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   BGH, 30.03.2011 - KVZ 100/10   

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https://dejure.org/2011,14963
BGH, 30.03.2011 - KVZ 100/10 (https://dejure.org/2011,14963)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2011 - KVZ 100/10 (https://dejure.org/2011,14963)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2011 - KVZ 100/10 (https://dejure.org/2011,14963)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 2 GWB, Art 9 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG
    Fusionskontrollverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde eines beigeladenen Verbands gegen die Freigabeentscheidung des Bundeskartellamts

  • Wolters Kluwer

    Herleitung einer eigenen materiellen Beschwer des Beigeladenen infolge einer wettbewerblichen Betroffenheit seiner Mitglieder

  • rewis.io

    Fusionskontrollverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde eines beigeladenen Verbands gegen die Freigabeentscheidung des Bundeskartellamts

  • rewis.io

    Fusionskontrollverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde eines beigeladenen Verbands gegen die Freigabeentscheidung des Bundeskartellamts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herleitung einer eigenen materiellen Beschwer des Beigeladenen infolge einer wettbewerblichen Betroffenheit seiner Mitglieder

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.11.2006 - KVR 37/05

    pepcom

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KVZ 100/10
    Liegen aber in der Person eines Beiladungspetenten die subjektiven Voraussetzungen der Beiladung vor und ist sein Antrag auf Beiladung allein aus Gründen der Verfahrensökonomie abgelehnt worden, so kann er in ergänzender Auslegung des § 63 Abs. 2 GWB gegen die in der Hauptsache ergangene Entscheidung Beschwerde einlegen, wenn er materiell beschwert ist, also geltend machen kann, dass ihn diese Entscheidung unmittelbar und individuell betrifft (BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - KVR 37/05, BGHZ 169, 370 Rn. 12, 14, 18 - pepcom).

    Die Beiladung im kartellbehördlichen Verfahren dient zunächst der Förderung dieses Verwaltungsverfahrens und nicht den individuellen Interessen des Beizuladenden (BGHZ 169, 370 Rn. 12 f. - pepcom).

    Zwar berücksichtigt der Bundesgerichtshof bei der Auslegung des § 63 Abs. 2 GWB das Ziel des Gesetzgebers, Freigabeentscheidungen in der Fusionskontrolle nach europäischem Vorbild einer gerichtlichen Kontrolle durch Drittbeschwerden zugänglich zu machen (vgl. BGHZ 169, 370 Rn. 21 - pepcom).

  • BGH, 25.09.2007 - KVR 25/06

    Anteilsveräußerung

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KVZ 100/10
    Richtet sich die Beschwerde gegen die Freigabe eines Zusammenschlusses, kommt es darauf an, ob der Beschwerdeführer dadurch in seiner eigenen unternehmerischen und wettbewerblichen Betätigung auf dem relevanten Markt nachteilig betroffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2007 - KVR 25/06, WuW/E DE-R 2138 Rn. 12 ff. - Anteilsveräußerung mwN).
  • BGH, 07.04.2009 - KVR 58/08

    Zulässigkeit eines Beiladungsantrags

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KVZ 100/10
    Denn das ist nur ausnahmsweise der Fall, wenn damit die gerichtliche Anfechtungsmöglichkeit für einen unmittelbar und individuell betroffenen Beiladungspetenten gewährleistet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WuW/E DE-R 2728 Rn. 11 f. - Versicherergemeinschaft; Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 58/08, WuW/E DE-R 2725 Rn. 10 f. - Universitätsklinikum Greifswald).
  • BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08

    Versicherergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KVZ 100/10
    Denn das ist nur ausnahmsweise der Fall, wenn damit die gerichtliche Anfechtungsmöglichkeit für einen unmittelbar und individuell betroffenen Beiladungspetenten gewährleistet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WuW/E DE-R 2728 Rn. 11 f. - Versicherergemeinschaft; Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 58/08, WuW/E DE-R 2725 Rn. 10 f. - Universitätsklinikum Greifswald).
  • BVerfG, 10.05.2001 - 1 BvR 481/01

    Kein Baustopp im Mühlenberger Loch

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KVZ 100/10
    Vielmehr steht es dem zuständigen Gesetzgeber frei, derartige Klagerechte einzuführen oder nicht (vgl. BVerfG [Kammer], NVwZ 2001, 1148, 1149).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2023 - Kart 7/23

