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   BGH, 30.03.2011 - KZR 7/09   

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BGH, 30.03.2011 - KZR 7/09 (https://dejure.org/2011,6065)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2011 - KZR 7/09 (https://dejure.org/2011,6065)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2011 - KZR 7/09 (https://dejure.org/2011,6065)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 1 GWB, § 19 Abs 1 GWB, § 19 Abs 4 Nr 1 GWB, § 20 Abs 1 GWB, § 20 Abs 2 GWB
    Wettbewerbsbeschränkung: Anspruch auf Zulassung einer freien Werkstatt zum Vertragswerkstattnetz eines Nutzfahrzeugherstellers; vorgelagerter Markt

  • Wolters Kluwer

    Kein Anspruch einer Werkstatt auf Übernahme in das Servicenetz des Fahrzeug- und Maschinenbaukonzerns MAN (Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg) aufgrund fehlender Diskriminierung; Bestimmung des relevanten Marktes und der Marktmacht des Konzerns MAN in Hinsicht auf die ...

  • rewis.io

    Wettbewerbsbeschränkung: Anspruch auf Zulassung einer freien Werkstatt zum Vertragswerkstattnetz eines Nutzfahrzeugherstellers; vorgelagerter Markt

  • rewis.io

    Wettbewerbsbeschränkung: Anspruch auf Zulassung einer freien Werkstatt zum Vertragswerkstattnetz eines Nutzfahrzeugherstellers; vorgelagerter Markt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch einer Werkstatt auf Übernahme in das Servicenetz des Fahrzeug- und Maschinenbaukonzerns MAN (Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg) aufgrund fehlender Diskriminierung; Bestimmung des relevanten Marktes und der Marktmacht des Konzerns MAN in Hinsicht auf die ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulassung einer Werkstatt zum Vertragswerkstattnetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Trotz Standards kein Servicevertrag - Gericht stellt sich gegen europäische Vorgaben

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Neues aus dem Kartellrecht: Was ist der relevante Markt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 391 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 7/09
    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist, ob er alle für die Abgrenzung wesentlichen Umstände hinreichend in Betracht gezogen hat und ob seine Entscheidung in Einklang mit den Denkgesetzen und einschlägigen Erfahrungssätzen steht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1984 - KVR 5/83, BGHZ 92, 223, 238 - Gruner+Jahr/Die Zeit I; Urteil vom 16. Januar 2007 - KVR 12/06, BGHZ 170, 299 Rn. 13 ff. - National Geographic II).

    a) Nach dem für die Marktabgrenzung maßgeblichen Bedarfsmarktkonzept sind dem relevanten (Angebots-)Markt alle Produkte zuzurechnen, die nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGHZ 170, 299 Rn. 14 - National Geografic II; BGH, Urteil vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 15 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

  • BGH, 28.06.2005 - KZR 26/04

    Qualitative Selektion

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 7/09
    Zivilrechtlich durchsetzbare Verhaltenspflichten des Fahrzeugherstellers im Hinblick auf Freistellungsvoraussetzungen oder -hindernisse lassen sich daraus nicht herleiten (BGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - KZR 26/04, WuW/E DE-R 1621, 1623 f. = NJW-RR 2006, 689 Rn. 21 ff. - Qualitative Selektion).

    Ihr fehlt deshalb, anders als einem Vertragshändler, der sich ausschließlich an einen Fahrzeughersteller gebunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1988 - KZR 20/86, WuW/E 2491, 2493 - Opel-Blitz; Urteil vom 21. Februar 1995 - KZR 33/93, WuW/E 2983, 2988 - Kfz-Vertragshändler), oder einer Vertragswerkstatt, die ihren Geschäftsbetrieb durch erhebliche Investitionen auf einen bestimmten Fahrzeughersteller ausgerichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - KZR 26/04, WuW/E DE-R 1621 = NJW-RR 2006, 689 Rn. 1, 16 - Qualitative Selektion), eine zur Anwendung des § 20 Abs. 2 GWB führende unternehmensbedingte Abhängigkeit.

