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   BGH, 30.03.2012 - V ZR 86/11   

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https://dejure.org/2012,9668
BGH, 30.03.2012 - V ZR 86/11 (https://dejure.org/2012,9668)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2012 - V ZR 86/11 (https://dejure.org/2012,9668)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2012 - V ZR 86/11 (https://dejure.org/2012,9668)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 444 BGB
    Gewährleistung beim Grundstückskauf: Beweislast für arglistig verschwiegene Mängel im Rahmen der Berufung auf den Gewährleistungsausschluss

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweislastverteilung zwischen Käufer und Verkäufer hinsichtlich des Vorliegens einer fehlenden Aufklärung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Beweislast des Käufers bei Geltendmachung von Arglist gegenüber der vom Verkäufer behaupteten Aufklärung über Sachmangel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftungsausschluss des Verkäufers; Beweislast für Aufklärung über Kaufmangel; Arglist; Verkauf eines Einfamilienhauses

  • rewis.io

    Gewährleistung beim Grundstückskauf: Beweislast für arglistig verschwiegene Mängel im Rahmen der Berufung auf den Gewährleistungsausschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 442 Abs. 1 S. 1; BGB § 444
    Beweislastverteilung zwischen Käufer und Verkäufer hinsichtlich des Vorliegens einer fehlenden Aufklärung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Arglistige Täuschung durch Verschweigen eines Mangels - Beweislast bei vereinbartem Haftungsausschluss

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweislast bei fehlender Aufklärung über einen Mangel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf "wie besichtigt": Beweislast bei Arglist? (IMR 2012, 332)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.2004 - V ZR 247/03

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZR 86/11
    Nur insoweit trägt der Verkäufer die Beweislast (Senat, Beschluss vom 12. Februar 2004 - V ZR 247/03, NJW 2004, 1167, 1168).
  • BGH, 12.11.2010 - V ZR 181/09

    Grundstückskaufvertrag mit Haftungsausschluss: Darlegungs- und Beweislast für den

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZR 86/11
    Deshalb muss der Käufer nur die von dem Verkäufer in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Weise spezifizierte Aufklärung ausräumen (Urteil vom 12. November 2010 - V ZR 181/09, BGHZ 188, 43 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 05.12.2012 - VIII ZR 74/12

    Wohnraummiete: Darlegungs- und Beweislast des Vermieters für ein Verletzung der

    Dies gilt auch dann, wenn negative Umstände anspruchsbegründend sind (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - X ZR 132/01, ZEV 2003, 207 unter I 1 b), also - wie etwa die Fälle der Verletzung einer Aufklärungspflicht des Verkäufers oder der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht zeigen (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 2012 - V ZR 86/11, GE 2012, 749; vom 13. Juni 2008 - V ZR 114/07, NJW 2008, 2852 Rn. 16; Beschluss vom 26. Februar 2009 - III ZR 225/08, NJW 2009, 3302 Rn. 4 f.) - auch dann, wenn die Pflichtverletzung in einem Unterlassen besteht.

    Dies bedeutet, dass die Kläger nur solche Mängelanzeigen ausräumen müssen, die von den Beklagten in zeitlicher, inhaltlicher Weise und räumlicher Hinsicht spezifiziert worden sind (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 2010 - V ZR 181/09, BGHZ 188, 43 Rn. 12 mwN; vom 30. März 2012 - V ZR 86/11, aaO).

  • AG Betzdorf, 11.01.2023 - 34 C 73/22
    Hierzu führt von Selle in BeckOK ZPO/von Selle ZPO § 138 Rn. 15-20 mit weiteren Nachweisen aus: "In diesen Fällen muss von der nicht darlegungsbelasteten Partei im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der negativen Tatsache unter Darlegung der für das Positivum sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (BGH GE 2012, 749 = BeckRS 2012, 11550 Rn. 4; NJW-RR 1999, 1152; BGHZ 140, 156 = NJW 1999, 579 (580)), da einfaches Bestreiten ihren darlegungspflichtigen Gegner in unüberwindbare Beweisnot brächte C 73/22.
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