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   BGH, 30.03.2021 - 2 StR 497/20   

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https://dejure.org/2021,8897
BGH, 30.03.2021 - 2 StR 497/20 (https://dejure.org/2021,8897)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2021 - 2 StR 497/20 (https://dejure.org/2021,8897)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2021 - 2 StR 497/20 (https://dejure.org/2021,8897)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.2017 - 2 StR 464/17

    Nachholung der versäumten Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab für eine

    Auszug aus BGH, 30.03.2021 - 2 StR 497/20
    Die Entscheidung muss in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 StR 464/17, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 20.03.2018 - 2 StR 36/18

    Anrechnung im Ausland erlittener Auslieferungshaft (erforderliche Darstellung in

    Auszug aus BGH, 30.03.2021 - 2 StR 497/20
    Anhaltspunkte für einen anderen Anrechnungsmaßstab sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (zum Anrechnungsmaßstab von 1:1 für Lettland vgl. Senat, Beschluss vom 23. März 2018 - 2 StR 36/18, juris Rn. 4).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 426/17

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (Doppelverwertungsverbot); Aufenthalt

    Auszug aus BGH, 30.03.2021 - 2 StR 497/20
    Dies holt der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 426/17, juris Rn. 24 mwN) nach und legt einen Anrechnungsmaßstab von 1:1 fest.
  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 218/21

    Keine strafschärfende Berücksichtigung des auf die versuchte Tat gerichteten

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass der Anrechnungsmaßstab für erlittene Auslieferungshaft (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB) in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2021 - 2 StR 497/20).
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