  • BGH, 23.02.1988 - KVR 2/87

    "Reparaturbetrieb"; Abhängigkeit und unbillige Behinderung eines an einen

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 7/09
    Eine solche Abhängigkeit könnte hier allenfalls dann vorliegen, wenn die Klägerin nicht in der Lage wäre, Ersatzteile und Zubehör der Marke MAN in zumutbarer Weise anderweitig zu beziehen (BGH, Beschluss vom 23. Februar 1988 - KVR 2/87, WuW/E 2479, 2482 f. - Reparaturbetrieb).
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 7/09
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, der etwa zwischen einem Markt für Programmzeitschriften und einem vorgelagerten Markt für die Überlassung von Programminformationen unterscheidet (EuGH, Urteil vom 6. April 1995 - C-241/91 P, Slg. 1995, I-743 = GRUR Int. 1995, 490 Rn. 47 - Magill TV Guide).
  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 7/09
    In seinem - nach Verkündung der angefochtenen Entscheidung ergangenen - Urteil vom 3. März 2009 (KZR 2/07, WuW/E DE-R 2708 Rn. 18 - Reisestellenkarte) hat der Senat angenommen, dem Markt für Reisestellenkarten mit Umsatzsteuerausweis sei ein Markt für die Gestattung des Umsatzsteuerausweises für Reiseleistungen, die über Reisestellenkarten abgerechnet werden können, vorgelagert.
  • BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83

    Marktabgrenzung und Substitutionswettbewerb bei Zeitungen und Zeitschriften

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 7/09
    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist, ob er alle für die Abgrenzung wesentlichen Umstände hinreichend in Betracht gezogen hat und ob seine Entscheidung in Einklang mit den Denkgesetzen und einschlägigen Erfahrungssätzen steht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1984 - KVR 5/83, BGHZ 92, 223, 238 - Gruner+Jahr/Die Zeit I; Urteil vom 16. Januar 2007 - KVR 12/06, BGHZ 170, 299 Rn. 13 ff. - National Geographic II).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 7/09
    Ist durch eine Industrienorm oder durch ein vergleichbares Regelwerk eine standardisierte, durch Schutzrechte geschützte Gestaltung eines Produkts vorgegeben, so bildet die Vergabe von Rechten, die potentielle Anbieter dieses Produkts erst in die Lage versetzen, das Produkt auf den Markt zu bringen, regelmäßig einen eigenen, dem Produktmarkt vorgelagerten Markt (BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 74 - Standard-Spundfass).
  • BGH, 23.02.1988 - KZR 20/86

    "Opel-Blitz"; Unternehmensbedingte Abhängigkeit eines Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 7/09
    Ihr fehlt deshalb, anders als einem Vertragshändler, der sich ausschließlich an einen Fahrzeughersteller gebunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1988 - KZR 20/86, WuW/E 2491, 2493 - Opel-Blitz; Urteil vom 21. Februar 1995 - KZR 33/93, WuW/E 2983, 2988 - Kfz-Vertragshändler), oder einer Vertragswerkstatt, die ihren Geschäftsbetrieb durch erhebliche Investitionen auf einen bestimmten Fahrzeughersteller ausgerichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - KZR 26/04, WuW/E DE-R 1621 = NJW-RR 2006, 689 Rn. 1, 16 - Qualitative Selektion), eine zur Anwendung des § 20 Abs. 2 GWB führende unternehmensbedingte Abhängigkeit.
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 7/09
    a) Nach dem für die Marktabgrenzung maßgeblichen Bedarfsmarktkonzept sind dem relevanten (Angebots-)Markt alle Produkte zuzurechnen, die nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGHZ 170, 299 Rn. 14 - National Geografic II; BGH, Urteil vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 15 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).
  • BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93

