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   BGH, 30.04.1975 - 1 StR 78/75   

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BGH, 30.04.1975 - 1 StR 78/75 (https://dejure.org/1975,3986)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1975 - 1 StR 78/75 (https://dejure.org/1975,3986)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1975 - 1 StR 78/75 (https://dejure.org/1975,3986)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Tötung zur Verdeckung eines Betrugs - Vorliegen einer Tötung aus Habgier - Belehrung von Zeugen über ihr Aussageverweigerungsrecht

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

    Auszug aus BGH, 30.04.1975 - 1 StR 78/75
    Seine Ermessenserwägungen brauchte er nicht darzulegen (BGHSt 1, 175, 177; 3, 229, 230).

    Allein daraus, daß die Zeugen für glaubwürdig gehalten worden sind (vgl. UA S. 14), kann nicht hergeleitet werden, daß der Vorsitzende die seinem Ermessen gezogenen Schranken nicht beachtet habe (BGHSt 1, 175, 181).

  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 552/54

    Blutrausch - § 15 StGB, Vorsatz: (hier unwesentliche) Abweichung vom

    Auszug aus BGH, 30.04.1975 - 1 StR 78/75
    Das Schwurgericht hat nicht verkannt, daß die Mordqualifikation der Verdeckungsabsicht für den Fortgang eines zunächst als Körperverletzung oder Totschlagsversuch begonnenen Tatgeschehens bestimmend sein kann (vgl. BGHSt 7, 325, 327; BGH bei Dallinger MDR 1974, 366).
  • BGH, 02.10.1952 - 5 StR 623/52
    Auszug aus BGH, 30.04.1975 - 1 StR 78/75
    Seine Ermessenserwägungen brauchte er nicht darzulegen (BGHSt 1, 175, 177; 3, 229, 230).
  • BGH, 12.11.1953 - 3 StR 713/52
    Auszug aus BGH, 30.04.1975 - 1 StR 78/75
    Eine erneute Belehrung erübrigte sich (BGH JR 1954, 229).
  • BGH, 02.10.1962 - 5 StR 261/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1975 - 1 StR 78/75
    Das Protokoll ist auch im Bereich seiner formellen Beweiskraft der Auslegung fähig (BGH, Urteil vom 2. Oktober 1962 - 5 StR 261/62).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Indessen hat der Bundesgerichtshof - worauf die zitierte Entscheidung nicht eingeht schon wiederholt den Standpunkt vertreten, daß tateinheitliches Zusammentreffen von Vortat und Tötung die Annahme von Verdeckungsmord nicht ausschließe (BGHSt 7, 325, 327 unter Berufung auf zwei ältere Entscheidungen, die freilich Fälle der Ermöglichung einer anderen Straftat betrafen; BGH bei Dallinger MDR 1974, 366; BGH, Urteil vom 30. April 1975 - 1 StR 78/75; vgl. auch OGHSt 2, 19, 22), und dies ist auch die Ansicht des Schrifttums (Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 211 Rdn. 9b; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 14; Lange in LK 9. Aufl. § 211 Rdn. 14; Maurach/Schroeder, Strafrecht Bes. Teil Teilband 1, 6. Aufl. S. 34; Blei, Strafrecht 11, 12. Aufl. S. 26).
  • BGH, 30.03.1984 - 2 StR 132/84

    Fehlende Belehrung einer Zeugin über ihr Zeugnisverweigerungsrecht - Pflicht zur

    Aus den dahingehenden Ausführungen in den Urteilen vom 29. April 1975 - 1 StR 78/75 und vom 30. März 1976 - 1 StR 63/76 - ist allerdings nicht zu ersehen, ob der jeweilige Zeuge nach der ersten Vernehmung bereits entlassen worden war.

