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   BGH, 30.04.1952 - 5 StR 21/52   

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BGH, 30.04.1952 - 5 StR 21/52 (https://dejure.org/1952,1813)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1952 - 5 StR 21/52 (https://dejure.org/1952,1813)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1952 - 5 StR 21/52 (https://dejure.org/1952,1813)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1951 - 4 StR 9/50

    Tötung und schwere Misshandlung von nach der Kristallnacht eingelieferten Juden.

    Auszug aus BGH, 30.04.1952 - 5 StR 21/52
    Daß die Anwendung dieser Verordnung weder gegen Art. 3 Abs. 1, noch gegen Art. 103 Abs. 2 GG verstößt, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (4 StR 9/50 vom 20. Dezember 1951).
  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 30.04.1952 - 5 StR 21/52
    Der Bundesgerichtshof hat kürzlich ausgesprochen, daß vorsätzliche oder fahrlässige Tötung vorliegen kann, wenn jemand rechtlich verpflichtet ist, Lebensgefahr von einem anderen nach Kräften abzuwenden, die Selbsttötung aber trotzdem nicht hindert, obwohl er es könnte (1 StR 59/50 vom 12. Februar 1952 - DRspr III (327) 1006 -).
  • BGH, 10.07.1951 - 1 StR 207/51
    Auszug aus BGH, 30.04.1952 - 5 StR 21/52
    Gefühl, dem Erschießungskommando in diesem Zustande völlig hilf- und wehrlos ausgeliefert zu sein, muß seelische Qualen mit sich gebracht haben, die es rechtfertigen, die Tötung als grausam zu bezeichnen (vgl. auch BGH NJW 1951, 666).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 140/92

    Zumutbares Ausweichen bei entschuldigendem Notstand

    Im Einzelfall mag zwar ein Ausweichen zumutbar sein, bei dem das eigene Leben aufs Spiel gesetzt wird (so BGH, Urteil vom 30. April 1952 - 5 StR 21/52; wesentlich zurückhaltender BGH NJW 1964, 730; grundsätzlich ablehnend Hirsch a.a.O. Rdn. 63).
  • LG Darmstadt, 29.11.1968 - Ks 1/67

    Massen- und Einzeltötungen von insgesamt ca. 60.000 Juden, kommunistischen

    Dies zeigte sich schon darin, dass eine so grosse Anzahl hilfloser gequälter Menschen hintereinander getötet wurden, wobei die späteren Opfer der Erschiessung ihrer Vorgänger zum grossen Teil zusehen mussten (Vergleiche BGH Urteil vom 30.4.1952 - 5 StR 21/52).
  • LG Münster, 06.05.1968 - 5 Ks 4/65

    Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von tausenden von Juden sowie von

    Alle derartigen oder vergleichbar sich abwickelnden Massentötungen waren grausam (BGH Urteil vom 10.Januar 1952 - 3 StR 672/51 - vom 30.April 1952 - 5 StR 21/52 - vom 24.Juni 1955 - 1 StR 55/55 - vom 8.November 1956 - 4 StR 359/56 -).
  • LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69

    Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem

    Denn dieses braucht nicht (nur) in der Ausführungshandlung im engeren Sinne und in dem durch sie verursachten Leiden zu liegen, sondern es genügt auch, dass es sich - wie hier - aus den Umständen ergibt, unter denen die Tötung eingeleitet und vollzogen wurde (so der BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa 4 StR 510/72 vom 20.03.1973, 5 StR 60/72 vom 28.03.1972, 1 StR 110/70 vom 18.05.1971, 4 StR 386/70 vom 04.03.1971, 5 StR 308/69 vom 07.04.1970, 4 StR 359/56 vom 08.11.1956, 1 StR 55/55 vom 24.06.1955, 5 StR 21/52 vom 30.04.1952 sowie BGH NJW 1951, 666); dabei fällt nicht ins Gewicht, dass die für den Abtransport ausgewählten Juden in Lodz überwiegend noch nicht gewusst haben mögen, wo und auf welche Weise im einzelnen sie getötet werden sollten, sondern entscheidend ist, dass sie sich schon dort unmittelbar an der Schwelle des Todes sahen und deshalb starke seelische Qualen erlitten.
  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

    Wie der BGH in seinem Urteil vom 30.04.1952 (5 StR 21/52) ausgeführt hat, mögen bei der Tötung durch Erschiessen besondere Qualen nicht entstehen.
  • LG Hof, 31.07.1969 - Ks 7/68

    Tödliche Misshandlung einer russischen Ärztin. Anordnung flüchtende und

    Dieses Tatbestandsmerkmal liegt vielmehr nur vor, wenn der Täter infolge seiner Arglosigkeit wehrlos war (BGH - 5 StR 21/52 - Urteil vom 30.4.1952).
  • LG Bochum, 12.09.1974 - 16 Ks 1/68

    Deportation von Juden aus dem Ghetto Tarnow ins KL Belzec sowie Erschiessungen im

    Dann aber war die Tötung der von der Aktion betroffenen jüdischen Menschen grausam; dieses Merkmal braucht nämlich nicht in der Ausführungshandlung im engeren Sinne und dem durch sie verursachten Leiden zu liegen, sondern es genügt, dass es sich - wie hier - aus den Umständen ergibt, unter denen die Tötung eingeleitet und vollzogen wird (so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa 4 StR 510/72 vom 20.3.1973 in dieser Sache ; 5 StR 60/72 vom 28.3.1972 ; 1 StR 110/70 vom 18.5.1971 ; 4 StR 386/70 vom 4.3.1971 ; 5 StR 308/69 vom 7.4.1970 ; 4 StR 359/56 vom 8.11.1956 ; 1 StR 55/55 vom 24.6.1955 ; 5 StR 21/52 vom 30.4.1952 sowie BGH NJW 1951, 666).
  • LG Mönchengladbach, 28.01.1972 - 8 Ks 5/71

    Abriegelung des Warschauer Ghettos nach der Niederschlagung des Ghettoaufstandes

    Dabei hätte der Angeklagte auch Nachteile in Kauf nehmen und bei der Schwere der begangenen Verbrechen Risiken eingehen müssen (vgl. BGH 4 StR 438/58 vom 13.3.1959 ; BGH 1 StR 27/50 vom 6.11.1951; BGH 5 StR 21/52 vom 30.4.1952; BGH 4 StR 212-213/53 vom 3.12.1953 ).
  • BGH, 29.05.1952 - 5 StR 124/52

    Rechtsmittel

    Der Senat hatte über die Frage, ob dem Täter der Freiheitsberaubung auch der auf Selbstmord beruhende Todeserfolg zuzurechnen ist, bereits, in seinemUrteil vom 30. April 1952 (5 StR 21/52) zu entscheiden.
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