    Kartellrechtliche Anfechtung eines Freigabebescheides durch das Bundeskartellamt

    Die Verfahrensbeteiligung vermag dieses Zulässigkeitserfordernis nicht zu ersetzen (BGH 30.03.2011 - KVZ 100/10; BeckRS 2011, 8181 Rn. 4 - Presse-Grossisten; BGH 25.09.2007 - KVR 25/06, juris Rn. 14 - Anteilsveräußerung).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16

    Bankenunabhängiges Bezahlverfahren für den Internethandel

    Sie setzt bei der Anfechtungsbeschwerde vor-aus, dass der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde zwar nicht in seinen subjektiven Rechten, zumindest aber in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell nachteilig berührt ist (BGH, Beschluss vom 30.03.2011, KVZ 100/10, Rn. 4 bei juris - Presse-Grossisten ; Beschluss vom 25.09.2007, KVR 25/06, Rn. 12 ff. bei juris - Anteilsveräußerung ; Beschluss vom 24.06.2003, KVR 14/01, Rn. 15 bei juris - HABET/Lekkerland ; Beschluss vom 10.04.1984, KVR 8/83, Rn. 16 bei juris - Coop-Supermagazin ; Beschluss vom 31.10.1978, KVR 7/77, Rn. 33 bei juris - Air-Conditioning ; Senat, Beschluss vom 23.08.2017, VI-Kart 5/16 (V), Rn. 19 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 06.09.2006, VI-Kart 13/05 (V), Rn. 22 ff. bei juris - Deutsche Börse/London Stock Exchange ; Beschluss vom 19.09.2001, Kart 22/01 (V), Rn. 45 ff. bei juris - Net Cologne ).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2017 - Kart 6/16

    Zulässigkeit der Beschwerde eines TV-Anbieters gegen einen Beschluss des

    EU 2015, C 213, 6 Rzn. 61 ff. - T&L Sugars und Sidul Acucares ; BGH, Beschluss v. 24. Juni 2003 - KVR 14/01 , BGHZ 155, 214 = WuW/E DE-R 1163, Rz. 15 bei juris - HABET/Lekkerland ; Beschluss v. 30. März 2011 - KVZ 100/10 , WuW/E DE-R 3284 Rz. 4 - Presse-Grossisten ; vgl. auch Senat, Beschluss v. 17. September 2014 - VI-Kart 1/13 (V) , NZKart 2014, 514, Rz. 24 bei juris).

    Als besondere Ausprägung des Rechtsschutzinteresses hat die materielle Beschwer im Sinne eines unabhängigen Zulässigkeitserfordernisses eine gegenüber der Beschwerdeberechtigung (im Sinne von § 63 Abs. 2 GWB) eigenständige Bedeutung; deshalb reicht die Stellung eines Unternehmens als am Verfahren durch formelle Beiladung beteiligte Partei für sich genommen nicht aus, um die Voraussetzungen der Zulässigkeit der Beschwerde als erfüllt anzusehen (st. Rsp., vgl. etwa BGH, Beschluss v. 25. September 2007 - KVR 25/06 , WuW/E DE-R 2138 Rz. 12 - Anteilsveräußerung und auch Beschluss v. 30. März 2011 - KVZ 100/10 , WuW/E DE-R 3284 Rz. 4 - Presse-Grossisten ).

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

    Sie setzt bei der Anfechtungsbeschwerde voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde zwar nicht in seinen subjektiven Rechten, zumindest aber in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell nachteilig berührt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - KVZ 100/10 , Rn. 4 bei juris - Presse-Grossisten ; Beschluss vom 25.09.2007 - KVR 25/06 , Rn. 12 ff. bei juris - Anteilsveräußerung ; Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01 , Rn. 15 bei juris - HABET/Lekkerland ; Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 , Rn. 16 bei juris - Coop/Supermagazin ; Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 7/77 , Rn. 33 bei juris - Air-Conditioning ; Senat, Beschluss vom 26.08.2020 - VI-Kart 4/19 (V) , Rn. 20 bei juris - Erledigte Fusionsuntersagung ; Beschluss vom 30.01.2019 - VI-Kart 7/19 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Beschluss vom 23.08.2017 - VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 19 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 06.09.2006 - VI-Kart 13/05 (V) , Rn. 22 ff. bei juris - Deutsche Börse/London Stock Exchange ; Beschluss vom 19.09.2001 - Kart 22/01 (V) , Rn. 45 ff. bei juris - Net Cologne ).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2020 - Kart 4/19

