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BGH, 30.04.1997 - 2 StR 550/97 |
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- BGH, 29.10.1991 - 5 StR 473/91
Vortäuschen einer Selbsttötung durch Aufhängen des vermeintlich toten Opfers
Auszug aus BGH, 30.04.1997 - 2 StR 550/97
Jedenfalls hätte sich der Tatrichter dazu äußern müssen, daß auch unter Berücksichtigung der dem Angeklagten T. nicht bekannten, aber für den Todeseintritt möglicherweise kausalen Fesselung der Verwirklichung des Grunddelikts gerade eine ihm eigentümliche (tatbestandsspezifische) Gefahr anhaftete, die sich im tödlichen Ausgang unmittelbar niedergeschlagen hat (vgl. zur Problematik BGH, Beschluß vom 29. Oktober 1991 - 5 StR 473/91 -). - BGH, 26.02.1997 - 3 StR 569/96
vorgeschädigtes Herz - § 227 StGB, Verwirklichung des der Tathandlung anhaftenden …
Auszug aus BGH, 30.04.1997 - 2 StR 550/97
Allerdings liegt hier weder fern, daß den Körperverletzungshandlungen bereits selbst das Risiko eines tödlichen Ausgangs angehaftet hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1997 3 StR 569/96 - vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 226 Rdn. 2) noch, daß auch dieser Erfolg grundsätzlich vorhersehbar war. - BGH, 14.06.1983 - 4 StR 298/83
Verurteilung eines Ehemannes wegen Totschlages nach Gewaltanwendung an seiner …
Auszug aus BGH, 30.04.1997 - 2 StR 550/97
Daher tritt strafrechtliche Haftung wegen vollendeter Vorsatztat nur ein, wenn die vom Vorsatz getragene Handlung den tatbestandsmäßigen Erfolg herbeigeführt hat (vgl. BGH NStZ 1983, 452 ).