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BGH, 30.06.1959 - 1 StR 236/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 30.09.1954 - 3 StR 357/54
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Auszug aus BGH, 30.06.1959 - 1 StR 236/59
Dieser aber läge - wie übrigens auch der von der Revision behauptete Wert von 2, 06 bis 2, 1 %o - immer noch erheblich unter der Grenze von 2, 5 %o von der ab im allgemeinen erst eine erhebliche Verminderung der Zurechnungsfähigkeit im Sinne des § 51 Abs. 2 StGB in Frage kommt (…BGH a.a.O.; ferner BGH 3 StR 357/54 vom 30. September 1954, 1 StR 58/59 vom 28. April 1959). - BGH, 09.05.1957 - 4 StR 136/57
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Auszug aus BGH, 30.06.1959 - 1 StR 236/59
In 1 1/2 Stunden aber sank der Blutalkoholgehalt bei Annahme eines durchschnittlichen Abbaues von 0, 1 bis 0, 15 %o (vgl. u.a. BGH 4 StR 136/57 vom 9. Mai 1957 S. 10) nur um 0, 15 bis 0, 225 %o, so daß sich für den Zeitpunkt der Taten ein Blutalkoholwert von höchstens 1, 985 %o errechnen würde. - BGH, 28.04.1959 - 1 StR 58/59
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Auszug aus BGH, 30.06.1959 - 1 StR 236/59
Dieser aber läge - wie übrigens auch der von der Revision behauptete Wert von 2, 06 bis 2, 1 %o - immer noch erheblich unter der Grenze von 2, 5 %o von der ab im allgemeinen erst eine erhebliche Verminderung der Zurechnungsfähigkeit im Sinne des § 51 Abs. 2 StGB in Frage kommt (…BGH a.a.O.; ferner BGH 3 StR 357/54 vom 30. September 1954, 1 StR 58/59 vom 28. April 1959).