Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1999 - 5 StR 191/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7646
BGH, 30.04.1999 - 5 StR 191/99 (https://dejure.org/1999,7646)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1999 - 5 StR 191/99 (https://dejure.org/1999,7646)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1999 - 5 StR 191/99 (https://dejure.org/1999,7646)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7646) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG;
    Aussageverhalten; Schweigen als Belastungsindiz; Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beweiswürdigung;

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Bewertung des Schweigens des Angeklagten als Belastungsindiz

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 27 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    Auszug aus BGH, 30.04.1999 - 5 StR 191/99
    a) Mit dem Generalbundesanwalt besorgt der Senat, daß die Beweiswürdigung zum Schuldspruch wegen eines Verbrechens nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG auf der unzulässigen nachteiligen Verwertung des Einlassungsverhaltens des zunächst schweigenden Angeklagten B beruht, der seine Tatversion einer Verstrickung durch einen flüchtigen Bekannten erst etwa fünf Monate nach seiner Inhaftierung erwähnt hatte (vgl. BGHSt 38, 302, 305; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 16 m.w.N.).
  • BGH, 02.09.1998 - 2 StR 144/98

    Drogenkurier aus Jamaika - § 261 StPO, Beweiswürdigung, Schweigen des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 30.04.1999 - 5 StR 191/99
    a) Mit dem Generalbundesanwalt besorgt der Senat, daß die Beweiswürdigung zum Schuldspruch wegen eines Verbrechens nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG auf der unzulässigen nachteiligen Verwertung des Einlassungsverhaltens des zunächst schweigenden Angeklagten B beruht, der seine Tatversion einer Verstrickung durch einen flüchtigen Bekannten erst etwa fünf Monate nach seiner Inhaftierung erwähnt hatte (vgl. BGHSt 38, 302, 305; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 16 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht