Rechtsprechung
BGH, 30.04.1960 - 1 StE 1/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
"Führungsproblem" als Schicksalsfrage des deutschen Volkes - Einordnung eines Buches als verfassungsfeindliche Schrift - Angriffe gegen den Gedanken der Demokratie - Ablehnung von Wahlen in einer Schrift - Erfordernis eines "Führers" für die Existenzfähigkeit eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken (3)
Papierfundstellen
- BGHSt 14, 258
- NJW 1960, 2349
- MDR 1960, 778
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- RG, 03.12.1917 - VI 370/17
Unbefugter Gebrauch eines Namens; Klage eines Gesellschafters einer GmbH wegen …
Auszug aus BGH, 30.04.1960 - 1 StE 1/60
- Das Reichsgericht hat diese Auffassung stets vertreten; es sei auf die Entscheidungen vom 30.9.1887, RsprRGSt 9, 483; vom 28.2.99, RGSt 32, 69; vom 3.6.1905, RGSt 38, 71 und vom 3.12.1917, RGZ 91, 350 verwiesen. - BGH, 07.01.1955 - 6 StR 185/54
Nachfolgeorganisation der SRP - Erklärung einer Organisation, ausschließlich im …
Auszug aus BGH, 30.04.1960 - 1 StE 1/60
Ein "Verächtlichmachen" liegt in jeder auch nur wertenden Äusserung, durch die die Bundesrepublik als der Achtung der Staatsbürger unwert hingestellt wird (BGHSt 7, 110 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54]). - BGH, 23.11.1955 - 6 StR 26/55
Auszug aus BGH, 30.04.1960 - 1 StE 1/60
Die Verbreitung von Schriften im Sinne des § 93 StGB ist als "Vergehen, das durch die Verbreitung von Druckschriften strafbaren Inhalts begangen wird", ein Pressedelikt, für das die einjährige Verjährungsfrist des § 22 des Reichspressegesetzes gilt (vgl. BGHSt 8, 246 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]).
- RG, 24.03.1881 - C 6/81
1. Wann beginnt die Verjährungsfrist bei Preßdelikten? 2. Finden die Grundsätze …
Auszug aus BGH, 30.04.1960 - 1 StE 1/60
Die für die gegenteilige Meinung gelegentlich angeführten Entscheidungen RGSt 4, 216 und 24, 273 stützen diese nicht: sie beziehen sich auf Preßvergehen durch Zeitschriften und Zeitungen und lassen die Verjährung mit der "Ausgabe" der Zeitschriftennummer bzw. mit dem "Tage des Erscheinens" der Zeitungsnummer beginnen, was nach dem oben Ausgeführten nicht gleichbedeutend ist mit dem "Beginn der Verbreitung" im Sinne der presserechtlichen Verjährungslehre - - Auch der erkennende Senat hat die Verjährungsvorschriften in Pressesachen stets in dem hier vertretenen Sinne angewandt, ohne sich bisher ausdrücklich mit dieser Rechtsfrage zu befassen. - RG, 28.02.1899 - 134/99
Was ist unter "Druckschriften strafbaren Inhaltes" im Sinne des Preßgesetzes zu …
Auszug aus BGH, 30.04.1960 - 1 StE 1/60
- Das Reichsgericht hat diese Auffassung stets vertreten; es sei auf die Entscheidungen vom 30.9.1887, RsprRGSt 9, 483; vom 28.2.99, RGSt 32, 69; vom 3.6.1905, RGSt 38, 71 und vom 3.12.1917, RGZ 91, 350 verwiesen. - RG, 03.06.1905 - 6723/04
Kann der Verleger einer unzüchtigen Schrift, der diese im einheitlichen …
Auszug aus BGH, 30.04.1960 - 1 StE 1/60
- Das Reichsgericht hat diese Auffassung stets vertreten; es sei auf die Entscheidungen vom 30.9.1887, RsprRGSt 9, 483; vom 28.2.99, RGSt 32, 69; vom 3.6.1905, RGSt 38, 71 und vom 3.12.1917, RGZ 91, 350 verwiesen.
- BGH, 17.07.1974 - 3 StR 239/73
Strafbarkeit wegen des Verbreitens unzüchtiger Schriften - Voraussetzungen für …
Dieser Auffassung schloß sich der Bundesgerichtshof an (BGHSt 14, 258). - BGH, 05.12.1962 - 2 StR 432/62
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Daß auch bei Pressevergehen die Verjährung erst beginnt, wenn die Tathandlung (Verbreitung) abgeschlossen ist, hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 14, 258 ausdrücklich ausgesprochen.