Rechtsprechung
BGH, 30.03.2017 - I ZR 124/16 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 19a UrhG, § 69a UrhG, § 97 Abs 1 UrhG, § 97 Abs 2 UrhG, § 97a Abs 1 UrhG vom 07.07.2008
Urheberrechtsverletzung im Internet: Gegenstandswert einer Abmahnung wegen Filesharing - damm-legal.de
Streitwert der urheberrechtlichen Abmahnung eines Computerspiels beträgt nicht unter 15.000 EUR
- IWW
§ 97a UrhG, § ... 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 97a Abs. 1 UrhG, § 97a Abs. 2, 3 Satz 2 und 3 UrhG, § 97a Abs. 1 Satz 2 UrhG, §§ 19a, 69c Nr. 4 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 69a Abs. 3 UrhG, § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG, § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG, § 97a Abs. 2 UrhG, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Öffentliche Zugänglichmachung eines Computerspiels; Bestimmung des Gegenstandswerts einer Abmahnung wegen Verletzung eines Schutzrechtes; Gefährdung der Interessen des Inhabers der ausschließlichen Verwertungsrechte eines nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützten ...
- kanzlei.biz
15.000 EUR Streitwert bei Filesharing eines Computerspiels
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 97 UrhG
- rewis.io
Urheberrechtsverletzung im Internet: Gegenstandswert einer Abmahnung wegen Filesharing
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Öffentliche Zugänglichmachung eines Computerspiels; Bestimmung des Gegenstandswerts einer Abmahnung wegen Verletzung eines Schutzrechtes; Gefährdung der Interessen des Inhabers der ausschließlichen Verwertungsrechte eines nach dem Urheberrechtsgesetz ( UrhG ) geschützten ...
- rechtsportal.de
Öffentliche Zugänglichmachung eines Computerspiels; Bestimmung des Gegenstandswerts einer Abmahnung wegen Verletzung eines Schutzrechtes; Gefährdung der Interessen des Inhabers der ausschließlichen Verwertungsrechte eines nach dem Urheberrechtsgesetz ( UrhG ) geschützten ...
- datenbank.nwb.de
Urheberrechtsverletzung im Internet: Gegenstandswert einer Abmahnung wegen Filesharing
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Streitwert der urheberrechtlichen Abmahnung eines Computerspiels beträgt nicht unter 15.000 EUR
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Urheberrechtsverletzung - und die Erstattung der Abmahnkosten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Illegales Filesharing - und die Berechnung der Abmahnkosten
Verfahrensgang
- AG Bochum, 16.12.2015 - 67 C 344/15
- LG Bochum, 29.04.2016 - 5 S 14/16
- BGH, 30.03.2017 - I ZR 124/16
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2017, 426
- MMR 2018, 269
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 13.02.2019 - XI R 1/17
Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind umsatzsteuerpflichtig
Dementsprechend bemisst sich der zu zahlende Kostenersatz auch nicht wie der Schadensersatz nach der sog. Lizenzanalogie (vgl. BGH-Urteil vom 30. März 2017 I ZR 124/16, Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht - Rechtsprechungsdienst 2018, 68, Rz 21 f.), sondern nach dem Gegenstandswert des Unterlassungsanspruchs. - BGH, 22.03.2018 - I ZR 265/16
Abmahnung nach öffentlicher Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten …
Diese Vorschrift ist im Streitfall zeitlich anwendbar, weil es für den Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung - hier: August 2013 - ankommt (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 30. März 2017 - I ZR 124/16, ZUM-RD 2018, 68 Rn. 13 mwN).Allerdings stellt das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werkes zum Herunterladen über eine Internettauschbörse regelmäßig keine nur unerhebliche Rechtsverletzung im Sinne dieser Vorschrift dar (…BGH, GRUR 2016, 1275 Rn. 55 - Tannöd; ZUM-RD 2018, 68 Rn. 34).
In der wiedereröffneten Berufungsinstanz wird das Berufungsgericht Feststellungen zur angemessenen Höhe der geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten zu treffen haben (zur Höhe der Abmahnkosten im Falle eines Computerspiels vgl. zuletzt BGH, ZUM-RD 2018, 68 Rn. 37 mwN).
- OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 11 U 44/19
Schadensschätzung und Abmahnkostenersatz beim Filesharing von Computerspielen
Zwar weist die Klägerin mit Recht darauf hin, dass die Beschränkung des Erstattungsanspruchs in der vorliegenden Fallkonstellation dazu führen kann, dass der Verletzer - jedenfalls soweit er mit dem von ihm eingeschalteten Rechtsanwalt keine anderweitige Honorarvereinbarung getroffen hat - auf einem erheblichen Anteil seiner außergerichtlichen Kosten sitzen bleibt, weil der reguläre Gegenstandswert des Unterlassungsanspruchs für ein durchschnittlich erfolgreiches Computerspiel, das nicht allzu lange nach seinem Erscheinen öffentlich zugänglich gemacht wird, im Regelfall mit nicht unter 15.000 ? zu bemessen sein wird (BGH, Urteil vom 30.3.2017, I ZR 124/16 - Filesharing, juris Rdnr. 37). - LG Hamburg, 29.11.2017 - 308 O 236/15
Anspruch der Miturhebergemeinschaft gegenüber der mit der Abmahntätigkeit …
Diese Spruchpraxis, die auf die Bedeutung des verletzten Rechts für den Verletzten und die Intensität des Angriffes auf dieses Recht abstellte (vgl. Hans. OLG, Beschluss vom 29.11.2011, Az. 5 W 130/11; Hans. OLG, Beschluss vom 20.4.2012, 5 W 71/12) und berücksichtigte, dass mit der Bereitstellung eines Werkes über eine Tauschbörse im Internet einer unbegrenzten Vielzahl von Tauschbörsenteilnehmern die Möglichkeit eröffnet wird, das Werk kostenlos herunterzuladen und anschließend anderen Nutzern zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen, wodurch die kommerzielle Auswertung des Werkes insgesamt in Frage gestellt wird (…so auch BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 23 - Alles kann besser werden), stand nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes mit der Regelung des § 97a UrhG a.F. in Einklang: Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke zum Herunterladen über eine Internettauschbörse galt als grundsätzlich geeignet, die geschützten Rechte und wirtschaftlichen Interessen des Rechteinhabers erheblich zu beeinträchtigen - selbst dann, wenn die einzelne Rechtsverletzung für sich genommen kein beträchtliches Ausmaß erreichte (… BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 23 - Alles kann besser werden) - und stellte insbesondere keinen einfach gelagerter Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dar, der den Aufwendungsersatzanspruch nach § 97a Abs. 2 UrhG a.F. auf 100,- EUR beschränkt hätte (…BGH, GRUR 2016, 1275 Rn. 48 ff. - Tannöd; BGH, Versäumnisurteile vom 30.03.2017 - I ZR 124/16 = BeckRS 2017, 123474 Rn. 34 und I ZR 15/16 = BeckRS 2017, 127911 Rn. 34;… BGH, MMR 2017, 618 Rn. 32 - Gegenstandswert einer Abmahnung wegen Filesharing; BGH…, Beschluss vom 23.1.2017 - I ZR 265/15 = BeckRS 2017, 107306 Rn. 13;… vgl. auch die Übersicht zur Streitwertpraxis nach § 97a UrhG a.F. bei Dreier/Specht in: Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 97a Rn. 14;… J.B. Nordemann in: Fromm/Nordemann, UrhG, 11. Aufl., § 97a Rn. 43, jew. m.w.N.). - AG Bochum, 11.11.2020 - 40 C 149/20 Liegen jedoch besondere Umstände vor, zB eine in erheblichen Verkaufszahlen zum Ausdruck kommende besondere Popularität, kann auch wiederum ein höherer Gegenstandswert anzunehmen sein (vgl. BGH, BeckRS 2017, 123474 m.w.Nw.; MMR 2017, 618 m.w.Nw.; NJW 2017, 814 m.w.Nw.; MMR 2017, 105 m.w.Nw. - zitiert nach beck-online).