Rechtsprechung
BGH, 30.05.1956 - V ZR 144/54 |
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Rechtsmittel
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- RG, 30.01.1940 - GSZ 3/38
Rittergut - Anwendung von § 988 BGB auf rechtgrundlos erlangten Besitz
Auszug aus BGH, 30.05.1956 - V ZR 144/54
Daß die Bestimmungen der §§ 987 ff BGB über die Ansprüche des Eigentümers gegen den Besitzer wegen der Sachnutzungen eine in sich geschlossene und lückenlose Sonderregelung enthält, wie das Berufungsgericht annimmt, ist herrschende Meinung (RGZ 163, 348 [352]; BGH NJW 1952, 257 = Lind Möhr BGB § 985 (8)). - BGH, 18.12.1951 - I ZR 86/51
Ausschlußwirkung des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses
Auszug aus BGH, 30.05.1956 - V ZR 144/54
Daß die Bestimmungen der §§ 987 ff BGB über die Ansprüche des Eigentümers gegen den Besitzer wegen der Sachnutzungen eine in sich geschlossene und lückenlose Sonderregelung enthält, wie das Berufungsgericht annimmt, ist herrschende Meinung (RGZ 163, 348 [352]; BGH NJW 1952, 257 = Lind Möhr BGB § 985 (8)). - BGH, 09.05.1951 - II ZR 12/51
Gesetz Nr. 13 der All Hohen Kommission
Auszug aus BGH, 30.05.1956 - V ZR 144/54
Aus den Äußerungen der Besatzungsmacht vom 6. September 1951 und 4. Juni 1953, deren Auslegung der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (BGHZ 2, 77) und an die auch nicht mehr eine unbedingte Bindung besteht (BGHZ 19, 253 und BGH Urteil vom 1. Februar 1956, IV ZR 154/55 zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt, abgedruckt bereits NJW 1956, 547), ergibt sich nichts dafür, insbesondere nicht, daß darin die Zahlung der Nutzungsentschädigung durch die Beklagte unmittelbar an die Grundstückseigentümerin als selbstverständlich vorausgesetzt wird, wie die Revision meint.
- BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52
Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts
Auszug aus BGH, 30.05.1956 - V ZR 144/54
Zwar geht die Rechtsprechung (RGZ 167, 28; BGHZ 6, 270 [290, 291]; 11, 248; 13, 81) einhellig dahin, daß die Entschädigungspflicht bei Aufopferungsansprüche auslösenden Eingriffen nicht den eingreifenden Hoheitsträger, sondern den unmittelbar Begünstigten trifft. - BGH, 19.02.1953 - III ZR 208/51
Aufopferungsanspruch bei Impfschäden
Auszug aus BGH, 30.05.1956 - V ZR 144/54
Mit Recht geht das Berufungsgericht auch davon aus, daß der Rechtsweg für die gegenwärtige Klage zulässig ist, weil und soweit die Klägerin ihre Ansprüche auf rein privatrechtliche Bestimmungen stützt, und daß die ordentlichen Gerichte auch kraft Überlieferung zur Sachentscheidung berufen sind, soweit der Klägerin ein Anspruch aus sog. Aufopferung zustehen sollte (BGHZ 9, 83 [BGH 19.02.1953 - III ZR 208/51] und 339 [349]). - BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
Entschädigungspflichtiger bei Aufopferungsanspruch
Auszug aus BGH, 30.05.1956 - V ZR 144/54
Zwar geht die Rechtsprechung (RGZ 167, 28; BGHZ 6, 270 [290, 291]; 11, 248; 13, 81) einhellig dahin, daß die Entschädigungspflicht bei Aufopferungsansprüche auslösenden Eingriffen nicht den eingreifenden Hoheitsträger, sondern den unmittelbar Begünstigten trifft. - BGH, 05.11.1953 - III ZR 379/51
Rechtsweg für Requisitionsentschädigung
Auszug aus BGH, 30.05.1956 - V ZR 144/54
Das ist vielmehr Sache der Gesetzgebung (BGHZ 11, 43 [53, 54]). - BGH, 08.04.1954 - III ZR 41/53
Ersatzpflicht der Gemeinde bei Enttrümmerung
Auszug aus BGH, 30.05.1956 - V ZR 144/54
Zwar geht die Rechtsprechung (RGZ 167, 28; BGHZ 6, 270 [290, 291]; 11, 248; 13, 81) einhellig dahin, daß die Entschädigungspflicht bei Aufopferungsansprüche auslösenden Eingriffen nicht den eingreifenden Hoheitsträger, sondern den unmittelbar Begünstigten trifft. - BGH, 12.12.1955 - III ZR 110/54
Bescheid nach AHKGs Nr 13
Auszug aus BGH, 30.05.1956 - V ZR 144/54
Aus den Äußerungen der Besatzungsmacht vom 6. September 1951 und 4. Juni 1953, deren Auslegung der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (BGHZ 2, 77) und an die auch nicht mehr eine unbedingte Bindung besteht (BGHZ 19, 253 und BGH Urteil vom 1. Februar 1956, IV ZR 154/55 zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt, abgedruckt bereits NJW 1956, 547), ergibt sich nichts dafür, insbesondere nicht, daß darin die Zahlung der Nutzungsentschädigung durch die Beklagte unmittelbar an die Grundstückseigentümerin als selbstverständlich vorausgesetzt wird, wie die Revision meint. - BGH, 01.02.1956 - IV ZR 154/55
"Feststellung" durch Besatzungsmacht
Auszug aus BGH, 30.05.1956 - V ZR 144/54
Aus den Äußerungen der Besatzungsmacht vom 6. September 1951 und 4. Juni 1953, deren Auslegung der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (BGHZ 2, 77) und an die auch nicht mehr eine unbedingte Bindung besteht (BGHZ 19, 253 und BGH Urteil vom 1. Februar 1956, IV ZR 154/55 zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt, abgedruckt bereits NJW 1956, 547), ergibt sich nichts dafür, insbesondere nicht, daß darin die Zahlung der Nutzungsentschädigung durch die Beklagte unmittelbar an die Grundstückseigentümerin als selbstverständlich vorausgesetzt wird, wie die Revision meint. - BGH, 08.02.1956 - V ZR 124/54
Rechtsmittel
- BGH, 18.04.1956 - V ZR 183/54
Nutzungsvergütung für Droschkenhalteplatz
- RG, 20.12.1919 - V 299/19
Gleisbenutzung - § 812 BGB, Eingriffskondiktion, vertragswidrige Mehrbenutzung