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   BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16   

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https://dejure.org/2016,10710
BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16 (https://dejure.org/2016,10710)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2016 - 4 StR 102/16 (https://dejure.org/2016,10710)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16 (https://dejure.org/2016,10710)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 58 Abs. 2 StPO; § 81e Abs. 1 StPO
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beweiswert von Täteridentifizierung mittels Lichtbildvorlage; Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten in der Urteilsbegründung: molekulargenetische Vergleichsuntersuchung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StGB
    Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert des Wiedererkennens des Angeklagten durch einen Zeugen nach Lichtbildvorlage im Ermittlungsverfahren

  • IWW

    § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung; Lückenhafte und wiedersprüchliche Beweiswürdigung im Hinblick auf die Identifizierung des Angeklagten; Wiederholtes Wiedererkennen des Angeklagten durch Zeuegn vor dem Hintergrund der Einzel- bzw. ...

  • rewis.io

    Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert des Wiedererkennens des Angeklagten durch einen Zeugen nach Lichtbildvorlage im Ermittlungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung; Lückenhafte und wiedersprüchliche Beweiswürdigung im Hinblick auf die Identifizierung des Angeklagten; Wiederholtes Wiedererkennen des Angeklagten durch Zeuegn vor dem Hintergrund der Einzel- bzw. ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung; Lückenhafte und wiedersprüchliche Beweiswürdigung im Hinblick auf die Identifizierung des Angeklagten; Wiederholtes Wiedererkennen des Angeklagten durch Zeuegn vor dem Hintergrund der Einzel- bzw. ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafrecht: Zur Beweiswürdigung bei DNA-Gutachten und Wiedererkennen durch Zeugen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Wiederholtes Wiedererkennen" und DNA

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    DNA-Gutachten - und die Anforderungen an die Beweiswürdigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahllichtbildvorlage - und das Wiedererkennen in der Hauptverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 223
  • NStZ-RR 2016, 333
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.09.2009 - 3 StR 297/09

    Raub; räuberischer Diebstahl; besonders schwerer Fall (Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16
    b) Die Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB durch Einsatz des nach den Feststellungen funktionsfähigen Elektroschockers als Drohmittel wird in der Urteilsformel durch die Bezeichnung als besonders schwerer Raub zum Ausdruck zu bringen sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101 mwN).
  • BGH, 22.10.2014 - 1 StR 364/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung von Sachverständigengutachten im

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung, bei der es sich nicht um ein standardisiertes Verfahren handelt, ist es danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88).
  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung, bei der es sich nicht um ein standardisiertes Verfahren handelt, ist es danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88).
  • BGH, 18.02.2016 - 4 StR 550/15

    Gefährliche Körperverletzung (Begehung der Tat mit einem anderen Beteiligten

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16
    a) Sollte der neue Tatrichter zu Feststellungen gelangen, die denen des angefochtenen Urteils entsprechen, wird er bedenken müssen, dass ein Täter wie der Angeklagte, der Betäubungsmittel durch den Überfall zur gewinnbringenden Weiterveräußerung erlangen wollte, sich nicht wegen versuchten Sich-Verschaffens von Betäubungsmitteln, sondern wegen versuchten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG schuldig macht (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Februar 2016 - 4 StR 550/15 mwN).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung, bei der es sich nicht um ein standardisiertes Verfahren handelt, ist es danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15

    Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil; Darstellung eines

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung, bei der es sich nicht um ein standardisiertes Verfahren handelt, ist es danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88).
  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16
    a) Dabei kann dahinstehen, ob sich ein durchgreifender Darstellungsmangel der Urteilsgründe bereits daraus ergibt, dass nähere Darlegungen in den Urteilsgründen dazu fehlen, in welcher Weise die im Ermittlungsverfahren veranlassten Wahllichtbildvorlagen im Einzelnen durchgeführt wurden (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 1996 - 4 StR 6/96, NStZ 1996, 350 mwN).
  • BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12

    Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung bzgl. der Täterschaft (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16
    b) Jedenfalls hat die Strafkammer ausweislich der Urteilsgründe nicht erkennbar bedacht, dass es sich bei dem Wiedererkennen des Angeklagten durch die in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen vor dem Hintergrund der Einzel- bzw. Wahllichtbildvorlagen im Ermittlungsverfahren um ein wiederholtes Wiedererkennen handelte, dessen Verlässlichkeit wegen der Beeinflussung durch die Situation des ersten Wiedererkennens und der durch diese bedingten Überlagerung des ursprünglichen Erinnerungsbildes deutlich vermindert sein konnte (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381 mwN).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    a) In Konstellationen, in denen die Wiedererkennung des Angeklagten durch einen Zeugen mängelbehaftet ist, so insbesondere, wenn eine verstärkte Suggestibilität der Identifizierungssituation oder ein wiederholtes Wiedererkennen vorliegt, bestehen grundsätzlich ein geminderter Beweiswert der Wiedererkennungsleistung und eine diesbezügliche Erörterungspflicht des Tatgerichts (grundlegend BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 194/61, BGHSt 16, 204, 205 ff.; Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381, 382 f.; s. auch BGH, Beschlüsse vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, juris Rn. 10; vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90; vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250 Rn. 5; MüKoStPO/Maier, 2. Aufl., § 58 Rn. 81 f.).
  • BGH, 22.11.2017 - 4 StR 468/17

