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   BGH, 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17   

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BGH, 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17 (https://dejure.org/2017,22045)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17 (https://dejure.org/2017,22045)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2017 - AnwZ (Brfg) 16/17 (https://dejure.org/2017,22045)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § ... 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 4 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 882b ZPO, § 251 ZPO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragungen in dem vom Vollstreckungsgericht zu führenden Verzeichnis; Vermutungen des Vermögensverfalls; Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragungen in dem vom Vollstreckungsgericht zu führenden Verzeichnis; Vermutungen des Vermögensverfalls; Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragungen in dem vom Vollstreckungsgericht zu führenden Verzeichnis; Vermutungen des Vermögensverfalls; Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17
    Beweisanzeichen hierfür sind Schuldtitel und Vollstreckungsmaßnahmen, die sich gegen den Rechtsanwalt richten (BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2010 - AnwZ (B) 119/09, juris Rn. 12; vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 4 und vom 20. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 40/13, juris Rn. 4).

    Maßgeblich ist allein der Zeitpunkt des Widerrufsbescheids, vorliegend also der 22. Juni 2016; die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.).

    Der Anregung des Klägers, das Ruhen des Verfahrens bis zum 30. Juni 2017 entsprechend § 251 ZPO anzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 8/08, juris), um durch Vorlage von Unterlagen den Wegfall des Vermögensverfalls dadurch belegen zu können, dass er die den Widerruf der Rechtsanwaltszulassung zugrunde liegenden Forderungen "tatsächlich zwischenzeitlich beglichen" habe, ist, weil es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.) hierbei auf den Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung ankommt, nicht nachzukommen.

  • BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 8/08

    Ruhen des Verfahrens betreffend den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17
    Der Anregung des Klägers, das Ruhen des Verfahrens bis zum 30. Juni 2017 entsprechend § 251 ZPO anzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 8/08, juris), um durch Vorlage von Unterlagen den Wegfall des Vermögensverfalls dadurch belegen zu können, dass er die den Widerruf der Rechtsanwaltszulassung zugrunde liegenden Forderungen "tatsächlich zwischenzeitlich beglichen" habe, ist, weil es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.) hierbei auf den Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung ankommt, nicht nachzukommen.
  • BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09

    Rechtsanwaltszulassung: Widerruf wegen Vermögensverfalls und Wirksamkeit eines

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17
    Beweisanzeichen hierfür sind Schuldtitel und Vollstreckungsmaßnahmen, die sich gegen den Rechtsanwalt richten (BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2010 - AnwZ (B) 119/09, juris Rn. 12; vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 4 und vom 20. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 40/13, juris Rn. 4).
  • BGH, 20.12.2013 - AnwZ (Brfg) 40/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17
    Beweisanzeichen hierfür sind Schuldtitel und Vollstreckungsmaßnahmen, die sich gegen den Rechtsanwalt richten (BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2010 - AnwZ (B) 119/09, juris Rn. 12; vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 4 und vom 20. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 40/13, juris Rn. 4).
  • BGH, 25.08.2016 - AnwZ (Brfg) 30/16

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17
    aa) Die Vermutung gilt zwar nicht, wenn der Rechtsanwalt nachweist, dass die der Eintragung zugrunde liegende Forderung im maßgeblichen Zeitpunkt bereits getilgt war (vgl. Senatsbeschluss vom 25. August 2016 - AnwZ (Brfg) 30/16, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 29.12.2016 - AnwZ (Brfg) 36/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 36/16, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 29.12.2016 - AnwZ (Brfg) 53/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls:

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17
    Diese Annahme ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 53/16, juris Rn. 15 f. mwN).
  • AGH Niedersachsen, 06.09.2021 - AGH 2/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Vermutung

    Beweisanzeichen hierfür sind etwa die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90, NJW 1991, 2083; ebenso Beschluss vom 20.03.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17 m.w.N.).
  • BGH, 14.09.2017 - AnwZ (Brfg) 35/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Erwirkung

    Denn der Kläger führt nicht einmal ansatzweise den Nachweis, dass dies tatsächlich der Fall ist (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Mai 2017 - AnwZ (Brfg) 16/17, juris Rn. 7).
  • AGH Niedersachsen, 26.02.2018 - AGH 25/16

    Vermögensverfall

    Beweisanzeichen hierfür sind etwa die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen (std. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90, NJW 1991 2083; ders., Beschluss vom 30.05.2017 - AnwZ (Brfg) 16/17, m. w. N.).
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