Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2011 - XII ZB 300/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3669
BGH, 30.03.2011 - XII ZB 300/10 (https://dejure.org/2011,3669)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2011 - XII ZB 300/10 (https://dejure.org/2011,3669)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2011 - XII ZB 300/10 (https://dejure.org/2011,3669)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3669) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 107 FamFG, § 109 Abs 1 FamFG, Art 31 Abs 1 DiplBezÜbk
    Ehescheidung: Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils in einem von einem Diplomaten eingeleiteten Verfahren

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG §§ 107, 109
    Diplomatische Immunität des Antragstellers steht Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils nicht entgegen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Immunität eines Diplomaten im Falle der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes vor einem Gericht eines Empfangsstaates; Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils in einem von einem Diplomaten eingeleiteten familiengerichtlichen Verfahren in der ...

  • rewis.io

    Ehescheidung: Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils in einem von einem Diplomaten eingeleiteten Verfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Ehescheidung: Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils in einem von einem Diplomaten eingeleiteten Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immunität eines Diplomaten im Falle der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes vor einem Gericht eines Empfangsstaates; Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils in einem von einem Diplomaten eingeleiteten familiengerichtlichen Verfahren in der ...

  • datenbank.nwb.de

    Ehescheidung: Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils in einem von einem Diplomaten eingeleiteten Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Immunität eines Diplomaten hindert Rechtschutz nicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Immunität eines Diplomaten und seine Ehescheidung

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Großzügiger Umgang erspart nicht den Ehegattenunterhalt.

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Diplomaten können nicht auf Scheidung verklagt werden - aber selber Scheidungsantrag stellen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 189, 87
  • NJW-RR 2011, 721
  • MDR 2011, 604
  • FGPrax 2011, 121 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 788
  • JR 2012, 119
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 23.06.1925 - II 228/23

    Exterritorialität

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - XII ZB 300/10
    Die Immunität greift also nicht, soweit der die Immunität Genießende selbst Klagen vor den Gerichten des Empfangsstaates erhebt bzw. Verfahren anstrengt (vgl. BVerwG NJW 1996, 2744; OVG Münster NJW 1992, 2043; Kissel/Mayer GVG 6. Aufl. § 18 Rn. 24; MünchKommZPO/Zimmermann 3. Aufl. vor §§ 18 ff. GVG Rn. 10; Nagel/Gottwald Internationales Zivilprozessrecht 6. Aufl. § 2 Rn. 57; das Reichsgericht hatte diese Frage ausdrücklich offen gelassen: RGZ 111, 149, 150).

    Die Regelung ist folgerichtig, denn es wäre aus rechtsstaatlichen Gründen nicht gerechtfertigt, wenn der Gegenseite im Rahmen der Klage eines Diplomaten die Geltendmachung von Ansprüchen, die mit der Klage in unmittelbarem Zusammenhang stehen, aufgrund der Immunität des Diplomaten unmöglich wäre (vgl. auch RGZ 111, 149, 150 f.; Kissel/Mayer GVG 6. Aufl. § 18 Rn. 24; MünchKommZPO/Zimmermann 3. Aufl. § 18 GVG Rn. 8).

  • BGH, 02.09.2009 - XII ZB 50/06

    Vollstreckbarkeit einer vorläufigen Anordnung nach dem Haager Übereinkommen über

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - XII ZB 300/10
    § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG ist restriktiv auszulegen und die Anwendung auf Ausnahmesituationen zu begrenzen, wobei insbesondere nicht jeder Verfahrensunterschied einen Verstoß gegen die inländische öffentliche Ordnung bewirkt (Schulte-Bunert/Weinreich/Baetge FamFG 2. Aufl. § 109 Rn. 18, 23; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 182, 204 = FamRZ 2009, 2069 Rn. 22 ff.).

    Eine offensichtliche Unvereinbarkeit des Verfahrens mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts liegt somit nicht vor (vgl. Senatsurteil BGHZ 182, 204 = FamRZ 2009, 2069 Rn. 22 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1992 - 8 B 536/92

    Immunität; Ausländischer Diplomat; Rechtsschutz; Sozialhilfeanspruch;

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - XII ZB 300/10
    Die Immunität greift also nicht, soweit der die Immunität Genießende selbst Klagen vor den Gerichten des Empfangsstaates erhebt bzw. Verfahren anstrengt (vgl. BVerwG NJW 1996, 2744; OVG Münster NJW 1992, 2043; Kissel/Mayer GVG 6. Aufl. § 18 Rn. 24; MünchKommZPO/Zimmermann 3. Aufl. vor §§ 18 ff. GVG Rn. 10; Nagel/Gottwald Internationales Zivilprozessrecht 6. Aufl. § 2 Rn. 57; das Reichsgericht hatte diese Frage ausdrücklich offen gelassen: RGZ 111, 149, 150).

