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   BGH, 30.04.2009 - I ZR 148/07   

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https://dejure.org/2009,5013
BGH, 30.04.2009 - I ZR 148/07 (https://dejure.org/2009,5013)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2009 - I ZR 148/07 (https://dejure.org/2009,5013)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2009 - I ZR 148/07 (https://dejure.org/2009,5013)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    90% Preisnachlass wegen Räumung - Die Nichtangabe der Dauer eines tatsächlich von vornherein befristeten Räumungsverkaufs stellt eine Verletzung der Informationspflichten des § 4 Nr. 4 UWG dar, die den Wettbewerb spürbar beeinträchtigen kann.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Notwendigkeit der Angabe des Endzeitpunktes eines Räumungsverkaufs

  • webshoprecht.de

    Zur Notwendigkeit der Angabe des Endzeitpunktes eines Räumungsverkaufs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitgegenständliche Ankündigung eines Preisnachlasses von bis zu 90 Prozent wegen Räumung als Verkaufsförderungsmaßnahme i.S.d. § 4 Nr. 4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

  • kanzlei.biz

    Verstoß gegen Transparenzgebot des §4 Nr.4 UWG bei Nichtangabe der Dauer eines befristeten Räumungsverkaufs

  • info-it-recht.de

    "90% Preisnachlass wegen Räumung" bei von vornherein befristeten Räumungsverkauf

  • Judicialis

    UWG § 3 Abs. 1; ; UWG § 4

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Verstoß gegen Transparenzgebot des §4 Nr.4 UWG bei Nichtangabe der Dauer eines befristeten Räumungsverkaufs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 Abs. 1; UWG § 4 Nr. 4
    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einem Preisnachlass für einen Räumungsverkauf

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 4 UWG
    Zu der Wettbewerbswidrigkeit eines ohne jegliche Frist ausgewiesenen Räumungsverkaufs

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Befristeter Räumungsverkauf muss als solcher zu erkennen sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Muss Laufzeit eines Preisnachlasses in der Werbung bekannt gegeben werden?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2009, Dok. 225
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 120/06

    Räumungsfinale

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 148/07
    Sie stünde zudem im Widerspruch dazu, dass eine Verkaufsförderungsmaßnahme i.S. des § 4 Nr. 4 UWG nicht zeitlich begrenzt zu sein braucht (vgl. BGH, Urt. v. 11.9.2008 - I ZR 120/06, GRUR 2008, 1114 Tz. 13 = WRP 2008, 1508 - Räumungsfinale).

    Das in dieser Bestimmung geregelte Transparenzgebot gilt im Übrigen - wie sich ebenfalls aus der Senatsentscheidung "Räumungsfinale" ergibt (BGH GRUR 2008, 1114 Tz. 13) - bereits für die Werbung für die Verkaufsaktion, setzt also kein Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Sinne der Preisangabenverordnung voraus.

    Die Beklagte hätte diesen Zeitpunkt daher gemäß § 4 Nr. 4 UWG auf den Werbeplakaten angeben müssen (BGH GRUR 2008, 1114 Tz. 13 - Räumungsfinale).

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 194/06

    Geld-zurück-Garantie II

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 148/07
    Demgegenüber ist für den Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten allein die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung maßgeblich (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 194/06, WRP 2009, 1229 Tz. 13 - Geldzurück-Garantie II).

    Die in § 4 Nr. 4 UWG vorgesehene Pflicht, über die Bedingungen der Inanspruchnahme von Verkaufsförderungsmaßnahmen zu informieren, steht mit der Richtlinie in Einklang (BGH WRP 2009, 1229 Tz. 16-19 - Geldzurück-Garantie II).

  • OLG Naumburg, 09.06.2006 - 10 U 13/06

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Rabattsystems einer Apotheke -

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 148/07
    Die Frage, ob eine Verletzung der in § 4 Nr. 4 UWG vorgeschriebenen Informationspflichten den Wettbewerb nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2006, 57, 59; OLG Naumburg GRUR-RR 2007, 159, 160; Köhler in Hefermehl/Köhler/ Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 4.19; Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rdn. 47).
  • OLG Köln, 09.09.2005 - 6 U 96/05

    Sonderpreis mit Zugabe "solange der Vorrat reicht" - unklare Bedingungen bei

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 148/07
    Die Frage, ob eine Verletzung der in § 4 Nr. 4 UWG vorgeschriebenen Informationspflichten den Wettbewerb nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2006, 57, 59; OLG Naumburg GRUR-RR 2007, 159, 160; Köhler in Hefermehl/Köhler/ Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 4.19; Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rdn. 47).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 195/07

    Preisnachlass nur für Vorratsware

    Die in § 4 Nr. 4 UWG vorgesehene Pflicht, über die Bedingungen der Inanspruchnahme von Verkaufsförderungsmaßnahmen zu informieren, steht mit der Richtlinie 2005/29/EG in Einklang (BGH GRUR 2009, 1064 Tz. 16-19 - Geld-zurück-Garantie II; Urt. v. 30.4. 2009 - I ZR 148/07, juris Tz. 11).
  • OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16

    Bedingungen einer Verkaufsförderungsmaßnahme - Sternchenhinweis in Printwerbung

    Die in § 4 Nr. 4 UWG 2008 vorgesehene Pflicht, über die Bedingungen der Inanspruchnahme von Verkaufsförderungsmaßnahmen zu informieren, stand nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Richtlinie 2005/29/EG in Einklang (BGH GRUR 2010, 649 Tz. 15 - Preisnachlass nur für Vorratsware; ausführlich in GRUR 2009, 1064 Tz. 16-19 -Geld-zurück-Garantie II; Urt. v. 30.04.2009 - I ZR 148/07, juris Tz. 11).
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