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   BGH, 30.04.1968 - I ZR 96/65   

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https://dejure.org/1968,3328
BGH, 30.04.1968 - I ZR 96/65 (https://dejure.org/1968,3328)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1968 - I ZR 96/65 (https://dejure.org/1968,3328)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1968 - I ZR 96/65 (https://dejure.org/1968,3328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung der Eigenbedarfskäufe in die Berechnung der Werbeprämie - Gutschriften auf Eigenbedarfskäufe als Provisionen auf Eigengeschäfte von Handelsvertretern - Provisionen als Preisnachlässe im Sinne des Rabattgesetzes (RabG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1968, 603
  • DB 1968, 1445
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.04.1968 - I ZR 20/66

    Verstoß gegen die Zugabeverordnung (ZugVO) durch die Ausgabe von Kaufkarten vom

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - I ZR 96/65
    Dieses Verkaufssystem ist Gegenstand des Verfahrens 17 O 105/64 LG Hannover = I ZR 20/66, in dem beanstandet wird, die Beklagte gewähre die 4 %ige Umsatzvergütung auf Einkäufe von Letztverbrauchern, indem sie die Kaufkarte unter Verstoß gegen die Zugabeverordnung ausgebe und die Überlassung der Kaufkarten an Lebensmitteleinzelhändler in wettbewerbswidriger Weise zumindest dem Anschein nach davon abhängig mache, daß die Einzelhändler Großhandelsumsätze mit ihr tätigten.

    Ebenso wie in dem Verfahren I ZR 20/66 ist auch in dem vorliegenden Rechtsstreit davon auszugehen, daß die hier nicht angegriffene Gewährung einer 4 %igen Vergütung auf Einkäufe der Letztverbraucher keine unentgeltliche oder zum Schein gewährte Zuwendung an die Einzelhändler darstellt.

  • BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 147/64

    Vorliegen von Voraussetzungen für eine Vergünstigung bei Nichtidentität von

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - I ZR 96/65
    Das Berufungsgericht geht rechtlich zutreffend davon aus, daß die gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht dazu führen darf, rechtlich eigenständige Sachverhalte, wie z.B. genossenschaftliche Rückvergütungen (BGH GRUR 1964, 146) oder Provisionsgewährungen für die Werbetätigkeit von Käufer-Selbsthilfeorganisationen (BGH GRUR 1967, 371 - BSW) ohne Rücksicht auf die gesetzlich festgelegten Tatbestandsmerkmale unterschiedslos dem Rabattgesetz zu unterstellen.
  • BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 155/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - I ZR 96/65
    Für den Fall von Sammelbestellungen hat der erkennende Senat bereits ausgeführt (BGH GRUR 1963, 578), daß eine vom Umsatz berechnete Unkostenpauschale, der auch die Eigenkäufe des Sammelbestellers zugrunde lagen, nicht als Rabattgewährung anzusehen sei.
  • BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 50/62
    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - I ZR 96/65
    Das Berufungsgericht geht rechtlich zutreffend davon aus, daß die gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht dazu führen darf, rechtlich eigenständige Sachverhalte, wie z.B. genossenschaftliche Rückvergütungen (BGH GRUR 1964, 146) oder Provisionsgewährungen für die Werbetätigkeit von Käufer-Selbsthilfeorganisationen (BGH GRUR 1967, 371 - BSW) ohne Rücksicht auf die gesetzlich festgelegten Tatbestandsmerkmale unterschiedslos dem Rabattgesetz zu unterstellen.
  • BGH, 22.09.1983 - I ZR 166/81

    shop-in-the-shop

    Der soziale Grundgedanke dieser Ausnahmebestimmung geht dahin, daß die Betriebsgemeinschaft der Werksangehörigen - wie das schon immer üblich war - an den Vorteilen des Unternehmens teilhaben soll und daß daher dessen Werksangehörigen (Arbeitern, Angestellten, Leitern und Vertretern) für Eigenbedarfskäufe solcher Waren, die in dem Betrieb hergestellt oder vertrieben werden, Sonderpreise oder Sondernachlässe gewährt werden dürfen (BGH GRUR 1968, 603, 604 - Ratio Markt III).
  • BGH, 22.09.1983 - I ZR 167/81

    Betreiben von Kaufhäusern - Vermietung von Geschäftsfläche für den Betrieb von

    Der soziale Grundgedanke dieser Ausnahmebestimmung geht dahin, daß die Betriebsgemeinschaft der Werksangehörigen - wie das schon immer üblich war - an den Vorteilen des Unternehmens teilhaben soll und daß daher dessen Werksangehörigen (Arbeitern, Angestellten, Leitern und Vertretern) für Eigenbedarfskäufe solcher Waren, die in dem Betrieb hergestellt oder vertrieben werden, Sonderpreise oder Sondernachlässe gewährt werden dürfen (BGH GRUR 1968, 603, 604 - Ratio Markt III).
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