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   BGH, 30.04.2014 - III ZB 37/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12361
BGH, 30.04.2014 - III ZB 37/12 (https://dejure.org/2014,12361)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2014 - III ZB 37/12 (https://dejure.org/2014,12361)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2014 - III ZB 37/12 (https://dejure.org/2014,12361)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1040 Abs 3 S 2 ZPO, § 1059 Abs 2 Nr 1 Buchst a ZPO, § 1060 Abs 2 S 1 ZPO
    Schiedsgerichtsbarkeit: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Zwischenentscheid über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts

  • Wolters Kluwer

    Fortsetzung des Schiedsgerichtsverfahrens hinsichtlich Schiedsvereinbarungen und Schiedssprüche bei Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Befangenheit

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    ZPO §§ 1040 Abs 3 Satz 2, 1060 Abs 2 S 1, 1059 Abs 2 Nr 1 buchst. a, 1041 Abs 1 Nr 1 aF, 1045 aF
    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Zwischenentscheid

  • rewis.io

    Schiedsgerichtsbarkeit: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Zwischenentscheid über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortsetzung des Schiedsgerichtsverfahrens hinsichtlich Schiedsvereinbarungen und Schiedssprüche bei Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Befangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • disputeresolution-magazin.de (Entscheidungsbesprechung)

    Endschiedsspruch entzieht gerichtlichem Verfahren gegen Zwischenschiedsspruch die Grundlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2014, 200
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 03.03.2016 - I ZB 2/15

    BGH legt Europäischem Gerichtshof Fragen zur Wirksamkeit von

    Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde der Antragstellerin ist mit der Maßgabe erfolglos geblieben, dass der Bundesgerichtshof den gegen den Zwischenentscheid gerichteten Antrag nach Erlass des Schiedsspruchs in der Hauptsache als unzulässig zurückgewiesen hat (BGH, Beschluss vom 30. April 2014 - III ZB 37/12, SchiedsVZ 2014, 200).

    Die Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung kann dann im Aufhebungsverfahren geprüft werden (vgl. BGH, SchiedsVZ 2014, 200, 201 Rn. 4).

  • BGH, 31.10.2018 - I ZB 2/15

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Aufhebungsgrund des Fehlens einer

    Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde der Antragstellerin ist mit der Maßgabe erfolglos geblieben, dass der Bundesgerichtshof den gegen den Zwischenentscheid gerichteten Antrag nach Erlass des Schiedsspruchs in der Hauptsache als unzulässig zurückgewiesen hat (BGH, Beschluss vom 30. April 2014 - III ZB 37/12, SchiedsVZ 2014, 200).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 26 Sch 3/13

    Wirksamkeit einer Schiedsklausel in einem bilateralen völkerrechtlichen

    Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin mit Beschluss vom 30.04.2014 (Az: III ZB 37/12, Anlage AG 12) zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass das Rechtsmittel unzulässig geworden sei, weil gemäß dem zuvor mit Beschluss vom 19.09.2013 (Bl. 171 ff. d.A.) erteilten Hinweis, das Rechtsschutzbedürfnis für den gegen den Zwischenentscheid des Schiedsgerichts gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen des zwischenzeitlich in der Hauptsache ergangenen Schiedsspruchs entfallen sei.

    Über die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung ist in dem vorliegenden, auf Aufhebung des in der Hauptsache ergangenen Schiedsspruchs gerichteten Verfahren ohne eine Bindung an den den Zwischenentscheid des Schiedsgerichts betreffenden Beschluss des Senats vom 10.05.2012 (erneut) zu entscheiden, da die im Verfahren gemäß § 1040 Abs. 3 S. 2 ZPO getroffene Entscheidung nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30.04.2014 (III ZB 37/12) für das vorliegende Verfahren keine Rechtskraftwirkung entfaltet.

  • BGH, 09.08.2016 - I ZB 1/15

    Schiedsgerichtssache: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf gerichtliche

    Der Erlass eines Endschiedsspruchs lässt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den seine Zuständigkeit bejahenden Zwischenentscheid des Schiedsgerichts (§ 1062 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2, § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO) nicht entfallen (Aufgabe von BGH, Beschluss vom 19. September 2013, III ZB 37/12, SchiedsVZ 2013, 333 f.; Beschluss vom 30. April 2014, III ZB 37/12, SchiedsVZ 2014, 200 Rn. 4 bis 8).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage für den Erlass des Endschiedsspruch bislang bejaht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2013 - III ZB 37/12, SchiedsVZ 2013, 333 f.; Beschluss vom 30. April 2014 - III ZB 37/12, SchiedsVZ 2014, 200 Rn. 4 bis 8; Beschluss vom 5. November 2015 - I ZB 5/15, juris Rn. 7; vgl. auch Beschluss vom 3. März 2016 - I ZB 2/15, WM 2016, 1047 Rn. 80) und für den Erlass eines Teilschiedsspruchs verneint (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2014 - III ZB 89/13, SchiedsVZ 2014, 254 Rn. 6).

  • BGH, 21.04.2022 - I ZB 36/21

    Schiedsverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei fehlerhafter Ablehnung

    In der Literatur wird hierzu überwiegend vertreten, dass das Oberlandesgericht zunächst die beantragte gerichtliche Entscheidung zu treffen und währenddessen das Vollstreckbarerklärungs- oder Aufhebungsverfahren auszusetzen hat (vgl. MünchKomm.ZPO/Münch aaO § 1037 Rn. 41 mwN; Schlosser in Stein/Jonas aaO § 1037 Rn. 8 mwN; BeckOK.ZPO/Wolf/Eslami aaO § 1037 Rn. 7 f.; zum bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Verfahrensrecht vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Dezember 1963 - VII ZR 23/62, BGHZ 40, 342 [juris Rn. 21 bis 24] mwN; mit Blick auf das Verhältnis zu einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO vgl. allerdings BGH, Beschluss vom 30. April 2014 - III ZB 37/12, SchiedsVZ 2014, 200).
  • BGH, 05.11.2015 - I ZB 5/15

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung eines

    Der Bundesgerichtshof hat in der Sache III ZB 37/12 mit Beschlüssen vom 19. September 2013 (SchiedsVZ 2013, 333) und 30. April 2014 (SchiedsVZ 2014, 200) entschieden, dass das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen seine Zuständigkeit bejahenden Zwischenentscheid des Schiedsgerichts mit dem Erlass des Schiedsspruchs entfällt, da die Unzuständigkeit des Schiedsgerichts aufgrund unwirksamer Schiedsvereinbarung dann im Verfahren auf Aufhebung (§ 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a ZPO) oder Vollstreckbarerklärung (§ 1060 Abs. 2 Satz 1 ZPO) des Schiedsspruchs zu prüfen ist.
  • OLG Dresden, 05.10.2018 - 4 U 1257/18

    Voraussetzungen eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs hinsichtlich der

    Für einen Feststellungsantrag, der in einer einseitigen hilfsweisen Erledigungserklärung enthalten ist, fehlt grundsätzlich das erforderliche rechtliche Interesse, das regelmäßig in einer günstigen Kostenfolge liegt (so BGH, Beschluss vom 30.04.2014 - III ZB 37/12 - juris; vgl. BGH, Urteil vom 08.02.2011 - II ZR 206/08 - juris).
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