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   BGH, 30.03.2011 - KZR 7/09   

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https://dejure.org/2011,6065
BGH, 30.03.2011 - KZR 7/09 (https://dejure.org/2011,6065)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2011 - KZR 7/09 (https://dejure.org/2011,6065)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2011 - KZR 7/09 (https://dejure.org/2011,6065)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 1 GWB, § 19 Abs 1 GWB, § 19 Abs 4 Nr 1 GWB, § 20 Abs 1 GWB, § 20 Abs 2 GWB
    Wettbewerbsbeschränkung: Anspruch auf Zulassung einer freien Werkstatt zum Vertragswerkstattnetz eines Nutzfahrzeugherstellers; vorgelagerter Markt

  • Wolters Kluwer

    Kein Anspruch einer Werkstatt auf Übernahme in das Servicenetz des Fahrzeug- und Maschinenbaukonzerns MAN (Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg) aufgrund fehlender Diskriminierung; Bestimmung des relevanten Marktes und der Marktmacht des Konzerns MAN in Hinsicht auf die ...

  • rewis.io

    Wettbewerbsbeschränkung: Anspruch auf Zulassung einer freien Werkstatt zum Vertragswerkstattnetz eines Nutzfahrzeugherstellers; vorgelagerter Markt

  • rewis.io

    Wettbewerbsbeschränkung: Anspruch auf Zulassung einer freien Werkstatt zum Vertragswerkstattnetz eines Nutzfahrzeugherstellers; vorgelagerter Markt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch einer Werkstatt auf Übernahme in das Servicenetz des Fahrzeug- und Maschinenbaukonzerns MAN (Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg) aufgrund fehlender Diskriminierung; Bestimmung des relevanten Marktes und der Marktmacht des Konzerns MAN in Hinsicht auf die ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulassung einer Werkstatt zum Vertragswerkstattnetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Trotz Standards kein Servicevertrag - Gericht stellt sich gegen europäische Vorgaben

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Neues aus dem Kartellrecht: Was ist der relevante Markt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 391 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • SG Dortmund, 26.02.2014 - S 40 KR 234/08

    Sozialgericht bestätigt Wahltarife der AOK

    Die Marktabgrenzung erfolgt aus der Sicht der Marktgegenseite, d.h. bei Angebotsmärkten aus Sicht der Abnehmer (BGH, Urteil vom 30.03.2011, Az.: KZR 7/09; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2011, Az.: VI-1 U (Kart) 19/11; Bechtold, in: Bechtold, GWB, § 19 Rn. 5).

    Entscheidend für den räumlich relevanten Markt ist die funktionelle Austauschbarkeit (BGH, Urteil vom 30.03.2011, Az.: KZR 7/09; Bechtold, in: Bechtold, GWB, § 19 Rn. 21).

  • OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12

    Kartellrechtsverstoß: Unbestimmtheit eines Unterlassungsantrags;

    Zwar mag mit den jeweils am 30.03.2011 verkündeten Entscheidungen BGHZ 189, 94 - MAN-Vertragswerkstatt und GRUR-RR 2011, 391 - Nutzfahrzeug-Servicenetz eine Rechtsprechungsänderung hinsichtlich der Marktabgrenzung vorgenommen worden sein (vgl. hierzu etwa Bechtold/Bosch NJW 2011, 384, 386; ferner Bechtold BB 2011, 1610, 1611-1612; Ernsthaler NJW 2011, 1701; Walz/Berwin EWiR § 19 GWB 1/11,465; Emde MDR 2013, 1079, 1080/81).

    Auch insoweit vermag er nicht zu erkennen, dass durch die Entscheidungen BGHZ 189, 94 - MAN-Vertragswerkstatt und GRUR-RR 2011, 391 - Nutzfahrzeug-Servicenetz eine Veränderung hinsichtlich der Marktabgrenzung für die vorliegende Fallkonstellation eingetreten wäre.

  • OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 11 U 95/12

    Wirksamkeit einer Kündigung nach § 20 GWB

    Des Weiteren ist die bestehende Möglichkeit einer anderweitigen Ausrichtung des von ihr unterhaltenen Werkstattbetriebs hin zu einer anderen Marke oder als freie Werkstatt innerhalb der zweijährigen Kündigungsfrist zu berücksichtigen [vgl. BGH Urt. v. 30.3.2011 - KZR 6/09 und KZR 7/09 - jeweils - Rn. 27; OLG Düsseldorf Urt. v. 21.12.2011 - VI-U (Kart) 19/11 - Ziff 1. b. bb.
  • OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 11 U 95/12

    Wirksamkeit einer Kündigung nach § 20 GWB

    Zutreffend hat das Landgericht im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung [vgl. BGH Urt. v. 30.3.2011 - KZR 6/09 - Rn. 25 ff und KZR 7/09 - Rn. 25 ff; s. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.12.2011 - IV-U (Kart) 19/11 - S. 12 f] auch eine zur Anwendung des § 20 Abs. 2 GWB führende unternehmensbedingte Abhängigkeit der Klägerin verneint, welche diese auf die Betreuung der Markenkunden der Beklagten und ihren damit verbundenen Investitionen in Werkzeuge und Markensymbole gestützt hat.
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