Rechtsprechung
BGH, 30.03.2020 - AnwZ (Brfg) 49/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 2 BRAO, § 46 Abs 3 BRAO, § 46 Abs 4 BRAO, § 46 Abs 5 BRAO, § 46a BRAO
- IWW
§ 112e Satz 1 BRAO, § ... 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 2, 3 VwGO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 42 VwGO, § 46a Abs. 2 Satz 4 BRAO, § 46a BRAO, § 46b Abs. 3 BRAO, § 46b Abs. 2 BRAO, §§ 46a, 46 Abs. 2 bis 5 BRAO, § 46b Abs. 2, Abs. 3 BRAO, § 46b Abs. 2 Satz 2 BRAO, § 46 Abs. 2 bis 5 BRAO, § 46 BRAO, § 6 Abs. 1 SGB VI, § 613a BGB, § 46b Abs. 3, § 46a Abs. 4 Nr. 2 BRAO, § 46a Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 46a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 46 Abs. 3 Nr. 1 BRAO, § 46 Abs. 3 Nr. 2 BRAO, § 46 Abs. 3 Nr. 3 BRAO, § 46 Abs. 3 Nr. 4 BRAO, § 46 Abs. 4 Satz 2 BRAO, § 46 Abs. 3 BRAO, § 46 Abs. 2 Nr. 2 BRAO, § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 46a Abs. 2 Satz 3 BRAO, § 46a Abs. 1 BRAO, § 46 Abs. 2 Satz 4 BRAO, § 154 Abs. 1, § 162 Abs. 3 VwGO, § 194 Abs. 2 Satz 2 BRAO
- rewis.io
Wegfall der Zulassungsvoraussetzungen für Syndikusanwalt nach Arbeitgeberwechsel
- Betriebs-Berater
Zulassung eines Syndikusrechtsanwalts - Arbeitgeberwechsel - Unzulässigkeit des Erlasses eines Erstreckungsbescheids
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Kein Erstreckungsbescheid betreffend die bisherige Zulassung als Syndikusrechtsanwalt im Fall eines Arbeitgeberwechsels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auswirkung eines Arbeitgeberwechsels auf die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt; Zulässigkeit des Erlasses eines Erstreckungsbescheids gemäß § 46b Abs. 3 BRAO im Fall eines Arbeitgeberwechsels bei durchgehender Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nach §§ 46a, 46 Abs. 2 bis 5 ...
- datenbank.nwb.de
Wegfall der Zulassungsvoraussetzungen für Syndikusanwalt nach Arbeitgeberwechsel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Syndikusanwalt muss nach Arbeitgeberwechsel neue Zulassung beantragen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arbeitgeberwechsel - und die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Zulassung von Syndikusanwälten: Beim Arbeitgeberwechsel im Versorgungswerk bleiben
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Erlass eines Erstreckungsbescheids nach der BRAO bei einem Arbeitgeberwechsel
Verfahrensgang
- AGH Bayern, 06.05.2019 - BayAGH 4 - 13/18
- AGH Bayern, 06.05.2019 - BayAGH III - 4 - 13/18
- BGH, 30.03.2020 - AnwZ (Brfg) 49/19
- BGH, 21.04.2020 - AnwZ (Brfg) 49/19
Papierfundstellen
- NJW 2020, 2190
- MDR 2020, 887
- NZA 2020, 864
- WM 2020, 1324
- NZG 2020, 920
Wird zitiert von ... (10)
- BSG, 11.03.2021 - B 5 RE 2/20 R
Erstreckung einer Befreiung nach § 6 Abs 5 S 2 SGB 6 auf eine befristete …
Sie erging noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung vom 21.12.2015 (BGBl I 2517) , nach der es für die selbstständige anwaltliche Tätigkeit und die in abhängiger Beschäftigung ausgeübte anwaltliche Tätigkeit nur eine einheitliche Zulassung als Rechtsanwalt gab (zur Erstreckung einer Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nach § 46b Abs. 3 BRAO vgl BGH Urteil vom 30.3.2020 - AnwZ (Brfg) 49/19 - NJW 2020, 2190) . - BSG, 06.05.2021 - B 5 RE 4/20 R
Unter welchen Voraussetzungen erledigt sich ein Bescheid zur Befreiung von der …
Ein Arbeitgeberwechsel führt stets zur Beendigung der konkreten Beschäftigung und damit auch zur Beendigung einer für sie erteilten Befreiung (…vgl BSG Urteil vom 23.9.2020 - B 5 RE 6/19 R - aaO RdNr 24 mwN; zur Auswirkung eines Arbeitgeberwechsels auf die berufsrechtliche Zulassung eines Syndikusrechtsanwalts s auch BGH Urteil vom 30.3.2020 - AnwZ 49/19 - NJW 2020, 2190 RdNr 12 ff) .Dementsprechend wird in der Literatur die Beförderung des Mitarbeiters einer Rechtsabteilung zu deren Leiter mit personellen und organisatorischen Aufgaben im Umfang von 20 % als unwesentliche Änderung angesehen (…Diller/Schuster aaO; zum Mindestumfang anwaltlicher Tätigkeit von 65 % für eine anwaltliche Prägung des Arbeitsverhältnisses vgl BGH Urteil vom 30.3.2020 - AnwZ 49/19 - NJW 2020, 2190 RdNr 26 mwN).