    Untersagte Fusion von Miba und Zollern: Überprüfung der Entscheidung des

    Sie setzt bei der Anfechtungsbeschwerde voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde zwar nicht in seinen subjektiven Rechten, zumindest aber in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell nachteilig berührt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30.03.2011, KVZ 100/10 , Rn. 4 bei juris - Presse-Grossisten ; Beschluss vom 25.09.2007, KVR 25/06 , Rn. 12 ff. bei juris - Anteilsveräußerung ; Beschluss vom 24.06.2003, KVR 14/01 , Rn. 15 bei juris - HABET/Lekkerland ; Beschluss vom 10.04.1984, KVR 8/83 , Rn. 16 bei juris - Coop/Supermagazin ; Beschluss vom 31.10.1978, KVR 7/77 , Rn. 33 bei juris - Air-Conditioning ; Senat, Beschluss vom 30.01.2019, VI-Kart 7/19 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Beschluss vom 23.08.2017, VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 19 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 06.09.2006, VI-Kart 13/05 (V) , Rn. 22 ff. bei juris - Deutsche Börse/London Stock Exchange ; Beschluss vom 19.09.2001, Kart 22/01 (V) , Rn. 45 ff. bei juris - Net Cologne ).
  • BGH, 18.07.2017 - KVZ 5/16

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes bei dem Erlass einer

    Denn die Beiladung im kartellbehördlichen Verfahren dient zunächst der Förderung dieses Verwaltungsverfahrens und nicht den individuellen Interessen des Beizuladenden (BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - KVZ 100/10, WuW/E DE-R 3284 Rn. 10 - Presse-Grossisten).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 1203/16

    Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Viertens und zuletzt ist zu bedenken, dass die individuelle und unmittelbare Betroffenheit als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Nichtigkeitsklage nach Art. 263 Abs. 4 AEUV zwar eng mit dem Kriterium der materiellen Beschwer verwandt ist, aber eben keine absolute inhaltliche Identität zu verzeichnen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24. Juni 2003 - KVR 14/01, juris Rn. 15: "entspricht im Wesentlichen ..."; nur graduell anders BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - KVZ 100/10, juris Rn. 12).
  • BGH, 12.09.2023 - KVZ 73/20

    Unzulässigkeit der Revision in einem kartellrechtlichen Verfahren wegen

    aa) Wie auch von der Rechtsbeschwerde nicht in Zweifel gezogen wird, ist geklärt, dass bei kartellrechtlichen Anfechtungsbeschwerden eine materielle Beschwer als besondere Form des Rechtsschutzinteresses erforderlich ist, die vorliegt, wenn der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell betroffen ist (BGH, Beschlüsse vom 30. März 2011 - KVZ 100/10, WuW/E DE-R 3284 Rn. 4 - Presse-Grossisten; vom 9. Juli 2019 - EnVR 5/18, RdE 2019, 504 Rn. 13 - Lichtblick, jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2022 - Kart 11/21

    Voraussetzungen eines kartellrechtlich anmeldepflichtigen

    Während die formelle Beschwer bereits gegeben ist, wenn - wie hier - eine Entscheidung getroffen worden ist, die die Beschwerdeführerin im Verwaltungsverfahren abwenden wollte, setzt die materielle Beschwer voraus, dass die Beschwerdeführerin durch die angefochtene Entscheidung in ihren wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell betroffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2011, KVZ 100/10, Rn. 4 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 2 Kart 1/18

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts

    Eine materielle Beschwer liegt danach vor, wenn der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell nachteilig betroffen ist (BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - KVZ 100/10 - Presse-Grossisten - zitiert nach juris, Tz. 4 und 12; Beschluss vom 25.09.2007 - KVR 25/06 - Anteilsveräußerung -, zitiert nach juris, Tz. 24).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2022 - 1 Kart 11/21
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