    Beweiswürdigung (Beweisqualität des Wiedererkennens; fehlerhafte

    Zum anderen setzt sich die Strafkammer nicht mit dem eingeschränkten Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung auseinander (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111; vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223 (Ls); Urteile vom 14. April 2011 - 4 StR 501/10, NStZ 2011, 648, 650; vom 19. November 1997 - 2 StR 470/97, NStZ 1998, 266, 267; vom 28. Juni 1961 - 2 StR 194/61, BGHSt 16, 204, 205 f.).

    Der neue Tatrichter wird bei der Darstellung der Ergebnisse der Auswertung von DANN-Spuren die insoweit geltenden Anforderungen der Rechtsprechung zu berücksichtigen haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2016 - 2 StR 572/16, Rn. 12; vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, Rn. 12 mwN).

  • BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der

    Hierzu gehören auch Ausführungen dazu, ob das - erste - Wiedererkennen auf einer Einzellichtbildvorlage oder einer Wahllichtbildvorlage beruht; wegen der damit verbundenen erheblichen suggestiven Wirkung kommt dem Wiedererkennen aufgrund einer Einzellichtbildvorlage ein deutlich geringerer Beweiswert zu (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223; Beschluss vom 13. Februar 2003 - 3 StR 430/02, NStZ 2003, 493, 494; Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381, 382: "äußerst geringer Beweiswert'; vgl. dazu Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 9. Aufl., Rn. 1402c).
  • BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18

    Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)

    Deshalb muss das Tatgericht in den Urteilsgründen mitteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben, mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, aaO Rn. 9 mwN und vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, Rn. 12 f.) und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594 Rn. 20 mwN und vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, Rn. 12).
  • BGH, 13.09.2023 - 2 StR 42/23

    Beweiswürdigung zur Beihilfe des bewaffneten Handeltreibens mit

    Das neue Tatgericht wird auch den Inhalt des weiteren überwachten Telefonats der Brüder Z.    am 5. November 2021, beginnend um 0:21 Uhr, in den Blick zu nehmen und zu prüfen haben, ob sich hieraus die Überzeugung von einer Beteiligung des Angeklagten M.        Z.   an einem bewaffneten Betäubungsmittel gewinnen lässt (zu der mittels Straftaten erstrebten Aneignung von Betäubungsmitteln vgl. Senat, Urteil vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359; BGH, Urteil vom 23. September 1992 - 3 StR 275/92, NStZ 1993, 44; Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16; Patzak/Volkmer/Fabricius/Patzak, 10. Aufl., BtMG § 29 Rn. 324).
  • BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktritt bei mehraktigem Geschehen);

    Sollte das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten - erneut - maßgeblich auf ein Wiedererkennen des Angeklagten durch den Geschädigten im Ermittlungsverfahren stützen, so wird es genauer als bisher geschehen zu prüfen und in den Urteilsgründen darzulegen haben, ob die Wahllichtbildvorlagen vorschriftsgemäß durchgeführt worden sind (vgl. RiStBV Nr. 18; siehe BGH, Beschluss vom 22. November 2017 - 4 StR 468/17); darüber hinaus wird der gegebenenfalls eingeschränkte Beweiswert wiederholten Wiedererkennens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111; vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223 (Ls)) in den Blick zu nehmen sein.
  • OLG Zweibrücken, 14.01.2021 - 1 OLG 2 Ss 54/20

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei

    Einem wiederholten Wiedererkennen in der Hauptverhandlung kommt aber regelmäßig lediglich ein eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. BGH, Beschluss vom 30.03.2016 - 4 StR 102/16, juris Rn. 10; Brause, NStZ 2007, 505, 509; vgl. a.: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02, juris Rn. 37).
  • KG, 03.05.2017 - 161 Ss 65/17

    Strafurteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Lückenhafte Beweiswürdigung bei

    Zudem ist der Tatrichter hier regelmäßig zur Wiedergabe der Umstände verpflichtet, die zur Identifizierung des Angeklagten durch den Zeugen geführt haben (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 90; Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16 - Juris, Rn. 10; NStZ-RR 2012, 381, 382; NStZ 2003, 493, 494).
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