- BGH, 14.07.2020 - AnwZ (Brfg) 8/20
Umfassen der bereits erteilten Zulassung als Syndikusrechtsanwalt der für den …
bb) Anders als im Falle eines sonstigen Arbeitgeberwechsels liegt hierin jedoch kein Widerrufsgrund nach § 46b Abs. 2 BRAO (vgl. zu einem Arbeitgeberwechsel: Senatsurteil vom 30. März 2020 - AnwZ (Brfg) 49/19 Rn. 12 ff., zur Veröffentlichung bestimmt).Sie kann vielmehr ipso iure und unabhängig vom Fortbestand einer diesbezüglichen Zulassung erlöschen, zum Beispiel mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. für einen Arbeitgeberwechsel [ausgenommen im Fall des Betriebsübergangs nach § 613a BGB] Senat, Urteil vom 30. März 2020 - AnwZ (Brfg) 49/19 Rn. 17 mwN, zur Veröffentlichung bestimmt;… bei einer wesentlichen Änderung: Begründung des Gesetzentwurfs zur Neuordnung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte, BT-Drucks. 18/5201, S. 20).
Vor diesem Hintergrund ist in der hier vorliegenden Konstellation, in der die Klägerin inhaltlich keine Einwände gegen die Feststellung der Beigeladenen vorbringt, das Rechtsschutzbegehren der Klägerin ohnehin fraglich, zumal - unabhängig von der Entscheidung der Beklagten - auch nicht ersichtlich ist, dass die Befreiungsentscheidung der Klägerin bei einem Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 613a BGB tangiert wäre (vgl. hierzu bereits Senat, Urteil vom 30. März 2020 - AnwZ (Brfg) 49/19 Rn. 17, zur Veröffentlichung bestimmt; für einen Fortbestand der Befreiungsentscheidung: Deutsche Rentenversicherung Bund, NZA 2015, 29, 30 und NZA 2014, 136; LSG Hessen…, Urteil vom 18. Juli 2019 - L 1 KR 654/18, BeckRS 2019, 16139 Rn. 31;… Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht/Gürtner, § 6 SGB VI Rn. 31 [Dezember 2019]; Horn, NZS 2013, 605, 607; Schäfer-Kuczynski/Schafhausen, ArbRAktuell 2019, 381).
- BGH, 05.10.2020 - AnwZ (Brfg) 43/18
Merkmal der anwaltlichen Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers als …
Entspricht die arbeitsvertragliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses oder die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit diesen Anforderungen nicht oder nicht mehr, ist die Zulassung zu widerrufen (§ 46b Abs. 2 Satz 2 BRAO;… vgl. dazu BGH, Urteile vom 29. Januar 2018 - AnwZ (Brfg) 12/17, BGHZ 217, 226 Rn. 14; vom 30. März 2020 - AnwZ (Brfg) 49/19, NJW 2020, 2190 Rn. 13). - AGH Nordrhein-Westfalen, 02.10.2020 - 1 AGH 3/20 Auf den Arbeitgeberwechsel ist § 46b Abs. 3 BRAO weder unmittelbar noch analog anwendbar, vielmehr ist ein Widerruf der bisherigen Zulassung nach § 46b Abs. 2 BRAO und die Erteilung einer neuen Zulassung nach § 46a BRAO auch dann geboten, wenn die Zulassungsvoraussetzungen der §§ 46a, 46 Abs. 2 bis 5 BRAO durchgehend erfüllt sind (BGH, Urt. v. 30.03.2020, AnwZ (Brfg) 49/19, Tz.10 - juris).Hierauf kann die Klägerin ihre Klage jedoch nicht stützen, weil rechtswidrige Verwaltungsakte nach § 113 Abs. 1 S.1 VwGO nur dann zu kassieren sind, wenn die klagende Partei hierdurch in ihren Rechten verletzt wird.
