Rechtsprechung
BGH, 30.05.1969 - I ZR 46/67 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,6390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verwechslungsgefahr bei warenzeichenmäßiger Benutzung einer Darstellung - Schwache Warenzeichen ohne besondere Kennzeichnungskraft - Warenzeichenrechtliche Verbotsrechte gegen einen zeichenmäßigen Gebrauch eines Bildbestandteils - Eingetragene reine Bildzeichen - Grad ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.02.1955 - I ZR 107/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.05.1969 - I ZR 46/67
Da nach der nicht angegriffenen Feststellung des Berufungsgerichts zahlreiche sonstige Hersteller im Zusammenhang mit der Werbung für Damenstrümpfe, insbesondere auf deren Verpackung, farbphotographieartige Darstellungen von bestrumpften Damenbeinen verwenden, kann die Herkunftsvorstellung sich nach der zutreffenden Auffassung des Berufungsgerichts nur an eine besondere Art solcher Darstellung knüpfen (BGH GRUR 1955, 421 - Forellenbildzeichen). - BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58
Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben
Auszug aus BGH, 30.05.1969 - I ZR 46/67
Für einen Schutz derartiger, nicht über eine werbeübliche Darstellung der Verwendung der Ware hinausgehender Bilddarstellungen nach § 25 WZG müssen aber die besonderen Voraussetzungen beachtet werden, die in der Rechtsprechung für den Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben aufgestellt worden sind (BGH GRUR 1960, 83, 85, 87 - Nährbier). - BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.05.1969 - I ZR 46/67
Die Kennzeichnungskraft der bildlichen Darstellung der Klägerin ist hiernach insoweit gering, als der Verkehr sie aufgrund ihres begrifflichen Inhalts zu der Ware in Beziehung setzt und deshalb der Gedanke an einen bestimmten Geschäftsbetrieb fernliegt (BGH GRUR 1957, 499, 501 - Wipp); das bedeutet, daß der Schutzumfang einer derartigen Darstellung nicht in Richtung solcher Darstellungen ausgedehnt werden darf, bei denen deren Eigenart gerade vermieden wird, die sich vielmehr wie die angegriffenen Darstellungen der Beklagten im Bereich der landläufigen Wiedergaben der verpackten Ware halten. - BGH, 22.06.1962 - I ZR 27/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.05.1969 - I ZR 46/67
Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich, was die Kennzeichnungskraft der Ausstattung betrifft, wesentlich von dem von der Klägerin für ihren Standpunkt angeführten, dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Juni 1962 (GRUR 1962, 647 - Strumpfzentrale) zugrunde liegenden Fall.