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   BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72   

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https://dejure.org/1974,164
BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72 (https://dejure.org/1974,164)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1974 - VI ZR 174/72 (https://dejure.org/1974,164)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1974 - VI ZR 174/72 (https://dejure.org/1974,164)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs - Verständnis einer beeinträchtigenden Äußerung aus ihrem Gesamtzusammenhang - Authentizität von beim Kläger verlegten Memoiren - Qualifizierung einer den wirtschaftlichen Ruf beeinträchtigenden Äußerung als ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Brüning-Memoiren I

    §§ 823, 824, 1004 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 921
  • GRUR 1975, 89
  • DB 1974, 1429
  • afp 1975, 804
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.10.1968 - VI ZR 126/67

    Unterlassungsanspruch eines Zeitungsverlags gegen eine andere Zeitung -

    Auszug aus BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72
    An der Wiederholung einer Behauptung, deren Unwahrheit feststeht, kann aber niemand ein berechtigtes Interesse haben (BGH Urt. v. 15. Oktober 1968 - VI ZR 126/67 = nicht veröffentlicht; Helle, Der Schutz der Persönlichkeit, der Ehre und des wirtschaftlichen Rufes im Privatrecht, 2. Aufl. S. 41 zu 4, S. 26 zu II 1 b; S. 59, jeweils m.w. Nachw.; Erman/Weitnauer BGB 5. Aufl. Anh. zu § 12 Bem. 39).

    Ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung einzuordnen ist, beurteilt sich danach, ob ihr Gehalt einer objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offensteht (BGH Urt. v. 15. Oktober 1968 - VI ZR 126/67; Urt. v. 8. Juli 1969 - VI ZR 275/67 - beide nicht veröffentlicht).

    Auch sonst ist allgemein anerkannt, daß die Äußerung eines Verdachts, einer Vermutung oder einer Möglichkeit oder sogar das Aufwerfen einer Frage nach den Umständen genügen kann (BGH Urteil vom 15. Oktober 1968 - VI ZR 126/67; Helle a.a.O. S. 16).

    Entscheidend ist lediglich die Eignung im Zeitpunkt der Behauptung (BGH Urt. v. 15. Oktober 1968 - VI ZR 126/67).

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72
    Entscheidend ist dann, ob der tatsächliche Gehalt der Äußerung so substanzarm ist, daß er gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt oder ob das nicht der Fall ist (BGHZ 45, 296, 304 m.w.Nachw.).

    Für das Verständnis der Äußerungen und damit auch für die Beantwortung der Frage, ob es sich dabei um Tatsachenbehauptungen handelte, ist aber entscheidend der Sinn, der sich nach dem Gesamtinhalt des Interviews dem unbefangenen Hörer aufdrängt (BGH Urteil vom 19. März 1957 - VI ZR 263/55 = NJW 1957, 1149; Urteil vom 20. Juni 1961 - VI ZR 222/60 = NJW 1961, 1913; BGHZ 45, 296).

    Damit kommt als Grundlage des erhobenen negatorischen Begehrens § 824 BGB in Betracht, während § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den Gewerbebetrieb schon deshalb ausscheidet, weil diesem im Wege der Rechtsfindung geschaffenen Tatbestand im Hinblick auf seine Funktion nur ein subsidiärer Charakter zukommt ("Auffangtatbestand", vgl. BGHZ 45, 296, 307; 59, 30, 34).

  • BGH, 30.05.1974 - VI ZR 199/72

    Negatorisches Klagebegehren - Vermögensrechtliche Natur - Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72
    Die hiergegen eingelegte Revision des Beklagten (VI ZR 199/72) hat der erkennende Senat heute als unzulässig verworfen.

    Das Landgericht hatte - so wie das Oberlandesgericht Hamm in der Sache VI ZR 199/72 - die Behauptungen des Beklagten als unwahr behandelt.

    Ob allerdings im übrigen die tatsächlichen Voraussetzungen eines solchen Verfahrens nach dem in diesem Berufungsrechtszug ergänzten Vorbringen des Beklagten gegeben sind, was das Berufungsgericht folgerichtig nicht erörtert hat, erscheint - möglicherweise anders als in dem Verfahren OLG Hamm (VI ZR 199/72) - sehr zweifelhaft; daher spricht überwiegendes dafür, dem Berufungsgericht hier im Ergebnis zu folgen.

  • BGH, 25.05.1965 - VI ZR 19/64

    Passivlegitimation des Verlags bei Veröffentlichung eines ehrverletzenden

    Auszug aus BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72
    Hat bereits ein Angriff stattgefunden, so liegt in der Regel die Wiederholungsgefahr nahe und es bedarf der Darlegung besonderer Umstände, wenn diese Annahme im Einzelfall widerlegt werden soll (vgl. BGH Urteil vom 25. Mai 1965 - VI ZR 19/64 = LM GG Art. 5 Nr. 19).
  • BGH, 08.07.1969 - VI ZR 275/67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72
    Ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung einzuordnen ist, beurteilt sich danach, ob ihr Gehalt einer objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offensteht (BGH Urt. v. 15. Oktober 1968 - VI ZR 126/67; Urt. v. 8. Juli 1969 - VI ZR 275/67 - beide nicht veröffentlicht).
  • BGH, 20.06.1961 - VI ZR 222/60

    Richtigstellung einer ehrkränkenden Pressereportage eines Betroffenen i.R.e.