    "Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 7/09
    Ihr fehlt deshalb, anders als einem Vertragshändler, der sich ausschließlich an einen Fahrzeughersteller gebunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1988 - KZR 20/86, WuW/E 2491, 2493 - Opel-Blitz; Urteil vom 21. Februar 1995 - KZR 33/93, WuW/E 2983, 2988 - Kfz-Vertragshändler), oder einer Vertragswerkstatt, die ihren Geschäftsbetrieb durch erhebliche Investitionen auf einen bestimmten Fahrzeughersteller ausgerichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - KZR 26/04, WuW/E DE-R 1621 = NJW-RR 2006, 689 Rn. 1, 16 - Qualitative Selektion), eine zur Anwendung des § 20 Abs. 2 GWB führende unternehmensbedingte Abhängigkeit.
  • OLG München, 08.01.2009 - U (K) 1511/08
  • SG Dortmund, 26.02.2014 - S 40 KR 234/08

    Sozialgericht bestätigt Wahltarife der AOK

    Die Marktabgrenzung erfolgt aus der Sicht der Marktgegenseite, d.h. bei Angebotsmärkten aus Sicht der Abnehmer (BGH, Urteil vom 30.03.2011, Az.: KZR 7/09; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2011, Az.: VI-1 U (Kart) 19/11; Bechtold, in: Bechtold, GWB, § 19 Rn. 5).

    Entscheidend für den räumlich relevanten Markt ist die funktionelle Austauschbarkeit (BGH, Urteil vom 30.03.2011, Az.: KZR 7/09; Bechtold, in: Bechtold, GWB, § 19 Rn. 21).

  • OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12

    Kartellrechtsverstoß: Unbestimmtheit eines Unterlassungsantrags;

    Zwar mag mit den jeweils am 30.03.2011 verkündeten Entscheidungen BGHZ 189, 94 - MAN-Vertragswerkstatt und GRUR-RR 2011, 391 - Nutzfahrzeug-Servicenetz eine Rechtsprechungsänderung hinsichtlich der Marktabgrenzung vorgenommen worden sein (vgl. hierzu etwa Bechtold/Bosch NJW 2011, 384, 386; ferner Bechtold BB 2011, 1610, 1611-1612; Ernsthaler NJW 2011, 1701; Walz/Berwin EWiR § 19 GWB 1/11,465; Emde MDR 2013, 1079, 1080/81).

    Auch insoweit vermag er nicht zu erkennen, dass durch die Entscheidungen BGHZ 189, 94 - MAN-Vertragswerkstatt und GRUR-RR 2011, 391 - Nutzfahrzeug-Servicenetz eine Veränderung hinsichtlich der Marktabgrenzung für die vorliegende Fallkonstellation eingetreten wäre.

  • OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 11 U 95/12

    Wirksamkeit einer Kündigung nach § 20 GWB

    Des Weiteren ist die bestehende Möglichkeit einer anderweitigen Ausrichtung des von ihr unterhaltenen Werkstattbetriebs hin zu einer anderen Marke oder als freie Werkstatt innerhalb der zweijährigen Kündigungsfrist zu berücksichtigen [vgl. BGH Urt. v. 30.3.2011 - KZR 6/09 und KZR 7/09 - jeweils - Rn. 27; OLG Düsseldorf Urt. v. 21.12.2011 - VI-U (Kart) 19/11 - Ziff 1. b. bb.
  • OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 11 U 95/12

    Wirksamkeit einer Kündigung nach § 20 GWB

    Zutreffend hat das Landgericht im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung [vgl. BGH Urt. v. 30.3.2011 - KZR 6/09 - Rn. 25 ff und KZR 7/09 - Rn. 25 ff; s. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.12.2011 - IV-U (Kart) 19/11 - S. 12 f] auch eine zur Anwendung des § 20 Abs. 2 GWB führende unternehmensbedingte Abhängigkeit der Klägerin verneint, welche diese auf die Betreuung der Markenkunden der Beklagten und ihren damit verbundenen Investitionen in Werkzeuge und Markensymbole gestützt hat.
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