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BGH, 30.06.1956 - IV ZR 99/56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- RG, 04.11.1921 - III 140/21
Überwachungspflicht des Vermieters
Auszug aus BGH, 30.06.1956 - IV ZR 99/56
Denkbar wäre auch, daß sich nach der Verkehrsauffassung eine Fürsorgepflicht zur Vornahme einzelner Verrichtungen ergibt (RGZ 103, 140 [142]). - RG, 07.10.1921 - VII 106/21
4. Fremdenpension. Gastaufnahmevertrag.
Auszug aus BGH, 30.06.1956 - IV ZR 99/56
Wenn auch in der Regel davon auszugehen ist, daß sich aus dem bloßen Vermieten von Räumen eine Fürsorgepflicht des Vermieters für die eingebrachten Sachen des Mieters nicht ergibt (RGZ 103, 9 [10]), so können daneben doch Abreden getroffen sein, die dem Vermieter einzelne Pflichten hinsichtlich der eingebrachten Sachen auferlegen.