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   BGH, 30.03.2021 - XI ZR 75/20   

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https://dejure.org/2021,8899
BGH, 30.03.2021 - XI ZR 75/20 (https://dejure.org/2021,8899)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2021 - XI ZR 75/20 (https://dejure.org/2021,8899)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2021 - XI ZR 75/20 (https://dejure.org/2021,8899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung; Anforderungen an die Pflichtangaben einer erteilten Widerrufsinformation

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus BGH, 30.03.2021 - XI ZR 75/20
    Wie der Senat nach Erlass der Berufungsentscheidung entschieden und im Einzelnen begründet hat, ist die dem Kläger erteilte Widerrufsinformation fehlerhaft, weil die in ihr enthaltene Verweisung auf "alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB" zwar nach den Maßstäben des nationalen Rechts klar und verständlich i.S.d. Art. 247 § 6 Abs. 1 EGBGB aF ist, dies aber im Geltungsbereich der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (ABl. 2008, L 133, S. 66, berichtigt in ABl. 2009, L 207, S. 14, ABl. 2010, L 199, S. 40, und ABl. 2011, L 234, S. 46) in Bezug auf (Allgemein-)Verbraucherdarlehensverträge bei einer richtlinienkonformen Auslegung gleichwohl zu verneinen ist (vgl. Senatsurteile vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, WM 2020, 2321 Rn. 13 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, und vom 10. November 2020 - XI ZR 426/19, WM 2021, 44 Rn. 14 ff.).

    Dies setzt voraus, dass der Kläger die von ihm selbst aus dem Rückgewährschuldverhältnis geschuldete Leistung der Beklagten in einer den Annahmeverzug begründenden Weise angeboten hat (vgl. Senatsurteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, WM 2020, 2321 Rn. 25 mwN).

    Seine wörtlichen Angebote waren zur Herbeiführung eines Annahmeverzugs der Beklagten unzureichend, weil diese seiner Vorleistungspflicht nicht genügt haben (vgl. hierzu Senatsurteil vom 27. Oktober 2020, aaO Rn. 22 ff.).

    Das Berufungsgericht wird sich zunächst mit dem Rechtsmissbrauchseinwand der Beklagten zu befassen haben (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, WM 2020, 2321 Rn. 27 f. mwN).

    Entgegen der Auffassung des Klägers steht der Beklagten gemäß § 358 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 357 Abs. 7 BGB - worauf sie ihn in der Widerrufsinformation hingewiesen hat - ein Anspruch auf Ersatz für den Wertverlust des finanzierten Fahrzeugs zu (vgl. im Einzelnen Senatsurteil vom 27. Oktober 2020, aaO Rn. 31 ff. mwN).

    Die dort und von der Revision aufgeworfenen Fragen hat der Senat bereits beantwortet (vgl. Senatsurteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, WM 2020, 2321 Rn. 39).

  • BGH, 10.11.2020 - XI ZR 426/19

    Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion bei Fehlen von Zwischenüberschriften in der

    Auszug aus BGH, 30.03.2021 - XI ZR 75/20
    Wie der Senat nach Erlass der Berufungsentscheidung entschieden und im Einzelnen begründet hat, ist die dem Kläger erteilte Widerrufsinformation fehlerhaft, weil die in ihr enthaltene Verweisung auf "alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB" zwar nach den Maßstäben des nationalen Rechts klar und verständlich i.S.d. Art. 247 § 6 Abs. 1 EGBGB aF ist, dies aber im Geltungsbereich der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (ABl. 2008, L 133, S. 66, berichtigt in ABl. 2009, L 207, S. 14, ABl. 2010, L 199, S. 40, und ABl. 2011, L 234, S. 46) in Bezug auf (Allgemein-)Verbraucherdarlehensverträge bei einer richtlinienkonformen Auslegung gleichwohl zu verneinen ist (vgl. Senatsurteile vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, WM 2020, 2321 Rn. 13 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, und vom 10. November 2020 - XI ZR 426/19, WM 2021, 44 Rn. 14 ff.).

    Damit entspricht die Widerrufsinformation der Beklagten nicht dem Muster in Anlage 7 zu Art. 247 § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 EGBGB aF (vgl. Senatsurteil vom 10. November 2020 - XI ZR 426/19, WM 2021, 44 Rn. 19 mwN).

  • OLG Dresden, 15.01.2020 - 5 U 1891/19
    Auszug aus BGH, 30.03.2021 - XI ZR 75/20
    Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung (OLG Dresden, Urteil vom 15. Januar 2020 - 5 U 1891/19, juris) im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • LG Ravensburg, 07.01.2020 - 2 O 315/19

    EuGH-Vorlage zu den Pflichtangaben in einem Kfz-Darlehensvertrag

    Auszug aus BGH, 30.03.2021 - XI ZR 75/20
    Der Antrag des Klägers auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Vorabentscheidungsersuchen des Einzelrichters des Landgerichts Ravensburg vom 7. Januar 2020 (2 O 315/19, BKR 2020, 151), vom 5. März 2020 (2 O 328/19, 2 O 280/19, 2 O 334/19, juris) und vom 31. März 2020 (2 O 294/19, 2 O 249/19, juris) hat keinen Erfolg.
  • LG Ravensburg, 05.03.2020 - 2 O 328/19

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie: Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 30.03.2021 - XI ZR 75/20
    Der Antrag des Klägers auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Vorabentscheidungsersuchen des Einzelrichters des Landgerichts Ravensburg vom 7. Januar 2020 (2 O 315/19, BKR 2020, 151), vom 5. März 2020 (2 O 328/19, 2 O 280/19, 2 O 334/19, juris) und vom 31. März 2020 (2 O 294/19, 2 O 249/19, juris) hat keinen Erfolg.
  • LG Ravensburg, 31.03.2020 - 2 O 294/19

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie im Hinblick auf

    Auszug aus BGH, 30.03.2021 - XI ZR 75/20
    Der Antrag des Klägers auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Vorabentscheidungsersuchen des Einzelrichters des Landgerichts Ravensburg vom 7. Januar 2020 (2 O 315/19, BKR 2020, 151), vom 5. März 2020 (2 O 328/19, 2 O 280/19, 2 O 334/19, juris) und vom 31. März 2020 (2 O 294/19, 2 O 249/19, juris) hat keinen Erfolg.
  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus BGH, 30.03.2021 - XI ZR 75/20
    Dies ist, was der Senat durch einen Vergleich selbst feststellen kann (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteil vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15, BGHZ 212, 207 Rn. 26), nicht der Fall.
  • OLG Köln, 08.07.2021 - 12 U 159/20

    Rechtsmissbräuchlicher Widerruf eines Darlehensvertrages Wahrnehmung eines

    Die nationalen Regelungen in § 492 Abs. 2 BGB und Art. 247 § 6 EGBGB lassen nach ihrem Wortlaut offen, ob und auf welche Weise in der Widerrufsinformation auf die zu erteilenden Pflichtangaben hinzuweisen ist; nach Art. 247 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB muss dies lediglich klar und verständlich sein; diese Voraussetzung ist auslegungsfähig, so dass bei einer richtlinienkonformen Auslegung eine Verweisung auf weitere Rechtsvorschriften den Anforderungen an Klarheit und Verständlichkeit nicht genügt (BGH, aaO; vgl. auch Urteil vom 30. März 2021 - XI ZR 75/20, juris Rn. 12).
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