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   BGH, 30.04.2020 - StB 28/18   

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https://dejure.org/2020,17101
BGH, 30.04.2020 - StB 28/18 (https://dejure.org/2020,17101)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2020 - StB 28/18 (https://dejure.org/2020,17101)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2020 - StB 28/18 (https://dejure.org/2020,17101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 70 FamFG; § 13 HmbSOG
    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von Gewahrsam nach Polizei- und Ordnungsrecht

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde durch Zulassung des Gerichts oder in Freiheitsentziehungssachen ohne Zulassung; Anordnung der Freiheitsentziehung eines Betroffenen zum Zweck der Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung über den Gewahrsam i.R.v. Ausschreitungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde durch Zulassung des Gerichts oder in Freiheitsentziehungssachen ohne Zulassung; Anordnung der Freiheitsentziehung eines Betroffenen zum Zweck der Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung über den Gewahrsam i.R.v. Ausschreitungen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.05.2011 - V ZA 29/10

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die behördliche Ingewahrsamnahme zum

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - StB 28/18
    Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9).
  • BGH, 08.09.2016 - StB 26/16

    Keine Statthaftigkeit der auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - StB 28/18
    Indes finden die §§ 70 ff. FamFG als im Buch 1 enthaltene allgemeine Vorschriften Anwendung auf die in den weiteren Büchern normierten Verfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - StB 26/16, NStZ-RR 2017, 24; vom 19. April 2018 - StB 5/18, NStZ-RR 2018, 262 f.; Drews in Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 429 Rn. 1; Grotkopp in Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., § 429 Rn. 16).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 135/10

    Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die vorläufige

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - StB 28/18
    Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9).
  • BGH, 09.10.2014 - V ZB 57/14

    Freiheitsentziehungssache: Rechtswidrigkeit der Anordnung des Transitaufenthalts

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - StB 28/18
    Im Übrigen steht einem weiteren Verständnis der Entscheidung entgegen, dass für Rechtsverletzungen außerhalb des behördlichen Gewahrsamsvollzugs ohnehin der Rechtsweg nach dem FamFG nicht eröffnet wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - V ZB 57/14, NVwZ-RR 2015, 115; Keidel/Göbel, FamFG, 20. Aufl., § 422 Rn. 10; MüKoFamFG/Wendtlandt, 3. Aufl., § 422 Rn. 9).
  • BVerfG, 20.05.2015 - 2 BvR 1834/12

    Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes erfordert bei der nachträglichen Prüfung

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - StB 28/18
    Danach soll die abdrängende Sonderzuweisung bezüglich der Entscheidung über die behördliche Freiheitsentziehung dahin auszulegen sein, dass sie gegebenenfalls auch deren Vollzug einschließt; jedenfalls aber soll eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für solche Rechtsverletzungen im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG kraft Sachzusammenhangs anzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05, NVwZ 2006, 579, 583; vom 20. Mai 2015 - 2 BvR 1834/12, NVwZ-RR 2015, 881, 882; VGH München, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 8801491, NJW 1989, 1754, 1755).
  • BGH, 19.04.2018 - StB 5/18

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den vom Amtsgericht angeordneten

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - StB 28/18
    Indes finden die §§ 70 ff. FamFG als im Buch 1 enthaltene allgemeine Vorschriften Anwendung auf die in den weiteren Büchern normierten Verfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - StB 26/16, NStZ-RR 2017, 24; vom 19. April 2018 - StB 5/18, NStZ-RR 2018, 262 f.; Drews in Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 429 Rn. 1; Grotkopp in Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., § 429 Rn. 16).
  • BGH, 09.03.2017 - V ZB 119/16

    Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die behördliche

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - StB 28/18
    Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9).
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - StB 28/18
    Danach soll die abdrängende Sonderzuweisung bezüglich der Entscheidung über die behördliche Freiheitsentziehung dahin auszulegen sein, dass sie gegebenenfalls auch deren Vollzug einschließt; jedenfalls aber soll eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für solche Rechtsverletzungen im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG kraft Sachzusammenhangs anzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05, NVwZ 2006, 579, 583; vom 20. Mai 2015 - 2 BvR 1834/12, NVwZ-RR 2015, 881, 882; VGH München, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 8801491, NJW 1989, 1754, 1755).
  • VGH Bayern, 25.10.1988 - 21 B 88.01491
    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - StB 28/18
    Danach soll die abdrängende Sonderzuweisung bezüglich der Entscheidung über die behördliche Freiheitsentziehung dahin auszulegen sein, dass sie gegebenenfalls auch deren Vollzug einschließt; jedenfalls aber soll eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für solche Rechtsverletzungen im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG kraft Sachzusammenhangs anzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05, NVwZ 2006, 579, 583; vom 20. Mai 2015 - 2 BvR 1834/12, NVwZ-RR 2015, 881, 882; VGH München, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 8801491, NJW 1989, 1754, 1755).
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