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   BGH, 30.04.2019 - VI ZB 41/17   

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https://dejure.org/2019,16532
BGH, 30.04.2019 - VI ZB 41/17 (https://dejure.org/2019,16532)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2019 - VI ZB 41/17 (https://dejure.org/2019,16532)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2019 - VI ZB 41/17 (https://dejure.org/2019,16532)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW

    § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 Abs. 2 ZPO, § 286 ZPO, § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von für die Inanspruchnahme eines Privatgutachters angefallenen Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren; Kostentragung durch den Haftpf...

  • rewis.io

    Erstattung der Kosten eines Privatsachverständigen bei Beteiligung eines Haftpflichtversicherers

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Erstattungsfähigkeit eines vom hinter der Partei stehenden Haftpflichtversicherers beauftragten Privatgutachtens; § 91 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 104 ; VVG § 86

  • rechtsportal.de

    ZPO § 104 ; VVG § 86
    Geltendmachung von für die Inanspruchnahme eines Privatgutachters angefallenen Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren; Kostentragung durch den Haftpflichtversicherer; Schmerzensgeldanspruch nach fehlerhafter zahnärztlichen Behandlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherung bezahlt Privatgutachter: Kosten berücksichtigungsfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit von durch den Haftpflichtversicherer der Partei getragenen Gutachterkosten

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Geltendmachung der Kosten eines Privatgutachters

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    ZPO § 91 Abs 1 S 1
    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachtens, das ein beklagter Zahnarzt eingeholt hat. Es stellt sich die Frage, ob der Beklagte diese Maßnahme als sachdienlich ansehen durfte, da er als Zahnarzt gleichfalls über Sachkenntnisse im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2695
  • MDR 2019, 961
  • MDR 2019, 976
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 08.02.2022 - 25 W 214/21

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss;

    Das Gutachten muss unmittelbar prozessbezogen sein (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30.04.2019, AZ: VI ZB 41/17, Tz. 9, BGH, Beschluss vom 26.02.2013, AZ. VI ZB 59/12, Tz. 4).

    Dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30.04.2019, AZ: VI ZB 41/17, Tz. 9).

  • OLG Saarbrücken, 22.11.2021 - 9 W 33/20

    Die Kosten eines während eines laufenden Rechtsstreits für eine Partei

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Kosten nur dann zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig, wenn sie für eine Maßnahme angefallen sind, die eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei als sachdienlich ansehen durfte (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - V ZB 196/17, MDR 2019, 1091 Rn. 6; Beschluss vom 30. April 2019 - VI ZB 41/17, VersR 2019, 1521 Rn. 9; Beschluss vom 20. Oktober 2005 - VII ZB 53/05, NJW 2006, 446 Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2022 - 25 W 10/22

    Kosten für Privatgutachten als Kosten des Rechtsstreits

    Dazu können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn dieses unmittelbar prozessbezogen ist (nachfolgend 1.) und im Übrigen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich war (nachfolgend 2. - vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235 f.; vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140 Rz. 10; vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, VersR 2006, 1236 Rz. 6; vom 4. März 2008 - VI ZB 72/06, VersR 2008, 801 Rz. 6 und vom 18. November 2008 - VI ZB 24/08, VersR 2009, 563 Rz. 6 - juris; siehe auch zuletzt: Beschluss vom 30.04.2019, VI ZB 41/17, Tz. 9, juris).
  • OLG Köln, 28.01.2022 - 17 W 180/21

    Kostenerstattung rechtskräftig aberkannt: Prozessuale Kostenerstattung

    Dazu können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140-148, zitiert juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 30. April 2019 - VI ZB 41/17, ZfSch 2019, 582, zitiert juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - VI ZB 59/12, MDR 2013, 559, zitiert juris Rn. 4).
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