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   BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89   

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BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89 (https://dejure.org/1990,1226)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1990 - XII ZR 57/89 (https://dejure.org/1990,1226)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1990 - XII ZR 57/89 (https://dejure.org/1990,1226)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung der Zahlungsverpflichtung für Elementarunterhalt und Vorsorgeunterhalt durch Veränderung des Bedarfs auf Grund des Abbruchs eines Studiums ohne Abschluss - Prozessbetrug durch Verschweigen der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses trotz weiterbestehender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1575 Abs. 2; ZPO § 323 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1410
  • FamRZ 1990, 1095
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 311/81

    Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Vorsorgeunterhalt

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89
    Grundsätzlich braucht der Unterhaltsberechtigte zur Begründung des Anspruchs auf Altersvorsorgeunterhalt die Art und Weise der beabsichtigten Altersvorsorge nicht darzulegen (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1982 - IVb ZR 311/81 - FamRZ 1982, 1187, 1188).

    In solchen Fällen kommt eine Verurteilung zur Zahlung an einen von dem Berechtigten benannten Versicherungsträger in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1982 aaO S. 1189 und vom 25. März 1987 - IVb ZR 32/86 - FamRZ 1987, 684, 688).

  • BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 601/80

    Erneute Klageerhebung nach rechtskräftiger Abweisung einer Unterhaltsklage -

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89
    Unter diesen Umständen konnte das Berufungsgericht die Geltendmachung des betrügerischen Verhaltens ohne Rechtsirrtum als Vorbringen ansehen, das durch § 323 Abs. 2 ZPO nicht präkludiert ist (vgl. zur gleichliegenden Frage einer Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO Senatsurteil vom 12. Oktober 1983 - IVb ZR 357/81 - FamRZ 1984, 32 sowie auch Senatsurteil vom 3. Februar 1982 - IVb ZR 601/80 - NJW 1982, 1284, 1285 und BGHZ 49, 45, 49 f.).
  • BGH, 10.11.1967 - IV ZR 115/66

    Wiederholte auf § 48 EheG gestützte Klage

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89
    Unter diesen Umständen konnte das Berufungsgericht die Geltendmachung des betrügerischen Verhaltens ohne Rechtsirrtum als Vorbringen ansehen, das durch § 323 Abs. 2 ZPO nicht präkludiert ist (vgl. zur gleichliegenden Frage einer Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO Senatsurteil vom 12. Oktober 1983 - IVb ZR 357/81 - FamRZ 1984, 32 sowie auch Senatsurteil vom 3. Februar 1982 - IVb ZR 601/80 - NJW 1982, 1284, 1285 und BGHZ 49, 45, 49 f.).
  • BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 42/80

    Revisionsgrund - Aktenwidrigkeit - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89
    Deshalb können vor dem Revisionsgericht "aktenwidrige Feststellungen" des Tatrichters nicht gerügt werden (BGH, Urteil vom 5. Februar 1981 - IVa ZR 42/80 -VersR 1981, 621, 622 f).
  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 543/80

    Beginn des Trennungs-Vorsorgeunterhaltsanspruchs

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89
    Da dem laufenden Elementarunterhalt im Verhältnis zum Vorsorgeunterhalt der Vorrang zukommt (vgl. Senatsurteil vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 543/80 - FamRZ 1981, 442, 445) und damit Zahlungen des Unterhaltspflichtigen, die zur Deckung von Elementar- und Vorsorgeunterhalt des Berechtigten nicht ausreichen, grundsätzlich zuerst auf den Elementarunterhalt zu verrechnen sind, hätte unter diesen Umständen im einzelnen festgestellt und dargelegt werden müssen, was die Beklagte bis dahin an Vorsorgeunterhalt erhalten hatte.
  • BGH, 12.10.1983 - IVb ZR 357/81

    Schwere Verfehlung des Unterhaltsberechtigten durch unrichtige Angaben über

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89
    Unter diesen Umständen konnte das Berufungsgericht die Geltendmachung des betrügerischen Verhaltens ohne Rechtsirrtum als Vorbringen ansehen, das durch § 323 Abs. 2 ZPO nicht präkludiert ist (vgl. zur gleichliegenden Frage einer Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO Senatsurteil vom 12. Oktober 1983 - IVb ZR 357/81 - FamRZ 1984, 32 sowie auch Senatsurteil vom 3. Februar 1982 - IVb ZR 601/80 - NJW 1982, 1284, 1285 und BGHZ 49, 45, 49 f.).
  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89
    Zwar kann die Abänderungsklage auf Gründe, die vor dem Schluß der mündlichen Verhandlung im Vorprozeß bereits vorhanden waren, auch dann nicht gestützt werden, wenn sie dort nicht vorgetragen worden und deshalb noch nicht Gegenstand der gerichtlichen Beurteilung gewesen sind (Senatsurteil BGHZ 98, 353, 358 f.).
  • BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 31/86

