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   BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21   

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https://dejure.org/2022,16647
BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21 (https://dejure.org/2022,16647)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2022 - 2 StR 263/21 (https://dejure.org/2022,16647)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2022 - 2 StR 263/21 (https://dejure.org/2022,16647)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notwehrlage; Gegenwärtige rechtswidriger Angriff

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32 Abs. 1 ; StGB § 32 Abs. 2
    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notwehrlage; Gegenwärtige rechtswidriger Angriff

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 312
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19

    Notwehr (Notwehrprovokation: Anforderungen); Überschreitung der Notwehr

    Auszug aus BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Notwehreinschränkung voraus, dass die tatsächlich bestehende Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Angegriffenen verursacht worden ist und zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18; Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263; Beschluss vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 94 mit Anm. Mitsch).

    Mithin sind gegebenenfalls Feststellungen und Wertungen dazu zu treffen, ob und inwieweit die Pflichtverletzung des Angegriffenen zum Verhalten des Angreifers beigetragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12; Beschluss vom 25. Juni 2009 - 5 StR 141/09; Beschluss vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 94).

  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung im Falle eines Freispruchs;

    Auszug aus BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21
    Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang die objektive Sachlage (vgl. Senat, Urteil vom 13. September 2017 - 2 StR 188/17, NStZ 2018, 84; BGH, Urteil vom 21. März 2017 - 1 StR 486/16).

    Es kommt nicht auf die Befürchtungen des Angegriffenen an, sondern auf die Absichten des Angreifers und die von ihm ausgehende Gefahr einer Rechtsgutsverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2017 - 1 StR 486/16), die zugleich das Maß der erforderlichen und gebotenen Abwehrhandlung bestimmt (vgl. Senat, Beschluss vom 25. September 2019 - 2 StR 177/19, NStZ 2020, 147 mit Anm. Kulhaneck).

  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 188/17

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: Versuchsbeginn als relevanter Zeitpunkt

    Auszug aus BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21
    Bei einem vorsätzlichen Angriff ist dies die Handlung, die dem Versuchsbeginn unmittelbar vorgelagert ist und eine akute Bedrohung darstellt (vgl. Senat, Urteil vom 13. September 2017 - 2 StR 188/17, NStZ 2018, 84 mit Anm. Rückert; MüKoStGB/Erb, StGB, 4. Aufl., § 32 Rn. 106; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 32 Rn. 17; NK-StGB/Kindhäuser, StGB, 5. Aufl., § 32 Rn. 52; Schönke/Schröder/Perron/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 32 Rn. 14; LK/Rönnau/Hohn, StGB, 13. Aufl., § 32 Rn. 146; s.a. Otto, Jura 1999, 552 f.; a.A. Bottke, JR 1986, 292, 293; Matt/Renzikowski/Engländer, StGB, 2. Aufl., § 32 Rn. 14: erst ab Versuchsbeginn).

    Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang die objektive Sachlage (vgl. Senat, Urteil vom 13. September 2017 - 2 StR 188/17, NStZ 2018, 84; BGH, Urteil vom 21. März 2017 - 1 StR 486/16).

  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87

    Verteidigung nach einem selbst provozierten Angriff

    Auszug aus BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21
    aa) Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn das Verhalten des Angreifers unmittelbar in eine Rechtsgutsverletzung umschlagen kann, so dass durch das Hinausschieben einer Abwehrhandlung entweder deren Erfolg in Frage gestellt wäre oder der Verteidiger das Wagnis erheblicher eigener Verletzungen auf sich nehmen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1987 - 3 StR 303/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1; Urteil vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06, BeckRS 2007, 3210).

    Für die Gegenwärtigkeit des Angriffs entscheidet der Zeitpunkt der durch einen bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1972 - 1 StR 489/72, NJW 1973, 255; Urteil vom 26. August 1987 - 3 StR 303/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1).

