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   BGH, 30.04.1997 - 2 StR 550/96   

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https://dejure.org/1997,13860
BGH, 30.04.1997 - 2 StR 550/96 (https://dejure.org/1997,13860)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1997 - 2 StR 550/96 (https://dejure.org/1997,13860)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1997 - 2 StR 550/96 (https://dejure.org/1997,13860)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Totschlag und gefährliche Körperverletzung - Ausschluss einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Vorliegens eines der Handlung nachfolgenden Vorsatzes (dolus subsequens) - Eintritt des Taterfolges vor Beendigung der Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 569/96

    vorgeschädigtes Herz - § 227 StGB, Verwirklichung des der Tathandlung anhaftenden

    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - 2 StR 550/96
    Allerdings liegt hier weder fern, daß den Körperverletzungshandlungen bereits selbst das Risiko eines tödlichen Ausgangs angehaftet hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1997 - 3 StR 569/96 - vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 226 Rdn. 2) noch, daß auch dieser Erfolg grundsätzlich vorhersehbar war.
  • BGH, 29.10.1991 - 5 StR 473/91

    Vortäuschen einer Selbsttötung durch Aufhängen des vermeintlich toten Opfers

    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - 2 StR 550/96
    Jedenfalls hätte sich der Tatrichter dazu äußern müssen, daß auch unter Berücksichtigung der dem Angeklagten Tr. nicht bekannten, aber für den Todeseintritt möglicherweise kausalen Fesselung der Verwirklichung des Grunddelikts gerade eine ihm eigentümliche (tatbestandsspezifische) Gefahr anhaftete, die sich im tödlichen Ausgang unmittelbar niedergeschlagen hat (vgl. zur Problematik BGH, Beschluß vom 29. Oktober 1991 - 5 StR 473/91 -).
  • BGH, 14.06.1983 - 4 StR 298/83

    Verurteilung eines Ehemannes wegen Totschlages nach Gewaltanwendung an seiner

    Auszug aus BGH, 30.04.1997 - 2 StR 550/96
    Daher tritt strafrechtliche Haftung wegen vollendeter Vorsatztat nur ein, wenn die vom Vorsatz getragene Handlung den tatbestandsmäßigen Erfolg herbeigeführt hat (vgl. BGH NStZ 1983, 452).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Fasst der Täter den Vorsatz erst später (dolus subsequens), kommt eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteile vom 30. April 1997 - 2 StR 550/96, BGHR StGB § 15 Vorsatz 5; vom 23. Oktober 1985 - 3 StR 300/85, aaO; Beschlüsse vom 7. September 2017 - 2 StR 18/17, aaO; vom 14. Juni 1983 - 4 StR 298/83, NStZ 1983, 452; Fischer, aaO, § 15 Rn. 3).
  • BGH, 17.11.2009 - 3 StR 455/09

    Beihilfe (bloß einseitige Kenntnisnahme von der Tat eines anderen; subjektive

    Allein dass er einen entsprechenden Vorsatz später während der Fahrt aufgrund der erlangten Informationen fasste, begründet seine Strafbarkeit wegen Beihilfe nicht (BGHR StGB § 15 Vorsatz 5; BGH NStZ 1983, 452).
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