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   BGH, 30.03.2011 - IV ZR 205/10   

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https://dejure.org/2011,12028
BGH, 30.03.2011 - IV ZR 205/10 (https://dejure.org/2011,12028)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2011 - IV ZR 205/10 (https://dejure.org/2011,12028)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2011 - IV ZR 205/10 (https://dejure.org/2011,12028)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Analoge Anwendbarkeit von § 2287 Abs. 1 BGB auf wechselbezügliche Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten ist als Frage von grundsätzlicher Bedeutung gerichtlich geklärt; Analoge Anwendbarkeit von § 2287 Abs. 1 BGB auf bindend gewordene wechselbezügliche Verfügungen in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2287 Abs. 1
    Analoge Anwendbarkeit von § 2287 Abs. 1 BGB auf wechselbezügliche Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten ist als Frage von grundsätzlicher Bedeutung gerichtlich geklärt; Analoge Anwendbarkeit von § 2287 Abs. 1 BGB auf bindend gewordene wechselbezügliche Verfügungen in ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung der Revision, gemeinschaftliches Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Analoge Anwendbarkeit von § 2287 Abs. 1 BGB auf bindend gewordene wechselbezügliche ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80

    Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - IV ZR 205/10
    Die grundsätzlichen Fragen zur analogen Anwendbarkeit des § 2287 Abs. 1 BGB auf bindend gewordene wechselbezügliche Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten sind spätestens seit dem Senatsurteil vom 23. September 1981 - IVa ZR 185/80, BGHZ 82, 274 geklärt.

    Relevante Unterschiede im Sachverhalt zu dem von BGHZ 82, 274 behandelten sind danach insgesamt nicht auszumachen.

  • BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74

    Ausgleich von Zuwendungen unter Abkömmlingen. Kaufkraftschwund

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - IV ZR 205/10
    Die Revision übersieht, dass für die vom Gesetzgeber bei der Berücksichtigung von Vorempfängen angenommene Form der Ausgleichung anhand des Zuwendungszeitpunktes unter Einbeziehung des Kaufkraftschwundes (vgl. nur Senatsurteil vom 4. Juli 1975 - IV ZR 3/74, BGHZ 65, 75) bei einer letztwillig verfügten anderen Ausgleichsregelung wie im Streitfall kein Raum ist.
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