    Auszug aus BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72
    Für das Verständnis der Äußerungen und damit auch für die Beantwortung der Frage, ob es sich dabei um Tatsachenbehauptungen handelte, ist aber entscheidend der Sinn, der sich nach dem Gesamtinhalt des Interviews dem unbefangenen Hörer aufdrängt (BGH Urteil vom 19. März 1957 - VI ZR 263/55 = NJW 1957, 1149; Urteil vom 20. Juni 1961 - VI ZR 222/60 = NJW 1961, 1913; BGHZ 45, 296).
  • BGH, 19.03.1957 - VI ZR 263/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72
    Für das Verständnis der Äußerungen und damit auch für die Beantwortung der Frage, ob es sich dabei um Tatsachenbehauptungen handelte, ist aber entscheidend der Sinn, der sich nach dem Gesamtinhalt des Interviews dem unbefangenen Hörer aufdrängt (BGH Urteil vom 19. März 1957 - VI ZR 263/55 = NJW 1957, 1149; Urteil vom 20. Juni 1961 - VI ZR 222/60 = NJW 1961, 1913; BGHZ 45, 296).
  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 6/71

    Haftung für die Verhinderung der Auslieferung einer Zeitung durch Teilnehmer

    Auszug aus BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72
    Damit kommt als Grundlage des erhobenen negatorischen Begehrens § 824 BGB in Betracht, während § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den Gewerbebetrieb schon deshalb ausscheidet, weil diesem im Wege der Rechtsfindung geschaffenen Tatbestand im Hinblick auf seine Funktion nur ein subsidiärer Charakter zukommt ("Auffangtatbestand", vgl. BGHZ 45, 296, 307; 59, 30, 34).
  • BGH, 10.07.1959 - VI ZR 149/58

    Auskunftspflicht des AG, Auskunft über die Weitergabe personenbezogener Daten des

    Auszug aus BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72
    Hierbei hatte es sich auf den anerkannten Rechtsgrundsatz berufen, daß der Betroffene den Beweis der Wahrheit ausnahmsweise zunächst dann nicht zu führen braucht, wenn der Beklagte die Behauptungen des Betroffenen nicht substantiiert bestritten hat, wenn also hier der Beklagte nicht darlegt, an welchen Stellen und inwiefern die Memoiren ohne Autorisation des Autors verändert und daher nicht authentisch seien (vgl. BGH Urteil v. 10. Juli 1959 - VI ZR 149/58 = LM BGB § 1004 Nr. 45 = NJW 1959, 2011, 2012; Helle a.a.O. S. 33 zu 8 a, S. 59 zu 1 a vgl. auch S. 41 zu 4).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Anders liegt es jedoch, wenn der tatsächliche Gehalt der Äußerung so substanzarm ist, dass er gegenüber der subjektiven Wertung ganz zurücktritt (Senatsurteile BGHZ 45, 296, 304; 139, 95, 103; vom 30. Mai 1974 - VI ZR 174/72 - MDR 1974, 921 und vom 22. Juni 1982 - VI ZR 251/80 - VersR 1982, 904, 905), insbesondere wenn eine unternehmensbezogene Kritik im wesentlichen Kern keine auf ihre Richtigkeit überprüfbare substantiierte Aussage enthält, sondern lediglich eine pauschale subjektive Bewertung des geschäftlichen Verhaltens (Senatsurteil vom 29. Januar 2002 - VI ZR 20/01 - VersR 2002, 445, 446; vgl. auch Senatsurteil vom 20. Mai 1969 - VI ZR 256/67 - GRUR 1969, 555, 557 f.).
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Das betrifft insbesondere auch die Fragen der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bzw. der Annahme einer sekundären Darlegungslast der Beklagten für die Richtigkeit der einzelnen Zitate (vgl. dazu insbesondere BVerfG v. 03.06.1980 - 1 BvR 185/77, BVerfGE 54, 148 ff. - Eppler = juris Tz. 19 - 21, während die von den Beklagten zitierte Entscheidung des BGH v. 30.05.1974 - VI ZR 174/72, GRUR 1975, 89, 92 - Brüning-Memoiren I andere Tatsachenfragen und die Authentizität der dortigen Memoiren betraf) und/oder die Frage nach der Löschung von großen Teilen der Originaltonbänder.
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 65/17

    Kohl gg. Schwan

    Das betrifft insbesondere die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bzw. Annahme einer sekundären Darlegungslast der Beklagten für die Richtigkeit der einzelnen Zitate (vgl. dazu insbesondere BVerfG, Beschl. v. 3.6.1980 - 1 BvR 185/77, BVerfGE 54, 148; während die von den Beklagten zitierte Entscheidung des BGH (Urt. v. 30.5.1974 - VI ZR 174/72, GRUR 1975, 89) andere Tatsachenfragen und die Authentizität der dortigen Memoiren betraf) und die vermeintliche Löschung von großen Teilen der Originaltonbänder mit einer darin möglicherweise liegenden - zumindest fahrlässigen - Beweisvereitelung durch den Beklagten zu 1).
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