    Das ließ die Annahme zu, daß sie - wie vermutlich auch der "nochmals vorgerufen(e)" Zeuge im Fall 1 StR 78/75 - aus dem ununterbrochen verfolgten Gang der Verhandlung die zusätzliche Befragung als bloße Fortsetzung der ersten Vernehmung und die Gültigkeit der Belehrung auch insoweit klar erkennen konnte.

  • BGH, 02.10.1985 - 2 StR 377/85

    Protokollierung einer Protokollverlesung

    Auch lassen die Eintragungen über die Vorhalte, selbst soweit in einem Fall von Vorlesen die Rede ist, nicht die Auslegung zu, daß eine Verlesung in dem oben bezeichneten Sinne gemeint sei (zur Auslegungsfähigkeit des Hauptverhandlungsprotokolls unter bestimmten Voraussetzungen vgl. BGH bei Dallinger MDR 1956, 398; BGH, Urteile vom 2. Oktober 1962 - 5 StR 261/62 S. 5 - und vom 30. April 1975 - 1 StR 78/75); sie ergeben vielmehr eindeutig, daß es sich dabei um die Vernehmungsbehelfe im Rahmen der Zeugenvernehmung gehandelt hat.
  • BGH, 03.02.1988 - 2 StR 577/87

    Mordmerkmale "grausam" und "um eine andere Straftat zu verdecken" - Zufügung

    Denn die zu verdeckende Straftat kann auch ein versuchtes Tötungsdelikt sein (vgl. BGH, Urteile vom 29. April 1975 - 1 StR 78/75 -, und vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78), zumal dann, wenn es - wie hier - mit bedingtem Vorsatz begangen wurde.
  • BGH, 30.03.1976 - 1 StR 63/76

    Unterlassen einer Belehrung und Vereidigung eines Zeugen - Beruhen des Urteils

    Einer weiteren Belehrung nach § 52 Abs. 3 StPO bedurfte es insoweit nicht, weil die späteren Vernehmungen nur eine Fortsetzung und Ergänzung der ersten darstellten (BGH JR 1954, 229; BGH, Urteil vom 30. April 1975 - 1 StR 78/75).
  • BGH, 16.03.1976 - 1 StR 792/75

    Notwendigkeit einer erneuten Belehrung in der Hauptverhandlung über das

    Unter diesen Umständen war eine erneute Belehrung nicht erforderlich (BGH JR 1954, 229; BGH, Urteil vom 30. April 1975 - 1 StR 78/75).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 757/79

    Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen nach jeder erstatteten Aussage -

    Insofern liegt es anders als bei der Belehrungspflicht nach § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO; diese Pflicht besteht zwar "vor jeder Vernehmung", doch hat die Rechtsprechung eine erneute Belehrung dann für nicht erforderlich gehalten, wenn sich ein Zeuge in engem zeitlichem Anschluß an seine Vernehmung nochmal ergänzend äußert, weil insoweit die Vernehmung als eine Einheit angesehen werden könne und die kurze Zeit vorher erteilte Belehrung weiterwirke (BGH JR 1954, 229; BGH, Urteile vom 30. April 1975 - 1 StR 78/75 - und vom 16. März 1976 - 1 StR 792/75).
  • BGH, 02.06.1977 - 4 StR 169/77

    Fehlende Vereidigung einer Zeugin - Annahme niedriger Beweggründe bei fehlender

    Sie kann deshalb mit der Revision nicht angegriffen werden (vgl. BGHSt 3, 368, 369, 370; BGH, Urteil vom 30. April 1975 - 1 StR 78/75 - Löwe-Rosenberg 23. Aufl. § 60 StPO Rn. 55).
  • BGH, 25.05.1976 - 5 StR 173/76

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Mitwirkung eines Hilfsschöffen statt eines

    Das Sitzungsprotokoll ist auch im Bereich seiner formellen Beweiskraft der Auslegung fähig (BGH 5 StR 261/62 vom 2. Oktober 1962; 1 StR 78/75 vom 30. April 1975).
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