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   BGH, 30.03.2011 - KZR 69/10   

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https://dejure.org/2011,12560
BGH, 30.03.2011 - KZR 69/10 (https://dejure.org/2011,12560)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2011 - KZR 69/10 (https://dejure.org/2011,12560)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2011 - KZR 69/10 (https://dejure.org/2011,12560)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23a Abs 5 S 1 EnWG
    Rückforderung von Netznutzungsentgelten: Ausschluss des Anspruchs im Mehrerlössaldierungszeitraum

  • Wolters Kluwer

    Keine Zulassung zur Revision aufgrund des Ausschlusses einer Rückabwicklung überhöhter Netznutzungsentgelte in der Beziehung zwischen Netzbetreibern und Netznutzern im Anwendungsbereich der kostenbasierten Entgeltregulierung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Rückabwicklung überhöhter Netznutzungsentgelte nur durch periodenübergreifende Saldierung

  • rewis.io

    Rückforderung von Netznutzungsentgelten: Ausschluss des Anspruchs im Mehrerlössaldierungszeitraum

  • rewis.io

    Rückforderung von Netznutzungsentgelten: Ausschluss des Anspruchs im Mehrerlössaldierungszeitraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 23a Abs. 5 S. 1; ZPO § 543
    Keine Zulassung zur Revision aufgrund des Ausschlusses einer Rückabwicklung überhöhter Netznutzungsentgelte in der Beziehung zwischen Netzbetreibern und Netznutzern im Anwendungsbereich der kostenbasierten Entgeltregulierung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision (Netznutzungsentgelt)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • derenergieblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderungen im Mehrerlöszeitraum: BGH stoppt Doppeltkassierer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 27/07

    Stadtwerke Engen

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 69/10
    Diese Möglichkeit hat er aber mit der Begründung verworfen, dass die Regelung des § 23a Abs. 5 Satz 1 EnWG dem Netzbetreiber ein gewisses Maß an Vertrauensschutz gewähren und verhindern will, dass sämtliche Rechtsbeziehungen des Netzbetreibers mit den Stromversorgern auf der Grundlage der später genehmigten Preise korrigiert werden müssen; der Zweck dieser Regelung würde verfehlt, wenn später - nach Erteilung der Genehmigung - eine solche rückwirkende Abrechnung erfolgen müsste (vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2008 - KVR 27/07, RdE 2008, 334 Rn. 32 - Stadtwerke Engen).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 39/07

    Vattenfall

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 69/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats schließt § 23a Abs. 5 Satz 1 EnWG im Anwendungsbereich der kostenbasierten Entgeltregulierung in der Beziehung zwischen Netzbetreibern und Netznutzern eine Rückabwicklung überhöhter Netznutzungsentgelte aus, auch wenn die Vorschrift keinen Rechtsgrund dafür schafft, dass der Netzbetreiber zu viel erhobene Entgelte endgültig behalten darf (Senat, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 39/07, RdE 2008, 323 Rn. 21 - Vattenfall).
  • BGH, 08.05.2018 - VI ZR 295/17

    Anspruch des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes auf Schadensersatz für

    An die Stelle solcher Entgelte tritt der Ersatz für entgangene Entgelte (vgl. demgegenüber zur Berücksichtigung überhöhter, rechtsgrundlos vereinnahmter Netzentgelte BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2012 - EnVR 16/10, RdE 2012, 203 Rn. 49 ff.; vom 30. März 2011 - KZR 69/10, RdE 2011, 260; vom 21. Juli 2009 - EnVR 12/08, RdE 2010, 29 Rn. 8; vom 14. August 2008 - KVR 39/07, RdE 2008, 323 Rn. 20 ff., 30; BVerfG [K], Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 2738/08, BVerfGK 16, 449).
  • BFH, 06.02.2013 - I R 62/11

    Rückstellungen für Kostenüberdeckungen eines kommunalen Zweckverbandes -

    Denn ungeachtet der spezifischen Sachumstände der jeweiligen Regelungslage hat der BGH im Zusammenhang mit der Verpflichtung auf Ausgleichung des Mehrerlöses zugleich darauf verwiesen, dass eine (Einzel-)Rückabwicklung im Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Netznutzer ausgeschlossen ist (Hinweisbeschlüsse des BGH vom 30. März 2011 KZR 69/10, RdE 2011, 260, und KZR 70/10, juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - 3 Kart 37/11

    Berücksichtigung von Mehrerlösen bei der Festsetzung der Erlösobergrenzen eines

    Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 14.08.2008, KVR 39/07, S. 11, RN 23 -Vattenfall; Beschlüsse vom 30.03.2011, KZR 69/10, KZR 70/10, jeweils S. 3 RN 2) hat dazu ausgeführt, dass die Unterschiede in der Netznutzerstruktur hinzunehmen seien und sich der Fall der Mehrerlössaldierung nicht von anderen Abweichungen, die nach § 11 StromNEV (§ 10 GasNEV) periodenübergreifend auszugleichen seien, unterscheide.

    Dieser Zweck würde jedoch verfehlt, wenn später eine solche rückwirkende Abrechnung erfolgen müsste (BGH, Beschlüsse vom 14.08.2008, KVR 39/07, RN 21 - Vattenfall; KVR 27/07, RN 33 - Stadtwerke Engen; Beschluss vom 21.07.2009, EnVR 12/08, Seite 4 RN 8; Beschlüsse vom 30.03.2011, KZR 69/10, KZR 70/10, jeweils Seite 3 RN 2; Zeidler, a.a.O. S. 126; a.A. Jacob a.a.O., S. 47; Schlack/Boos, ZNER 2008, 323, 324).

