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   BGH, 30.04.2014 - 1 StR 53/13   

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BGH, 30.04.2014 - 1 StR 53/13 (https://dejure.org/2014,12114)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2014 - 1 StR 53/13 (https://dejure.org/2014,12114)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2014 - 1 StR 53/13 (https://dejure.org/2014,12114)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 RVG, § 33 Abs 1 RVG
    Festsetzung des Gegenstandswerts nach Entfallen einer erstinstanzlichen Verfallsanordnung im Revisionsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswerts für das Revisionsverfahren hinsichtlich Verfallsanordnung

  • rewis.io

    Festsetzung des Gegenstandswerts nach Entfallen einer erstinstanzlichen Verfallsanordnung im Revisionsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 2 Abs. 1; RVG § 33 Abs. 1
    Festsetzung des Gegenstandswerts für das Revisionsverfahren hinsichtlich Verfallsanordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a.

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - 1 StR 53/13
    Diese Feststellungen seien mit Urteil des Senats vom 29. Juni 2010 (1 StR 245/09) aufrechterhalten geblieben und daher bindend.
  • BGH, 14.12.2006 - 5 StR 119/05

    Festsetzung eines Gegenstandeswertes für die Tätigkeit des Vertreters der

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - 1 StR 53/13
    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob der Auffassung zu folgen ist, dass sich der Gegenstandswert insoweit verringert, als die Verfallsanordnung erkennbar nicht durchsetzbar wäre (zu einem solchen Fall vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 5 StR 119/05, noch zu § 10 Abs. 1 BRAGO i.V.m. § 61 Abs. 1 RVG aF).
  • BGH, 24.02.2015 - 1 StR 245/09

    Gerichtliche Festsetzung des für die Rechtsanwaltsvergütung maßgeblichen

    Der vom Senat nach § 33 Abs. 1, § 2 Abs. 1 RVG festzusetzende Gegenstandswert für die Tätigkeit des Verteidigers im Revisionsverfahren bemisst sich insoweit - nicht anders als für den Vertreter eines Verfallsbeteiligten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09 und 1 StR 53/13 sowie vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07) - nach dem wirtschaftlichen Interesse an der Abwehr der Revision der Staatsanwaltschaft, soweit diese das Unterlassen einer Verfallsanordnung beanstandet hat.

    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob dieser Umstand überhaupt zu einer Minderung des Gegenstandswerts führen könnte (ebenfalls offengelassen in BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09 und 1 StR 53/13 sowie vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07; vgl. aber auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06).

  • BGH, 06.10.2020 - XI ZR 355/18

    Besetzung des Gerichts für Antrag nach § 33 RVG auf Festsetzung des Wertes des

    Dagegen werden Entscheidungen über Anträge nach § 33 Abs. 1 RVG von den Strafsenaten auch nach Inkrafttreten von § 1 Abs. 3 RVG wie zuvor weiterhin durch den Senat in der Besetzung von fünf Mitgliedern getroffen (vgl. zur alten Rechtslage BGH, Beschlüsse vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06, wistra 2009, 284, vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09, juris, vom 30. April 2014 - 1 StR 53/13, wistra 2014, 326, vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07, wistra 2015, 35 und vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09, juris; zur neuen Rechtslage BGH, Beschlüsse vom 8. März 2018 - 3 StR 163/15, StraFo 2018, 446, vom 6. Juni 2018 - 2 StR 337/14, NStZ-RR 2018, 263, vom 29. November 2018 - 3 StR 625/17, NStZ-RR 2019, 127, 128, vom 22. Mai 2019 - 1 StR 471/18, juris, vom 29. Juni 2020 - 1 StR 1/20, juris und vom 8. September 2020 - 6 StR 95/20, juris).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 166/07

    Festsetzung des Gegenstandswertes für die Tätigkeit des Vertreters der

    Der vom Senat nach § 33 Abs. 1, § 2 Abs. 1 RVG festzusetzende Gegenstandswert für die Tätigkeit des Vertreters der Verfallsbeteiligten im Revisionsverfahren bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Verfallsbeteiligten an der Abwehr der Revision der Staatsanwaltschaft, soweit diese das Unterlassen einer Verfallsanordnung beanstandet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2014 - 1 StR 53/13).

    War damit im Revisionsverfahren nicht von einer mangelnder Werthaltigkeit der Verfallsanordnung auszugehen, kann offen bleiben, ob dieser Umstand überhaupt zu einer Minderung des Gegenstandswerts führen könnte (ebenfalls offen gelassen in BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09 und 1 StR 53/13; vgl. aber auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06).

  • BGH, 08.11.2018 - III ZR 191/17

    Gebühr des Strafverteidigers: Gegenstandswert für eine zusätzliche

    Nur soweit der zu sichernde Anspruch werthaltig ist und eine Befriedigung des Arrestgläubigers erwarten lässt, ist er im Rahmen der Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG aF der Bemessung des Gegenstandswerts zugrunde zu legen (vgl. OLG Köln, BeckRS 2007, 16796; BeckOK RVG/Knaudt aaO; siehe auch BGH, Beschlüsse 14. Dezember 2006 - 5 StR 119/05, NStZ 2007, 341 und vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06, BeckRS, 10085 zur Berücksichtigung der Durchsetzbarkeit/Werthaltigkeit einer Verfallsanordnung bei der Festsetzung des Gegenstandswerts; diese Frage offenlassend BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 1 StR 53/13, BeckRS 2014, 11495 Rn. 3; vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07, BeckRS 2014, 19390 und vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09, BeckRS 2015, 05460 Rn. 7).
  • OLG Rostock, 07.06.2018 - 20 Ws 42/18

    Verteidigerkosten: Gegenstandswert anwaltlicher Tätigkeit im Beschwerdeverfahren

    Im Ergebnis dessen hat der den Gesamtbetrag der tatsächlich erfolgten - werthaltigen - Pfändungen übersteigende Arrestbetrag bei der Bestimmung des Gegenstandswerts unberücksichtigt zu bleiben (jeweils offengelassen in BGH, Beschlüsse vom 30.04.2014 - 1 StR 53/13 -, Rdz. 3 in juris; vom 07.10.2014 - 1 StR 166/07 -, Rdz. 4 in juris; vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09 -, Rdz. 7 in juris und vom 30.04.2014 - 1 StR 245/09 Rdz. 3 in juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 22/23

    Abwehr einer Einziehungsanordnung: Bestimmung des Gegenstandswerts

    8 Der Gegenstandswert für die Einziehung richtet sich nach dem objektiven wirtschaftlichen Interesse des Angeklagten an der Abwehr der Anordnung (BGH, Beschluss vom 30.04.2014 - 1 StR 53/13, juris Rn. 1; Beschluss vom 07.10.2014 - 1 StR 166/07, juris Rn. 1; Beschluss vom 29.11.2018 - 3 StR 625/17, juris Rn. 5; Beschluss vom 22.05.2019 - 1 StR 471/18, juris Rn. 2).
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