    Unterhalt - Ehegatte - Scheidung - Neuer Ehegatte - Grundgesetz

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89
    Wie der Senat entschieden hat, können Umstände, die gegenüber fälligen Unterhaltsansprüchen eine Einwendung im Sinne von § 767 ZPO begründen, für Zeiträume ab Rechtshängigkeit (auch) eine Abänderung gemäß § 323 ZPO begründen (vgl. Senatsurteil vom 19. Oktober 1988 - IVb ZR 97/87 - BGHR ZPO § 323 Abs. 1, Abänderungsgrund 1 = FamRZ 1989, 159, 160).
  • BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86

    Voraussetzungen des Vorsorgeunterhalts; Mutwillige Herbeiführung der

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89
    In solchen Fällen kommt eine Verurteilung zur Zahlung an einen von dem Berechtigten benannten Versicherungsträger in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1982 aaO S. 1189 und vom 25. März 1987 - IVb ZR 32/86 - FamRZ 1987, 684, 688).
  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 97/87

    Abänderung einer Unterhaltsverpflichtung

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89
    Wie der Senat entschieden hat, können Umstände, die gegenüber fälligen Unterhaltsansprüchen eine Einwendung im Sinne von § 767 ZPO begründen, für Zeiträume ab Rechtshängigkeit (auch) eine Abänderung gemäß § 323 ZPO begründen (vgl. Senatsurteil vom 19. Oktober 1988 - IVb ZR 97/87 - BGHR ZPO § 323 Abs. 1, Abänderungsgrund 1 = FamRZ 1989, 159, 160).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 294/02

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage gegen einen Unterhaltstitel

    Soweit sich aus der Ambivalenz des Rentenbezuges Überschneidungen zwischen Abänderungsklage und Vollstreckungsabwehrklage ergeben, seien diese hinzunehmen (vgl. auch Senatsurteil vom 30. Mai 1990 - XII ZR 57/89 - FamRZ 1990, 1095 f.; zur Kritik an dieser Rechtsprechung vergleiche Johannsen/Henrich/Brudermüller aaO Rdn. 11).
  • OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08

    Nachehelichenunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruch wegen versuchten

    Als Abänderungsgrund beruft sich der Kläger auf die rechtsvernichtende Einwendung der Verwirkung, wofür inzwischen höchstrichterlich die Abänderungsklage als zulässige Klageform - jedenfalls neben der weiterhin diskutierten Vollstreckungsabwehrklage - angesehen wird (vgl. BGH FamRZ 1990, 1095).

    Insoweit entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass grundsätzlich bereits ein versuchter Prozessbetrug, also eine Täuschung über das Ausmaß der eigenen Bedürftigkeit, die Voraussetzungen des genannten Verwirkungstatbestandes erfüllt (vgl. BGH FamRZ 1990, 1095; OLG Zweibrücken, FamRZ 1996, 220 jeweils m. w. N.).

  • BGH, 29.11.2000 - XII ZR 165/98

    Einbeziehung fiktiver Pflichtteilsergänzungsansprüche in die Berechnung der

    Das hat der Senat grundsätzlich bejaht (vgl. Senatsurteile vom 30. Mai 1990 - XII ZR 57/89 - FamRZ 1990, 1095 unter 1 a und vom 19. Oktober 1988 aaO S. 160 unter II 2 b).

    Von der Senatsentscheidung vom 30. Mai 1990 aaO unterscheidet sich der vorliegende Fall zwar insoweit, als bei der Entscheidung über das Erreichen der Haftungsgrenze des § 1586b BGB "der Einfluß der stets wandelbaren wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Unterhaltspflicht" keine Rolle mehr spielt: entweder ist die Haftungsgrenze erschöpft, dann wird weiterer Unterhalt nicht mehr geschuldet, oder sie ist es nicht, mit der Folge, daß der titulierte Anspruch bis zum Erreichen der Grenze in voller Höhe fortbesteht.

