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   BGH, 30.06.1964 - 1 StR 199/64   

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https://dejure.org/1964,3161
BGH, 30.06.1964 - 1 StR 199/64 (https://dejure.org/1964,3161)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1964 - 1 StR 199/64 (https://dejure.org/1964,3161)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1964 - 1 StR 199/64 (https://dejure.org/1964,3161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Zeugenmeineides - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Grundlagen der Darlegung von Verfahrensrügen im Strafprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung

    Auszug aus BGH, 30.06.1964 - 1 StR 199/64
    Vermeintlich, ohne sich auf die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 8, 301 berufen zu können, in Wirklichkeit in Übereinstimmung mit ihr (BGHSt 8, 314 Nr. 4) hat die Strafkammer die unwahre uneidliche Bekundung der Angeklagten bei ihrer ersten Vernehmung, sie habe "das verlangte Kellerbuch deswegen nicht mitgebracht, weil sie es nicht für notwendig hielt", und ihre spätere eidliche Aussage als eine einheitliche Handlung angesehene Sie hat diese demnach zwar rechtlich anders als der Eröffnungsbeschluß gewürdigt, der zwei selbständige Straftaten annahm, ein Vergehen gegen § 153 StGB und ein Verbrechen nach § 154 StGB; sie hat aber den ihr durch den Eröffnungsbeschluß unterbreiteten geschichtlichen Vorgang tatsächlich für bewiesen erachtet.
  • BGH, 07.10.1958 - 1 StR 354/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.06.1964 - 1 StR 199/64
    Bei solcher Sachlage, wenn der Eröffnungsbeschluß in einem bestimmten Sachverhalt mehrere selbständige Handlungen (§ 74 StGB), das Urteil aber nur eine einzige Tat (§ 73 StGB) findet, ist ein Freispruch unzulässig und unwirksam (vgl. BGHSt 13, 223; BGH Urt. vom 7. Oktober 1958 - 1 StR 354/58 -).
  • BGH, 08.07.1959 - 2 StR 251/59
    Auszug aus BGH, 30.06.1964 - 1 StR 199/64
    Bei solcher Sachlage, wenn der Eröffnungsbeschluß in einem bestimmten Sachverhalt mehrere selbständige Handlungen (§ 74 StGB), das Urteil aber nur eine einzige Tat (§ 73 StGB) findet, ist ein Freispruch unzulässig und unwirksam (vgl. BGHSt 13, 223; BGH Urt. vom 7. Oktober 1958 - 1 StR 354/58 -).
  • RG, 03.04.1917 - V 142/17

    Kann, wenn der Eröffnungsbeschluß zwei selbständige strafbare Handlungen annimmt,

    Auszug aus BGH, 30.06.1964 - 1 StR 199/64
    Nur wenn von den mehreren nach der Annahme des Eröffnungsbeschlusses selbständigen Handlungen die eine oder andere tatsächlich nicht erwiesen wird oder rechtlich unter kein Strafgesetz fällt, ist insoweit Freispruch geboten (RGSt 50, 351).
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