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   BGH, 30.05.1972 - 4 StR 180/72   

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https://dejure.org/1972,976
BGH, 30.05.1972 - 4 StR 180/72 (https://dejure.org/1972,976)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1972 - 4 StR 180/72 (https://dejure.org/1972,976)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1972 - 4 StR 180/72 (https://dejure.org/1972,976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zweifel an den die Verweigerung des Zeugnisses stützenden Angaben eines Zeugen über das Bestehen eines Verlöbnisses - Gebotenheit der eidlichen Versicherung der Richtigkeit der Tatsachen - Glaubhaftmachung von Zeugnisverweigerungsrecht begründenden Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tatrichter - Angaben eines Zeugen - Verlöbnis - Eidliche Versicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 386 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1334
  • MDR 1972, 704
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.07.1968 - 2 StR 136/68
    Auszug aus BGH, 30.05.1972 - 4 StR 180/72
    In einem solchen Fall ist auch die richterliche Aussage nicht verwertbar (BGHSt 22, 219, 220 [BGH 30.07.1968 - 2 StR 136/68] m. Hinw. auf BayObLG NJW 1966, 117).
  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom

    Auszug aus BGH, 30.05.1972 - 4 StR 180/72
    Sollte die Strafkammer das für die Annahme eines Zeugnisverweigerungsrechts genügende Maß von Wahrscheinlichkeit als gegeben erachten, so ist zu berücksichtigen, daß weder die polizeiliche (BGHSt 7, 194, 195) [BGH 03.02.1955 - 4 StR 582/54] noch die richterliche Aussage der Zeugin verwertet werden dürfen.
  • BGH, 21.10.1952 - 1 StR 388/52

    Anforderungen an das Vorliegen einer betrügerischen Absicht - Nachweis des

    Auszug aus BGH, 30.05.1972 - 4 StR 180/72
    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Zeugnisverweigerungsrecht mit dem Bestehen eines Verlöbnisses, also eines nicht notwendig öffentlichen, vielmehr formlosen beiderseitig ernstgemeinten Eheversprechens (BGHSt 3, 215/215; Kleinknecht, StPO 30. Aufl. § 52 Anm, 6) begründet wird.
  • RG, 03.11.1919 - I 418/19

    Berechtigung des Geistlichen zur Zeugnisverweigerung.

    Auszug aus BGH, 30.05.1972 - 4 StR 180/72
    Während es dem Gericht unbenommen ist, der einfachen Erklärung eines Zeugen über Tatsachen zu glauben, die sein Zeugnisverweigerungsrecht begründen und demgemäß auf eine besondere Glaubhaftmachung zu verzichten (vgl. RGSt 54, 39, 40; OGHSt 2, 173; Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. Anm. 2 zu § 56), ist die eidliche Versicherung in aller Regel geboten, aber auch genügend, wenn das Gericht den Angaben des Zeugen, die das Vorliegen eines Grundes zur Zeugnisverweigerung nicht schlechthin ausgeschlossen erscheinen lassen, nicht folgen will.
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 03.10.1949 - StS 217/49
    Auszug aus BGH, 30.05.1972 - 4 StR 180/72
    Während es dem Gericht unbenommen ist, der einfachen Erklärung eines Zeugen über Tatsachen zu glauben, die sein Zeugnisverweigerungsrecht begründen und demgemäß auf eine besondere Glaubhaftmachung zu verzichten (vgl. RGSt 54, 39, 40; OGHSt 2, 173; Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. Anm. 2 zu § 56), ist die eidliche Versicherung in aller Regel geboten, aber auch genügend, wenn das Gericht den Angaben des Zeugen, die das Vorliegen eines Grundes zur Zeugnisverweigerung nicht schlechthin ausgeschlossen erscheinen lassen, nicht folgen will.
  • OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen;

