Rechtsprechung
BGH, 30.04.2015 - 1 StR 135/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 44 StPO; § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Frist zum Vortrag der Zulässigkeitsvoraussetzungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 300 StPO, § 302 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 1 StPO, § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 45 Abs. 2 StPO, § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 257c StPO
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen ein Strafurteil
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 300; StPO § 302 Abs. 1; StPO § 349 Abs. 1
Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen ein Strafurteil - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14
Unzulässige Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 30.04.2015 - 1 StR 135/15
Dazu gehört auch die Mitteilung über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14 Rn. 7, NStZ-RR 2015, 145 f. mwN).
- OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19
Zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Straftat vor …
Nach Fristablauf können nur noch bereits rechtzeitig vorgetragene Voraussetzungen der Zulässigkeit ergänzt oder verdeutlicht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 30.04.2015 - 1 StR 135/15, juris Rn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Aufl., § 45 StPO Rn. 5;… LR-Graalmann- Scherer, 26. Aufl., § 45 StPO Rn. 13). - OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17
Strafvollstreckung: Nichtigkeit eines verfahrensfehlerhaften Strafurteils
Ein als Revision ausgelegtes, am 13.01.2015 erhobenes Rechtsmittel des Verurteilten gegen das Urteil vom 27.06.2012 wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30.04.2015 - 1 StR 135/15 - wegen des am Tag der Urteilsverkündung erklärten Rechtsmittelverzichts gemäß § 349 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen; ebenso wurde der Antrag des Verurteilten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision als unzulässig verworfen. - BGH, 01.08.2023 - 2 StR 124/23
Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Revision; Zurechnung …
Nach Ablauf der Wochenfrist kann der Vortrag nur noch ergänzt oder verdeutlicht werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2016 - 3 StR 444/16, juris Rn. 5; vom 30. April 2015 - 1 StR 135/15, juris Rn. 4).
- BGH, 29.11.2016 - 3 StR 444/16
Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags wegen fehlender Mitteilung vom …
Die Angaben zu dem Zeitpunkt, in dem der Angeklagte von dem Wegfall des Hindernisses, hier mithin von dem Versäumnis des Verteidigers, erfahren hat, müssen innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 StPO gemacht werden, weil sie Voraussetzung für die Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags sind; später können bereits rechtzeitig vorgetragene Zulässigkeitsvoraussetzungen nur noch ergänzt und verdeutlicht werden (BGH, Beschluss vom 30. April 2015 - 1 StR 135/15, juris Rn. 4). - BGH, 07.02.2019 - 3 StR 560/18
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (keine Mitteilung …
Die Angaben zu dem Zeitpunkt, in dem der Angeklagte von dem Wegfall des Hindernisses, hier mithin von dem Versäumnis des Verteidigers, erfahren hat, müssen innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO gemacht werden, weil sie Voraussetzung für die Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags sind; später können bereits rechtzeitig vorgetragene Zulässigkeitsvoraussetzungen nur noch ergänzt und verdeutlicht werden (BGH, Beschluss vom 30. April 2015 - 1 StR 135/15, juris Rn. 4). - BGH, 04.05.2021 - AnwSt (B) 1/21
Anwaltsgerichtliches Verfahren zur Ahndung von Pflichtverletzungen: Begründung …
Diese Angaben müssen innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO erfolgen (BGH, Beschluss vom 23. April 1996 - 1 StR 99/96, NStZ-RR 1996, 338) und können nicht nachgeholt, sondern später lediglich ergänzt oder verdeutlicht werden (BGH, Beschlüsse vom 15. November 1995 - 3 StR 353/95, NStZ 1996; vom 30. April 2015 - 1 StR 135/15, juris Rn. 4;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 45 Rn. 5;… Brauer in Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 6. Aufl., § 45 Rn. 8).