Rechtsprechung
BGH, 30.05.2005 - 2 ARs 122/05, 2 AR 84/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,14196) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO; § 114 ZPO
Prozesskostenhilfe (Aussicht auf Erfolg); unzulässige Beschwerde gegen Entscheidung des OLG - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde in Strafsachen; Eröffnung des Rechtswegs zum Bundesgerichtshof (BGH) in Beschwerdesachen durch § 33a Strafprozessordnung (StPO)
- Judicialis
ZPO § 114; ; StPO § 33 a; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2; ; GVG § 120
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 304 Abs. 1, Abs. 4
Unzulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Zweibrücken - 1 VAs 2/05
- BGH, 30.05.2005 - 2 ARs 122/05, 2 AR 84/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren
Auszug aus BGH, 30.05.2005 - 2 ARs 122/05
Eine außerordentliche Beschwerde in Strafsachen ist nicht statthaft (BGHSt 45, 37).
- BGH, 30.05.2005 - 2 AR 84/05
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse und Verfügungen der …
2 ARs 122/05 2 AR 84/05.