    Aus dem Umstand, dass das Gesetz von der Möglichkeit einer von einem Diplomaten vor einem Gericht des Empfangsstaates erhobenen Klage ausgeht, kann vielmehr der gegenteilige Schluss gezogen werden, dass die Immunität der Klageerhebung gerade nicht entgegen steht (vgl. OVG Münster NJW 1992, 2043).

  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 463/13

    Anerkennung einer kalifornischen Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft

    Demnach besteht die internationale Zuständigkeit des ausländischen Gerichts, wenn sie auch bei entsprechender Anwendung der deutschen Vorschriften begründet gewesen wäre (Senatsbeschluss BGHZ 189, 87 = FamRZ 2011, 788 Rn. 23; Prütting/Helms/Hau FamFG 3. Aufl. § 109 Rn. 20 mwN).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts im konkreten Fall zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach deutscher Vorstellung untragbar erscheint (BGHZ 138, 331, 334 = NJW 1998, 2358; BGHZ 123, 268, 270 = NJW 1993, 3269, 3270; BGHZ 118, 312, 330 = NJW 1992, 3096, 3101; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 182, 204 = FamRZ 2009, 2069 Rn. 22 ff. und Senatsbeschlüsse BGHZ 182, 188 = FamRZ 2009, 1816 Rn. 24 ff. und BGHZ 189, 87 = FamRZ 2011, 788 Rn. 25 - jeweils zum verfahrensrechtlichen ordre public).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist daher § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG (zuvor § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO bzw. § 16 a Nr. 4 FGG) im Interesse eines internationalen Entscheidungseinklangs restriktiv auszulegen (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 189, 87 = FamRZ 2011, 788 Rn. 25 und BGHZ 182, 188 = FamRZ 2009, 1816 Rn. 14, 23), so dass die Versagung der Anerkennung wegen Verstoßes gegen den ordre public auf Ausnahmefälle beschränkt bleibt.

  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 54/18

    Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Volljährigenadoption

    Die Anerkennungszuständigkeit nach § 109 Abs. 1 Nr. 1 FamFG ist grundsätzlich nach den gleichen Zuständigkeitsanknüpfungen zu beurteilen, die das deutsche Recht für die eigene internationale Zuständigkeit verwendet und die für die Anerkennungsprüfung so gespiegelt werden, als seien sie im ausländischen Entscheidungsstaat anzuwenden (Senatsbeschlüsse BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 25 und BGHZ 189, 87 = FamRZ 2011, 788 Rn. 23).
  • BGH, 14.10.2015 - XII ZB 695/14

    Anerkennungsverfahren für eine ausländische Entscheidung in einer Ehesache:

    Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 70 Abs. 1 FamFG iVm § 107 Abs. 7 Satz 3 FamFG statthaft (vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 189, 87 = FamRZ 2011, 788 Rn. 6 f.); an die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht ist der Senat gebunden (§ 70 Abs. 2 Satz 2 FamFG).
  • BGH, 17.06.2015 - XII ZB 730/12

    Auslandsadoption: Bindungswirkung familiengerichtlicher

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist daher § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG im Interesse eines internationalen Entscheidungseinklangs restriktiv auszulegen, so dass die Versagung der Anerkennung wegen Verstoßes gegen den ordre public schon im Ausgangspunkt auf Ausnahmefälle beschränkt bleibt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 189, 87 = FamRZ 2011, 788 Rn. 25 und vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 463/13 - FamRZ 2015, 240 Rn. 29).
  • BGH, 03.04.2019 - XII ZB 311/17

    Anerkennung eines ausländischen Ehescheidungsurteils: Anerkennungshindernis der

    Sie ist auch im Übrigen zulässig (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 189, 87 = FamRZ 2011, 788 Rn. 7), hat jedoch in der Sache keinen Erfolg.
  • KG, 01.08.2013 - 1 W 413/12

