Rechtsprechung
BGH, 30.03.2016 - 4 StR 63/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 258 Abs. 3 StPO; § 44 StPO
Erteilung des letzten Wortes (erforderliche Wiedererteilung bei weiteren Ausführungen des Verteidigers eines Mitangeklagten); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Erfordernis einer Fristversäumnis: keine Wiedereinsetzung wegen fehlerhafter Verfahrenshandlung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 258 Abs 2 Halbs 2 StPO, § 258 Abs 3 StPO, § 337 StPO, Art 103 Abs 1 GG
Hauptverhandlung in Strafsachen: Verpflichtung zur ggf. erneuten Erteilung des letzten Wortes - IWW
§ 258 Abs. 2, 3 StPO, § ... 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 238 Abs. 2 StPO, § 258 Abs. 2 Halbsatz 2, Abs. 3 StPO, § 258 StPO, § 44 Satz 1 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 338 Nr. 1 StPO, § 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 StGB, § 306 StGB, §§ 306a Abs. 1, 22 StGB, § 26 StGB, § 27 StGB, 3 Satz 2 Nr. 5 StGB, §§ 306a, 22, 23 Abs. 1 StGB, §§ 26, 306 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 306b Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 StGB, § 28 Abs. 2 StGB, § 265 StPO, § 49 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB, § 306a Abs. 1 StGB, 306 Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Rüge der Verletzung einer zwingenden Verfahrensvorschrift; Gerichtliche Verpflichtung zur Erteilung des letzten Wortes gegenüber dem Angeklagten; Wahrung des rechtlichen Gehörs durch die Regelung des Äußerungsrechts; Änderung des Schuldspruchs
- rewis.io
Hauptverhandlung in Strafsachen: Verpflichtung zur ggf. erneuten Erteilung des letzten Wortes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rüge der Verletzung einer zwingenden Verfahrensvorschrift; Gerichtliche Verpflichtung zur Erteilung des letzten Wortes gegenüber dem Angeklagten; Wahrung des rechtlichen Gehörs durch die Regelung des Äußerungsrechts; Änderung des Schuldspruchs
- rechtsportal.de
Rüge der Verletzung einer zwingenden Verfahrensvorschrift; Gerichtliche Verpflichtung zur Erteilung des letzten Wortes gegenüber dem Angeklagten; Wahrung des rechtlichen Gehörs durch die Regelung des Äußerungsrechts; Änderung des Schuldspruchs
- datenbank.nwb.de
Hauptverhandlung in Strafsachen: Verpflichtung zur ggf. erneuten Erteilung des letzten Wortes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Das (aller)letzte Wort nicht gewährt
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Verfahrensrüge - eine Nachbesserung durch Wiedereinsetzung gibt es nicht….
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das nicht nochmals erteilte letzte Wort
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 20.10.2015 - 7 Ks 1/15
- BGH, 30.03.2016 - 4 StR 63/16
Papierfundstellen
- StV 2017, 797
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17
Recht des letzten Wortes (keine Einschränkung durch nachfolgende …
Von daher bestand keine Veranlassung der erneuten Gewährung des letzten Wortes, da der Beschuldigte als letzter Verfahrensbeteiligter vor Beginn der Beratung das Wort hatte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 63/16; Urteil vom 20. März 1959 - 4 StR 416/58, BGHSt 13, 53, 59 f.). - BGH, 04.03.2021 - 4 StR 209/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Sinn und Zweck; …
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung oder Ergänzung einer Verfahrensrüge kommt deshalb nur in besonderen Prozesssituationen in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2016 - 4 StR 63/16 und vom 11. April 2019 ? 1 StR 91/18 mwN).