Denn der angefochtene Er-streckungsbescheid entfaltet keine andere oder weitergehende Bindungswirkung für die Befreiungsentscheidung der Klägerin, als es ein rechtmäßiger Widerrufs- und neuer Zulassungsbescheid nach § 46b Abs. 2, § 46a BRAO getan hätte (vgl. BGH, Urt. v. 30.03.2020, AnwZ (Brfg) 49/19, Tz.32 - juris).
- AGH Brandenburg, 20.12.2021 - AGH 2/20 Sie verwies dazu auf das Urteil des BGH vom 30.03.2020 - AnwZ (Brfg) 49/19.
Nach dem Urteil des BGH vom 30.03.2020 - AnwZ (Brfg) 49/19 - ist bei einem Arbeitgeberwechsel der Erlass eines Erstreckungsbescheids gemäß § 46b Abs. 3 BRAO auch bei durchgehender Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nach §§ 46a, 46 Abs. 2 bis 5 BRAO nicht zulässig.
- SG Augsburg, 18.02.2021 - S 4 R 1157/19
Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte bei Arbeitgeberwechsel
Vielmehr hat - auch bei durchgehender Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen - ein Widerruf der bisherigen Zulassung nach § 46b Abs. 2 BRAO und die Erteilung einer neuen Zulassung nach § 46a BRAO zu erfolgen (Urteil des BGH vom 30.03.2020, Az. AnwZ (Brfg) 49/19).Die Bindungswirkung der Zulassungsentscheidung der Rechtsanwaltskammer für die neue Tätigkeit nach § 46a Abs. 2 Satz 4 BRAO beginnt im Fall der Erstreckung nicht früher als im Fall der Neuerteilung der Zulassung, nämlich nach § 46b Abs. 3, § 46a Abs. 4 Nr. 2 BRAO frühestens mit dem Eingang des Erstreckungsantrags bei der Rechtsanwaltskammer (Urteil des BGH vom 30.03.2020, a.a.O.).
- BGH, 20.07.2020 - AnwZ (Brfg) 59/18
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Vorliegen eines Zulassungsversagungsgrunds …
Das folgt allerdings nicht schon daraus, dass bei Erlass des Erstreckungsbescheids am 21. Juli 2017 die formalen Voraussetzungen des § 46b Abs. 3 BRAO nicht erfüllt waren, weil es infolge der Rücknahme der Zulassung vom 11. Januar 2017 an einer gemäß § 46b Abs. 3 BRAO erstreckbaren (Erst-)Zulassung des Beigeladenen fehlte und darüber hinaus der Erlass eines Erstreckungsbescheids - wie der Senat nach dem Urteil des Anwaltsgerichtshofs entschieden hat (Urteil vom 30. März 2020 - AnwZ (Brfg) 49/19, NJW 2020, 2190) - bei einem Arbeitgeberwechsel auch bei durchgehender Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nach §§ 46a, 46 Abs. 2 bis 5 BRAO nicht zulässig ist. - BGH, 21.07.2020 - AnwZ (Brfg) 41/19
Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens nach billigem Ermessen …
Wie der Senat durch Urteil vom 30. März 2020 (AnwZ (Brfg) 49/19) entschieden hat, trifft zwar die Rechtsauffassung der Klägerin objektiv zu; sie wird durch den Bescheid jedoch nicht in eigenen Rechten verletzt. - AGH Nordrhein-Westfalen, 11.12.2020 - 1 AGH 48/18 Aus dem Urteil des BGH vom 30.03.2020 - AnwZ (Brfg.) 49/19 -, NJW 2020, 2190, ergebe sich, dass im Fall eines Arbeitgeberwechsels der Erlass eines Erstreckungsbescheides gem. § 46b Abs. 3 BRAO nicht zulässig sei.