  • BGH, 25.06.2009 - 5 StR 141/09

    Einschränkung des Notwehrrechts (Notwehrprovokation; Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21
    Mithin sind gegebenenfalls Feststellungen und Wertungen dazu zu treffen, ob und inwieweit die Pflichtverletzung des Angegriffenen zum Verhalten des Angreifers beigetragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12; Beschluss vom 25. Juni 2009 - 5 StR 141/09; Beschluss vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 94).
  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz

    Auszug aus BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21
    Mithin sind gegebenenfalls Feststellungen und Wertungen dazu zu treffen, ob und inwieweit die Pflichtverletzung des Angegriffenen zum Verhalten des Angreifers beigetragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12; Beschluss vom 25. Juni 2009 - 5 StR 141/09; Beschluss vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 94).
  • BGH, 07.11.1972 - 1 StR 489/72
    Auszug aus BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21
    Für die Gegenwärtigkeit des Angriffs entscheidet der Zeitpunkt der durch einen bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1972 - 1 StR 489/72, NJW 1973, 255; Urteil vom 26. August 1987 - 3 StR 303/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 503/01

    Freispruch wegen Tötung eines gewalttätigen Ehemannes aufgehoben

    Auszug aus BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21
    Allein die subjektive Befürchtung, ein Angriff stehe unmittelbar bevor, begründet für sich genommen noch keine Notwehrlage (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203, 204).
  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf des Totschlages (lückenhafte

    Auszug aus BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21
    aa) Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn das Verhalten des Angreifers unmittelbar in eine Rechtsgutsverletzung umschlagen kann, so dass durch das Hinausschieben einer Abwehrhandlung entweder deren Erfolg in Frage gestellt wäre oder der Verteidiger das Wagnis erheblicher eigener Verletzungen auf sich nehmen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1987 - 3 StR 303/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1; Urteil vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06, BeckRS 2007, 3210).
  • BGH, 17.01.2019 - 4 StR 456/18

    Notwehr (Gebotenheit; Notwehrprovokation: Abgrenzung zwischen Absichtsprovokation

    Auszug aus BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Notwehreinschränkung voraus, dass die tatsächlich bestehende Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Angegriffenen verursacht worden ist und zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18; Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263; Beschluss vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 94 mit Anm. Mitsch).
  • BGH, 17.12.2019 - 2 StR 340/19

    Rücktritt (Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch; fehlgeschlagener

  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 67/00

    Rechtfertigungsgrund: Notwehr

  • BGH, 25.09.2019 - 2 StR 177/19

    Notwehr (Erforderlichkeit; Maßgeblichkeit der objektiven Sachlage)

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

  • BayObLG, 09.01.1985 - RReg. 5 St 272/84

    Notwehr; Gegenwärtiger Angriff; Angriff; Gegenwärtig; Abwehr; Präventivnotwehr

  • BGH, 11.12.1991 - 2 StR 535/91

    Unterlassene Feststellungen des Schwurgerichts hinsichtlich einer möglichen

  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18

    Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei Provokation des Angriffs:

  • BGH, 16.03.2023 - 4 StR 252/22

    Erfolglose Revision gegen Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

    Ein Angriff ist vielmehr bereits dann gegenwärtig, wenn das Verhalten des Angreifers unmittelbar in eine Rechtsgutsverletzung umschlagen kann, so dass durch das Hinausschieben einer Verteidigungshandlung entweder deren Erfolg in Frage gestellt wäre oder der Verteidiger das Wagnis erheblicher eigener Verletzungen auf sich nehmen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2022 ? 2 StR 263/21 Rn. 18 mwN).

    Allein die subjektive Befürchtung, ein Angriff stehe unmittelbar bevor, begründet noch keine Notwehrlage (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2022 ? 2 StR 263/21 Rn. 19; Urteil vom 18. April 2002 ? 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203, 204).

    bb) Zwar läge ? entgegen einer möglicherweise missverständlichen Formulierung des Landgerichts ? allein in den durch den Geschädigten ausgesprochenen verbalen Beleidigungen ("Pisser", "Bengel") noch kein gegenwärtiger Angriff auf die körperliche Unversehrtheit des Angeklagten; ein lediglich verbaler Streit ist noch kein gegenwärtiger Angriff in diesem Sinne, so lange der Rahmen des Wortgefechts nicht überschritten wird (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2022 ? 2 StR 263/21 Rn. 24).

  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 224/22

    Notwehr (Notwehrprovokation)

    Zudem sind Feststellungen zu den Beweggründen des Angreifers erforderlich, namentlich dazu, ob sich jener durch das rechtswidrige, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligende Vorverhalten des angegriffenen Angeklagten zum Angriff hat hinreißen lassen (BGH, Urteil vom 30. März 2022 - 2 StR 263/21 Rn. 34 mwN).
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