Rechtsprechung
BGH, 30.05.2006 - VI ZR 184/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- verkehrslexikon.de
Zum völligen Zurücktreten einer Mithaftung des Kfz-Führers bei einem Unfall mit einem Kind
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- web.de (Rechtsprechungsübersicht)
Schuld oder nicht? - Wann Kinder im Verkehr haft
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 05.04.2005 - 1 O 39/05
- OLG Nürnberg, 14.07.2005 - 13 U 901/05
- BGH, 30.05.2006 - VI ZR 184/05
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Stuttgart, 09.03.2017 - 13 U 143/16
Verkehrsunfallhaftung: Beweislast und Haftungsverteilung bei einem Unfall …
Es hob darauf ab, dass sich durch das Zweite Gesetz zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19.07.2002 die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von über 10-jährigen Verkehrsteilnehmern nicht geändert haben und kam deshalb zu einer Alleinhaftung eines 12-jährigen Radfahrers, der mit hoher Geschwindigkeit eine Kurve schnitt und deswegen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidierte, was der BGH, der die Nichtzulassungsbeschwerde zurückwies (Beschluss vom 30.05.2006 - VI ZR 184/05), unter Hinweis darauf, dass die Entscheidung des OLG im Rahmen des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums liege, nicht beanstandete. - OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen …
Die Sorgfaltsanforderungen an Verkehrsteilnehmer ab 10 Jahre haben sich durch die Heraufsetzung der Altersgrenze seit 01.08.2002 nicht geändert (BGH Beschl. v. 30.5.2006 - VI ZR 184/05 - zit. n. juris). - OLG Hamm, 13.07.2009 - 13 U 179/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn ohne Beachtung …
Es ist auch weiterhin eine Abwägung der Schadensverurteilungsanteile dahin möglich, dass der Jugendliche alleine haftet, wenn ihm objektiv und subjektiv ein erhebliches Verschulden zur Last fällt, welches die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs als völlig untergeordnet erscheinen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 30.05.2006 - VI ZR 184/05; OLG Nürnberg NZV 07, 205).
- OLG Köln, 27.09.2018 - 28 U 16/18
Anspruch des privaten Krankenversicherers auf Feststellung der Ersatzpflicht des …
Die Sorgfaltsanforderungen an Verkehrsteilnehmer ab zehn Jahre haben sich durch die Heraufsetzung der Altersgrenze seit 01.08.2002 nicht geändert (BGH, Beschl. v. 30.5. 2006 - VI ZR 184/05, BeckRS 2006, 17424). - LG Dortmund, 15.10.2008 - 21 O 194/07
Anspruch auf Schadensersatz wegen erbrachter Leistungen für ein durch einen …
Auch war - auch insoweit entgegen der Ansicht der Beklagten - zu berücksichtigen, dass M die Altersgrenze des § 828 II BGB gerade erst erreicht hatte, so dass die Anforderungen an sein verkehrsgerechtes Verhalten dementsprechend geringfügiger anzusetzen waren ( vgl. hierzu OLG Hamm NZV 2006, 151/2; Abgrenzung : OLG Nürnberg v. 14.07.2005- 13 U 901/05, bestätigt durch BGH , Beschl. V. 30.05.06 - VI ZR 184/05). - LG Verden, 03.07.2020 - 1 O 31/17