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   BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68   

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BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68 (https://dejure.org/1970,1781)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1970 - 3 StR 17/68 (https://dejure.org/1970,1781)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1970 - 3 StR 17/68 (https://dejure.org/1970,1781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Beurteilung des Verhaltens Angehöriger der Wachmannschaft des Vernichtungslager Treblinka im Kontext mit der von den Nazis angestrebten "Endlösung der Judenfrage" - Klärung von Verjährungsfragen für die im Raum stehenden Straftatbestände - Ordnungsgemäße ...

  • junsv.nl

    Vergasung von mindestens 700.000 überwiegend jüdischer Männer, Frauen und Kinder, sowie, in der Minderzahl, auch von Zigeunern. Tödliche Misshandlung, Erschiessung, Erschlagung und Erhängung einzelner Häftlinge sowie Zerfleischung durch 'Barry', den Hund des ...

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (56)

  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Auszug aus BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68
    In der Erschießung von mindestens zehn Häftlingen im September 1942, die F. "nach eigenem Gutdünken aussuchte" (UA S. 145) und die er nacheinander tötete, sieht das Schwurgericht mit Recht zehn Einzeltaten (UA S. 545), weil ihr ebensoviele Willensbetätigungen zugrundelagen (vgl. BGHSt 16, 397).

    Zu dem Vorwurf, das Schwurgericht hätte die Erschießung des Josel Ro. und des Juden D. als eine Handlung werten müssen, ist auf BGHSt 16, 397 zu verweisen.

    Auf BGHSt 16, 397 und BGH, Urt. vom 28. Mai 1963 - 1 StR 540/62 S. 9 weist in diesem Zusammenhang bereits das tatrichterliche Urteil hin (UA S. 565).

  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Auszug aus BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68
    Der Senat hat im übrigen in BGHSt 18, 87, 94 [BGH 19.10.1962 - 9 StE 4/62] bereits ausgeführt:.

    Das Gericht stellt, ebenso wie bei den übrigen Angeklagten, auch hier zutreffend auf die innere Einstellung des Angeklagten, auf sein Verhältnis zu den Taten ab (vgl. BGH NJW 1966, 1763; BGHSt 18, 87, 94) [BGH 19.10.1962 - 9 StE 4/62].

    Diese Würdigung liegt im Rahmen tatrichterlichen Ermessens und läßt auch keinen Verstoß gegen die in BGHSt 18, 87, 94 [BGH 19.10.1962 - 9 StE 4/62] (Staschynski-Urteil) niedergelegten Grundsätze erkennen.

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68
    Insbesondere kann davon nicht die Rede sein, daß das Gericht dabei gegen die Grundsätze der Entscheidung BGHSt 2, 194 (201) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] verstoßen und die Bildungsstufe der Angeklagten, ihr politisches und rechtliches Vorstellungsbild, die damals herrschenden Anschauungen, insbesondere über die Gehorsamspflicht gegenüber dem "Führer", und die massive Propaganda außer acht gelassen hätte.

    Der innere Grund des Schuldvorwurfs liegt darin, daß der Mensch auf freie, verantwortliche, sittliche Selbstbestimmung angelegt und deshalb befähigt ist, sich für das Recht und gegen das Unrecht zu entscheiden, sein Verhalten nach den Normen des rechtlichen Sollens einzurichten und das rechtlich Verbotene zu vermeiden ... (BGHSt 2, 194, 200) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51].

  • LG Düsseldorf, 15.10.1971 - 8 Ks 4/70

    Tötung von mindestens 71 Häftlingen im Rahmen der Aktion 'Vernichtung durch

    Dementsprechend ist davon auszugehen, dass vorliegend für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnehmer die innere Einstellung des Angeklagten entscheidend ist, dass er also auch dann als blosser Gehilfe angesehen werden kann, wenn er alle Tatbestandsmerkmale eigenhändig erfüllt hat, sofern sein Wille aber nur dahin ging, lediglich eine fremde Tat zu unterstützen (so auch BGHSt 2/150 bis zuletzt BGH Urteil v. 30.6.70 = 3 StR 17/68 mit dortiger Übersicht über die ständige Rechtsprechung).

    Dass die "niedrigen Beweggründe" im Sinne von § 211 StGB zu den besonderen persönlichen Umständen des § 50 Abs. 2 StGB n.F. gehören, hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 22/375, 378 überzeugend ausgeführt und in seiner Entscheidung vom 30.6.1970 - 3 StR 17/68 - erneut bestätigt.

    Das ist für die Heimtücke seit jeher anerkannt (BGHSt 2/251 ff; 23/103 ff.) trifft jedoch nach nunmehr herrschender Ansicht in Lehre und Rechtsprechung auch auf das Merkmal "grausam" zu (BGH 27.10.1969 - 2 StR 636/68 ; 27.10.1969 - 4 StR 272/68 mit Quellennachweis in der Literatur und 30.6.1970 - 3 StR 17/68 ).

    Dass diese Auslegung des § 4 der sog. Gewaltverbrecherverordnung zutreffend, diese Verordnung wirksam war und für den gesamten Bereich des Strafrechts galt, hat der Bundesgerichtshof mehrfach erhobenen Einwänden gegenüber klargestellt (BGH NJW 1962/2209, BGH 25.11.64 - 2 StR 71/64 ; 30.6.1970 - 3 StR 17/68 ).

    § 47 MilStGB ist auf die unter seiner Geltung begangenen Taten grundsätzlich noch anwendbar (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BGH 13.2.51 in Lindenmaier/Möhring Nr. 1 zu § 47 MilStGB bis BGH 30.6.71 - 3 StR 17/68 ), vorausgesetzt, der Täter gehört von seiner Stellung her dem von dieser Bestimmung erfassten Personenkreis zu.

    Indes fehlt es insoweit an einer entsprechenden Übergangsregelung, wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30.6.1970 - 3 StR 17/68 - im einzelnen näher ausgeführt und begründet hat.

  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 30. Juni 1970 - 3 StR 17/68 S 40/41 des näheren begründet.
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Im Urteil darzulegen braucht er nur die bestimmenden Strafzumessungserwägungen (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO); eine erschöpfende Darstellung ist nicht vorgeschrieben (vgl. dazu aus der neueren Rechtsprechung BGH, