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BGH, 30.06.1954 - II ZR 132/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einschränkungen i.R.e. erteilten Vollmacht als interne Weisungen - Auswirkung von Einschränkungen i.R.e. erteilten Vollmacht auf den Umfang der Vollmacht
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 10.05.1910 - II 493/09
Vollmacht.; Treu und Glauben.; Schadensersatzpflicht.
Auszug aus BGH, 30.06.1954 - II ZR 132/53
Aus den Feststellungen des Berufungsgerichts ergibt sich, daß dem Kläger die "Bestätigung" mit ihrem auf einen weiten Umfang der Vollmacht hindeutenden Wortlaut nicht vorgelegt ist; es kommt also weder die Vorschrift des § 172 BGB in Betracht, noch kann der Kläger aus dem Gesichtspunkt des in der Aushändigung der Urkunde liegenden Rechtsscheins (RGZ 73, 347) etwas herleiten, er kann sich zum Beweise für den Umfang der Vertretungsmacht der beiden Architekten auch nicht auf den vom Berufungsgericht herangezogenen Satz berufen, daß jeder, der eine Willenserklärung abgibt, diese so gegen sich gelten lassen muß, wie sie nach ihrem Inhalt unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Verkehr aufgefaßt werden muß. - RG, 14.06.1909 - VI 356/08
Liegt in einer Generalvollmacht die Ermächtigung, im Namen des Vollmachtgebers …
Auszug aus BGH, 30.06.1954 - II ZR 132/53
Das Berufungsgericht verkennt auch nicht, daß die unmittelbare Wirkung der von einem Vertreter abgegebenen Erklärung für und gegen den Vertretenen von dem Umfang der Vertretungsmacht abhängt (§ 164 BGB), bei einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht also von dem Inhalt der Willenserklärung, mit der die Vertretungsmacht erteilt worden ist (RGZ 71, 219 [221]; 143, 196 [199]; JW 1913, 1034 Nr. 3). - RG, 17.01.1934 - V 314/33
1. Von welchen Grundsätzen ist bei der Auslegung einer Vollmachtsurkunde …
Auszug aus BGH, 30.06.1954 - II ZR 132/53
Das Berufungsgericht verkennt auch nicht, daß die unmittelbare Wirkung der von einem Vertreter abgegebenen Erklärung für und gegen den Vertretenen von dem Umfang der Vertretungsmacht abhängt (§ 164 BGB), bei einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht also von dem Inhalt der Willenserklärung, mit der die Vertretungsmacht erteilt worden ist (RGZ 71, 219 [221]; 143, 196 [199]; JW 1913, 1034 Nr. 3).
- BGH, 16.11.1962 - VII ZR 99/61
Vollmacht eines Architekten zur Vergabe einzelner Bauleistungen
Vielmehr hat das Berufungsgericht recht darin, daß es - in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs II ZR 132/53 vom 30.6.1954 - eine Vollmacht P. nur im Rahmen der ihm vertraglich übertragenen Aufgaben anerkennt.