    Anerkennung ausländischer Urteile: Anerkennungsfähigkeit eines kalifornischen

    Der anerkennungsrechtliche ordre-public-Vorbehalt ist generell restriktiv auszulegen und auf Ausnahmesachlagen zu beschränken (BGH, FamRZ 2011, 788, 790).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - 19 A 2/14

    Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises für einen von einer indischen

    BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2014, a. a. O., Rdn. 25, und vom 30. März 2011 - XII ZB 300/10 -, BGHZ 189, 87, juris, Rdn. 23.
  • KG, 04.07.2017 - 1 W 153/16

    Geburtenregisterrechtssache: Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen

    Maßgeblich ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts im konkreten Fall zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach deutscher Vorstellung untragbar erscheint (vgl. BGHZ 138, 331, 334; 123, 268, 270; 118, 312, 330; 182, 204; 182, 188; 189, 87 zum verfahrensrechtlichen ordre public).

    § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG ist im Interesse eines internationalen Entscheidungseinklangs restriktiv auszulegen (vgl. BGHZ 189, 87; 182, 188), so dass die Versagung der Anerkennung wegen Verstoßes gegen den ordre public auf Ausnahmefälle beschränkt bleibt.

  • OLG Frankfurt, 02.03.2021 - 20 W 276/19

    Anerkennung einer gerichtlichen Entscheidung nach den §§ 108 ff. FamFG im

    Das Fehlen von Anerkennungshindernissen ist mit Ausnahme von § 109 Abs. 1 Nr. 2 FamFG von Amts wegen zu prüfen (BGHZ 189, 87, zitiert nach juris und m. w. N.).

    Demnach besteht die internationale Zuständigkeit des ausländischen Gerichts, wenn sie auch bei entsprechender Anwendung der deutschen Vorschriften begründet gewesen wäre (BGH NJW 2015, 479 m. w. N.; BGHZ 189, 87, je zitiert nach juris).Es kommt also nicht darauf an, ob der ausländische Staat nach seinem eigenen Recht international zuständig war, auch nicht, ob sich das ausländische Gericht auf eine zutreffende Vorschrift seines eigenen Rechts berufen hat oder ob das konkrete ausländische Gericht, das tätig wurde, nach deutschem Recht örtlich zuständig war (vgl. die Nachweise bei Keidel/Dimmler, a.a.O., § 109 Rz. 3).

  • OLG Frankfurt, 22.11.2021 - 28 VA 1/21

    Kanadische Zustellung eines Scheidungsantrages per WhatsApp nicht mit § 109 Abs.

    Er ist innerhalb der einmonatigen Beschwerdefrist der §§ 107 Abs. 7 S. 3, 63 Abs. 1 FamFG bei dem nach § 107 Abs. 6 S. 1 FamFG zuständigen Oberlandesgericht gestellt worden (vgl. BGH FamRZ 2011, 788).
  • OLG Brandenburg, 28.04.2016 - 15 UF 184/15

    Auslandsadoption: Anerkennungsfähigkeit einer chinesischen Adoptionsentscheidung

  • ArbG Berlin, 14.06.2011 - 36 Ca 3627/11

    Arbeitsgericht weist Klage gegen Diplomaten wegen angeblicher Ausbeutung einer

  • AG Nürnberg, 14.12.2020 - UR III 106/20

    Deutsche Staatsangehörigkeit, Internationale Zuständigkeit, Ausländische

  • KG, 04.06.2019 - 1 VA 11/18

    Anerkennung eines pakistanischen Ehescheidungsurteils: Nachweis der Wirksamkeit

  • KG, 01.12.2020 - 1 VA 1001/20

    Anerkennungsfähigkeit einer vor einem nicaraguanischen Notar erfolgten Scheidung

  • KG, 03.01.2013 - 1 VA 9/12

    Anerkennung ägyptischen Scheidung: Voraussetzungen für eine schlüssige Wahl des

  • KG, 19.03.2013 - 1 VA 12/12

    Anerkennung einer in Thailand registrierten Privatscheidung

  • OLG Hamm, 06.08.2018 - 2 UF 8/18

    Berücksichtigung der Teilungskosten bei der Durchführung des

  • OLG Hamm, 09.02.2017 - 2 UF 5/17

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der

  • OLG Brandenburg, 11.09.2014 - 15 UF 128/13
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht