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   BGH, 30.05.2012 - AnwZ (B) 1/12   

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https://dejure.org/2012,13848
BGH, 30.05.2012 - AnwZ (B) 1/12 (https://dejure.org/2012,13848)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2012 - AnwZ (B) 1/12 (https://dejure.org/2012,13848)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - AnwZ (B) 1/12 (https://dejure.org/2012,13848)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

    Auszug aus BGH, 30.05.2012 - AnwZ (B) 1/12
    Dasselbe gilt gemäß § 112c Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 92 Abs. 3 Satz 2 VwGO für einen entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO wegen Erledigung der Hauptsache im Sinne von § 161 Abs. 2 VwGO ergangenen Einstellungsbeschluss (vgl. jeweils BVerwG, NVwZ-RR 1999, 407, 408; Clausing in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand April 2006, § 161 Rn. 26) und nach § 194 Abs. 3 BRAO für die Festsetzung des Streitwerts.
  • BGH, 25.09.2013 - AnwZ (B) 1/13

    Verwerfung der Rechtsbeschwerden gegen die Verwerfung der Befangenheitsanträge

    Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Mai 2012 - AnwZ (B) 1/12, juris Rn. 4 ).
  • BGH, 14.10.2014 - AnwZ (B) 2/14

    Unanfechtbarkeit einer vom Anwaltsgerichtshof getroffenen Kostenentscheidung

    Dasselbe gilt gemäß § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 92 Abs. 3 Satz 2 VwGO für den entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO wegen Erledigung der Hauptsache im Sinne von § 161 Abs. 2 VwGO ergangenen Einstellungsbeschluss und nach § 194 Abs. 3 BRAO für die Festsetzung des Streitwerts (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2012 - AnwZ (B) 1/12, juris Rn. 4).
  • BGH, 25.09.2013 - AnwZ (B) 2/13
    Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Mai 2012 - AnwZ (B) 1/12, juris Rn. 4 ).
  • BGH, 25.09.2013 - AnwZ (Brfg) 27/13
    Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Mai 2012 - AnwZ (B) 1/12, juris Rn. 4 ).
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