" Berichterstattung für die Strafbemessung regelmäßig keine wesentliche Bedeutung hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1999 - 3 StR 324/99; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 46 Rn. 63 mwN).
  • BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04

    Kostenentscheidung bei Vorgehen nach § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO durch das für das

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - 4 StR 42/11
    Insofern macht der Senat von der Regelung des § 354 Abs. 1b StPO Gebrauch; über die neue Gesamtstrafe sowie die (weiteren) Kosten des Revisionsverfahrens kann im Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 2 StR 556/10; zur Kostenentscheidung: BGH, Beschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04, NJW 2005, 1205, 1206).
  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme zum Nachweis einer

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - 4 StR 42/11
    bb) Dem Unterlassen eines Widerspruchs gegen die Verwertung des Ergebnisses der Blutprobenentnahme beim Angeklagten hat die Strafkammer - auch im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2011 (2 BvR 1596/10) - zu Recht keine wesentliche Bedeutung für die Strafhöhe beigemessen.
  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - 4 StR 42/11
    Dies ist jedoch als Ausnahme auf Fälle beschränkt worden, in denen typischerweise bei einer Serie gleichartiger Handlungen einzelne Taten etwa wegen Zeitablaufs oder wegen Besonderheiten in der Beweislage nicht mehr genau voneinander unterschieden werden können (vgl. BGH, Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10).
  • BGH, 23.10.2007 - 5 StR 270/07

    Gewerbsmäßiger Computerbetrug (Strafzumessung: Revisibilität, Aussetzung zur

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - 4 StR 42/11
    Anders kann dies zu beurteilen sein, wenn - was indes weder in dem Beweisantrag noch in der Verfahrensrüge behauptet wird - der Angeklagte unter der Berichterstattung in besonderer Weise gelitten hat (vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 5 StR 270/07).
  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - 4 StR 42/11
    Im Übrigen belegen die vorgelegten Presseartikel auch nicht, dass der Druck der medialen Berichterstattung weit über das hinausging, was jeder Straftäter über sich ergehen lassen muss, dessen Fall in das Licht der Öffentlichkeit gerät (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, NStZ-RR 2008, 343, 344).
  • BGH, 19.01.2011 - 2 StR 556/10

    Verfahrenseinstellung wegen Verjährung

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - 4 StR 42/11
    Insofern macht der Senat von der Regelung des § 354 Abs. 1b StPO Gebrauch; über die neue Gesamtstrafe sowie die (weiteren) Kosten des Revisionsverfahrens kann im Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 2 StR 556/10; zur Kostenentscheidung: BGH, Beschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04, NJW 2005, 1205, 1206).
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - 4 StR 42/11
    Darüber hinaus war es - zumal hierzu Ausführungen nur "regelmäßig" geboten sind (vgl. Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 275/10 mwN) - vor dem Hintergrund insbesondere der rechtlich zutreffenden Ausführungen der Strafkammer zur Frage des "Zurechnungszusammenhangs" auch zur Wahrung berechtigter Verteidigungsinteressen nicht erforderlich, ausdrücklich zu erklären, ob die Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen besteht.
  • LG Arnsberg, 20.01.2020 - 2 Ks 15/19

    Raser von Sundern zu Gefängnis verurteilt

    Eine Medienberichterstattung über eine Straftat sowie die Person des Angeklagten stellt - selbst wenn sie "aggressiven und vorverurteilenden" Charakter hat - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig ebenfalls keinen bestimO3 Strafzumessungsgrund dar (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11, BGH, Urteil vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18 -juris).

    Das Tatgericht kann eine mediale Berichterstattung allerdings strafmildernd berücksichtigen, wenn sie weit über das gewöhnliche Maß hinausgeht, dass jeder Straftäter über sich ergehen lassen muss, und sich deshalb besonders nachteilig für den Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - aaO).

  • BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18

    Bestrafung als Täter bei rechtswidriger und schuldhafter Verwirklichung aller

    b) Eine Medienberichterstattung über eine Straftat sowie die Person des Angeklagten stellt - selbst wenn sie "aggressiven und vorverurteilenden' Charakter hat - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig ebenfalls keinen bestimmenden Strafzumessungsgrund dar (BGH, Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16, NJW 2016, 3670, 3672; vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, NStZ-RR 2008, 343, 344; vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11, juris Rn. 24).

    Das Tatgericht kann eine mediale Berichterstattung allerdings strafmildernd berücksichtigen, wenn sie weit über das gewöhnliche Maß hinausgeht, das jeder Straftäter über sich ergehen lassen muss, und sich deshalb besonders nachteilig für den Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, NStZ-RR 2008, 343, 344; vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16, NJW 2016, 3670, 3672; Beschlüsse vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11, juris Rn. 24; vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NJW 2016, 728, 730).

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 154/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Voraussetzungen: erforderliche

    Selbst eine "aggressive und vorverurteilende Berichterstattung' in den Medien stellt regelmäßig keinen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO dar (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11 Rn. 24 sowie Franke, aaO, S. 81, 93 ff. mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 23.12.2022 - 24 KLs 4/22

    Ex-OB wegen Korruption verurteilt

    Die mediale Berichterstattung über eine Straftat und die Person eines Angeklagten hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - selbst wenn sie aggressiven und vorverurteilenden Charakter hat - für die Strafzumessung regelmäßig keine Bedeutung (BGH, Urteil vom 07.09.2016 - 1 StR 154/16; Beschluss vom 30.03.2011 - 4 StR 42/11; Urteil vom 07.11.2007 - 1 StR 164/07).
  • BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11

    Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlungen gegen eine

    Der Tatbegriff des § 264 Abs. 1 StPO entspricht dabei demjenigen des § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO (BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11).
  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 648/11

    Kognitionspflicht des Gerichts bei einer möglichen Vergewaltigung durch Würgen

    Der Tatbegriff des § 264 Abs. 1 StPO entspricht dabei demjenigen des § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO (BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11).
  • OLG Stuttgart, 20.05.2011 - 1 Ss 193/11

    Selbstständiges Verfallsverfahren wegen ordnungswidriger Überladung von

    Aufgrund dessen wird die Verfallsanordnung ihrer Umgrenzungsfunktion insgesamt noch gerecht (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.1995, 1 StR 787/94 und Beschluss vom 30.03.2011, 4 StR 42/11).
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