  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Nach der - vom Kammergericht zu Recht herangezogenen - Rechtsprechung des Senats kann eine auf § 1579 BGB gestützte Herabsetzung des Unterhalts für die Zeit ab Rechtshängigkeit, die hier allein zur Entscheidung steht, mittels Abänderungsklage geltend gemacht werden (Senatsurteil vom 30. Mai 1990 - XII ZR 57/89 - FamRZ 1990, 1095).
  • BGH, 10.09.1997 - XII ZR 222/95

    Umfang der Rechtskraft eines eine Räumungsklage abweisenden Urteils

    Nach dem maßgeblichen Zeitpunkt eingetretene Tatsachen sind auch dann nicht präkludiert, wenn sie mit im Vorprozeß vorgetragenen Tatsachen in einem Fortsetzungszusammenhang stehen (vgl. Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 322 Anm. E IV a 5; vgl. auch Senatsurteil vom 30. Mai 1990 - XII ZR 57/89- FamRZ 1990 1095, 1096; RG JW 1915, 784 ff.).
  • OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 197/05

    Zur Berücksichtigung des Pflegegeldes als Einkommen der Pflegeperson

    Der dogmatische Streit, ob die Vollstreckungsgegenklage die richtige Klageart zur Geltendmachung des Verwirkungseinwandes ist und inwieweit sie bei einer Teilverwirkung erfolgreich sein kann, wenn sich wie hier die Umstände für die Bemessung des Unterhalts laufend verändern (vgl. einerseits KG FamRZ 90, S. 187, andererseits BGH FamRZ 1990, S. 1095), spielt keine Rolle mehr, nachdem der Beklagte hilfsweise die Feststellung begehrt hat, keinen Trennungsunterhalt mehr zu schulden.
  • OLG Oldenburg, 10.06.2010 - 14 UF 3/10

    Verwirkung des Anspruchs auf titulierten Unterhaltsansprüche nach einer Scheidung

    Wahrheitswidrige Angaben sind daher sowohl als eine schwerwiegende Verletzung von Vermögensinteressen des Berechtigten (§ 1579 Nr. 5 BGB -n.F.-; BGH FamRZ 2007, 1532 [1537]; Palandt/Brudermüller BGB 69. Aufl. § 1579 Rn. 26) als auch bei vorsätzlichem Handeln als eine schwere Straftat iSv. § 1579 Nr. 3 BGB -n.F.- (BGH FamRZ 1990, 1095; OLG Hamm, FamRZ 1987, 1044; Maurer in MünchKomm. 5. Aufl. § 1579 Rn. 24; Hohloch in AnwKomm-BGB 2. Aufl. § 1579 Rn. 36 m.w.N.) zu beurteilen.
  • OLG Zweibrücken, 14.10.2005 - 2 UF 57/05

    Nachehelicher Unterhalt: Pflicht des Unterhaltsgläubigers zur Zustimmung zum

    Die - auch im Hinblick auf den erhobenen Verwirkungseinwand zulässige (BGH FamRZ 1990, 1095) - Abänderungsklage führt nicht zum begehrten Erfolg.
  • OLG Brandenburg, 20.09.2007 - 9 UF 107/07

    Vergleich über Kindesunterhalt im Rahmen eines einstweiligen

    Grundsätzlich kommen beide Klagearten in Betracht (BGH, FamRZ 1997, 671 und FamRZ 1990, 1095, jeweils zum Ehegattenunterhalt).
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04

    Zur Statthaftigkeit der befristeten Beschwerde nach § 793 ZPO

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1990, 1095), der der Senat folgt, ist es einem Unterhaltspflichtigen allerdings nicht verwehrt, eine Herabsetzung (oder auch einen völligen Wegfall) seines Unterhaltsanspruchs nach § 1579 BGB mit den gesetzlichen Einschränkungen nach § 323 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO - d.h. unter Zugrundelegung von nach Schluss der Tatsachenverhandlung im Vorprozess eingetretenen Änderungen für die Zeit ab Rechtshängigkeit - durch Abänderungsklage (bei dem dafür zuständigen Wohnsitzgericht des Unterhaltsberechtigten) - geltend zu machen.
  • OLG Zweibrücken, 29.08.1995 - 5 UF 147/94

    Unterhaltsverwirkung bei Leugnen eigener Einkünfte

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 5/04

    Verweigerung der Prozesskostenhilfe hinsichtlich einer Abänderungsklage wegen

  • OLG München, 29.10.1997 - 12 UF 1174/97

    Teilweise Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach Vereitelung des Umgangsrecht

  • OLG Köln, 17.07.2007 - 4 UF 40/07

    Haftung der Eltern für den Unterhalt eines Kindes anteilig nach ihren Erwerbs-

  • OLG Karlsruhe, 10.05.2007 - 16 UF 118/06

    Abänderung eines Titels über nachehelichen Ehegattenunterhalt; Nachträgliche

  • OLG Koblenz, 11.06.1999 - 11 UF 402/98
  • OLG Nürnberg, 29.07.2010 - 11 UF 554/10

    Mutter steht Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung zu aufgund Unzumutbarkeit

  • OLG Bremen, 13.09.1999 - 4 WF 74/99

    Gerichtliche Geltendmachung von Einwänden gegen einen Vollstreckungstitel

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