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - 3 U (Kart) 10/11

    Rückabwicklung überhöhter Nutzungsentgelte zwischen Netzbetreiber und Netznutzer

    Mehrerlöse, die ein Netzbetreiber dadurch erzielt hat, dass er bis zur Genehmigung der Netznutzungsentgelte seine ursprünglichen Entgelte beibehalten hat, sind periodenübergreifend auszugleichen (so auch: BGH, Beschluss vom 30.03.2011, KZR 69/10, juris, Rn. 2, Beschlüsse vom 24.08.2008, KZR 39/07 "Vattenfall", juris, R. 19ff und KZR 27/07 "Engen", juris, R. 32; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2010, VI-2 U (Kart) 34/09, juris, Rn. 29ff m.w.N.; OLG Nürnberg, Urteil vom 01.03.2011, 1 U 2040/10, juris, Rn. 44ff; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.10.2010, 11 U 31/09, juris, Rn. 21ff; OLG Celle, Urteile vom 17.06.2010, 13 U 155/09 (Kart) u. 13 U 5/10, juris, Rn. 61ff u. Rn. 46ff).

    Der Rechtssache kommt angesichts der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe: Urteile vom 18.10.2005, KZR 36/04, 07.02.2006, KZR 8/05, 04.03.2008, KZR 29/06 und 20.07.2010, EnZR 23/09 "Stromnetznutzungsentgelt I-IV" sowie insbesondere Beschluss vom 30.03.2011, KZR 69/10), die sich zu sämtlichen für die Entscheidung des Streitfalls relevanten Fragen verhält, keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 534 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zu.

  • LG Düsseldorf, 29.12.2011 - 37 O 38/10

    Anspruch auf Erstattung gezahlter Netznutzungsentgelte; Vereinbarkeit eines

    In der Beziehung zwischen Netzbetreibern und -nutzern schließt § 23a Abs. 5 S. 1 EnWG eine unmittelbare Rückabwicklung aus (vgl. BGH Urteil vom 14. August 2008 - KVR 39/07 - Vattenfall, Tz 20 ff. und BGH, Beschlüsse vom 30. März 2011 - KZR 69/10 und 70/10).

    Das wird auch dadurch belegt, dass der BGH in seinem Urteil vom 18. Oktober 2011 zwar die den Netzzugang nach § 6 EnWG 1998/2003 betreffenden Entscheidungen Stromnetznutzungsentgelt I bis III zitiert, nicht hingegen die den nach § 23 a EnWG 2005 regulierten Netzzugang betreffenden Entscheidungen vom 30. März 2011, Az. KZR 69/10 und 70/10, und auch nicht die Entscheidung vom 14. August 2008, Az. KVR 39/07 - Vattenfall.

  • LG Düsseldorf, 29.12.2011 - 37 O 34/10

    Vereinbarkeit eines Anspruchs aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB mit § 23a Abs. 5

    In der Beziehung zwischen Netzbetreibern und -nutzern schließt § 23a Abs. 5 S. 1 EnWG eine unmittelbare Rückabwicklung aus (vgl. BGH Urteil vom 14. August 2008 - KVR 39/07 - Vattenfall, Tz 20 ff. und BGH, Beschlüsse vom 30. März 2011 - KZR 69/10 und 70/10).

    Das wird auch dadurch belegt, dass der BGH in seinem Urteil vom 18. Oktober 2011 zwar die den Netzzugang nach § 6 EnWG 1998/2003 betreffenden Entscheidungen Stromnetznutzungsentgelt I bis III zitiert, nicht hingegen die den nach § 23 a EnWG 2005 regulierten Netzzugang betreffenden Entscheidungen vom 30. März 2011, Az. KZR 69/10 und 70/10, und auch nicht die Entscheidung vom 14. August 2008, Az. KVR 39/07 - Vattenfall.

  • OLG Brandenburg, 25.11.2014 - Kart U 4/12

    Altverträge über Stromeinspeisungen: Vergütungsanpassungsanspruch des Betreibers

    Der Zweck dieser Regelung würde verfehlt, wenn später - nach Erteilung der Genehmigung - eine rückwirkende Abrechnung in den Vertragsbeziehungen erfolgen müsste (vgl. BGH - Vattenfall, a.a.O., nachfolgend BVerfG, Beschluss v. 21.12.2009, 1 BvR 2738/08, RdE 2010, 92; BGH, Beschluss v. 14.08.2008, KVR 27/07, RdE 2008, 334 - Stadtwerke Engen; Beschluss v. 30.03.2011, KZR 69/10, RdE 2011, 260).
  • LG Stuttgart, 11.10.2016 - 41 O 100/13

    Kartellrecht: Rückforderung überhöhter Netznutzungsentgelte als

    Individuelle Rückforderungsansprüche von Geschädigten sind im Zeitraum der Mehrerlösabschöpfung durch § 23a Abs. 5 S. 1 EnWG ausgeschlossen (BGH Beschluss vom 30.03.2011, KZR 69/10 und KZR 70/10 Engen; BGH Beschluss vom 14.08.2008 KVR 39/07 Vattenfall).
  • LG Düsseldorf, 25.06.2012 - 37 O 180/09

    Erstattung des behaupteten unbillig erhöhten Teils des Nutzungsentgelts für ein

    In der Beziehung zwischen Netzbetreibern und -nutzern schließt § 23a Abs. 5 S. 1 EnWG eine unmittelbare Rückabwicklung aus (vgl. BGH Urteil vom 14. August 2008 - KVR 39/07 - Vattenfall, Tz 20 ff. und BGH, Beschlüsse vom 30. März 2011 - KZR 69/10 und 70/10).
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