    Falls das Gericht Zweifel hat und eine Glaubhaftmachung daher als erforderlich ansieht, hat der Zeuge seine Angaben aber gemäß §§ 386 Abs. 1, 294 ZPO glaubhaft zu machen ( BGH, Urteil vom 30. Mai 1972 - 4 StR 180/72 -, juris, Rn. 3; Huber , in: Musielak/Voit, ZPO, 20. Auflage 2023, § 386, Rn. 1; Scheuch , in: BeckOK ZPO, 50. Edition, Stand 1. September 2023, § 386, Rn. 2).

    e) Weiteren Vortrags des Zeugen oder einer weiteren Glaubhaftmachung gemäß §§ 386 Abs. 1, 294 ZPO bedarf es hier nicht, da sich bereits in freier Würdigung der vorgetragenen Tatsachen ergibt, dass dem Zeugen ein (hier: ausnahmsweise umfassendes) Zeugnisverweigerungsrecht zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 1972 - 4 StR 180/72 -, juris, Rn. 3; Huber , in: Musielak/Voit, ZPO, 20. Auflage 2023, § 386, Rn. 1; Scheuch , in: BeckOK ZPO, 50. Edition, Stand 1. September 2023, § 386, Rn. 2).

  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 204/79

    Revision wegen Verletzung materiellen Rechts; Strafantragserfordernis bei

    Ist dieser ernsthafte Wille bei einem von ihnen - auch wenn der andere keine Kenntnis davon hat - nicht vorhanden oder inzwischen aufgegeben worden, so liegt unabhängig von der zivilrechtlichen Beurteilung ein im Strafverfahren zu berücksichtigendes Verlöbnis nicht vor (RGSt 10, 117 ff; 35, 49, 52; 75, 290, 291; BGHSt 3, 215, 216; NJW 1972, 1334; Dreher/Tröndle, StGB 38. Aufl., § 11 Rdn. 7; Stree in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl., § 77 Rdn. 2; Rudolphi in SK, 2. Aufl., vor § 77 Rdn. 1; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 52 Rdn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1998 - 5 A 216/95

    Deutscher Bundestag; Untersuchungsausschuss; Auskunftsverweigerungsrecht

    vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 1972 - 4 StR 180/72 - NJW 1972, 1334.
  • KG, 11.07.2022 - 3 Ws 176/22

    Zu den Voraussetzungen eines Auskunftsverweigerungsrechts wegen einer früheren

    Denn bei einem Verlöbnis handelt es sich um ein (nicht notwendig öffentliches) gegenseitiges und von beiden Seiten ernst gemeintes Eheversprechen (vgl. BGH NJW 1972, 1334).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 W 73/10

    Zeugenbeweis: Rechtsmittel gegen ein Zwischenurteil über eine

    Bestehen Zweifel daran, dass ein Zeuge zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt ist, ist es geboten, den Zeugen die Richtigkeit der Tatsachen, auf die das Zeugnisverweigerungsrecht gestützt werden, an Eides statt versichern zu lassen (BGH NJW 1972, 1334; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 386 Rn. 1).
  • BGH, 02.10.1985 - 2 StR 348/85

    Abgabe eines ernstgemeinten Eheversprechens - Zeugnisverweigerungsrecht des

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertretenen Rechtsansicht (BGH NJW 1972, 1334; BGH, Urteil vom 2. Dezember 1976 - 4 StR 590/76 -) beizutreten ist, es sei in aller Regel die eidliche Versicherung gemäß § 56 Satz 2 StPO geboten, wenn das Gericht den Angaben eines Zeugen über die ein Zeugnisverweigerungsrecht begründenden Tatsachen nicht folgen will.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1998 - 5 A 239/95

    Ladung zur Vernehmung als Zeuge ; Voraussetzungen eines

    vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 1972 - 4 StR 180/72 - NJW 1972, 1334.
  • BGH, 02.12.1976 - 4 StR 590/76

    Zulässigkeit der Verlesung einer Aussage eines vor der Hauptverhandlung

    Das Landgericht war vielmehr, wie der Senat in NJW 1972, 1334 entschieden hat, gehalten, die Zeugin ihre Darstellung über ihre Beziehungen zum Angeklagten eidlich versichern zu lassen (§ 56 Satz 2 StPO).
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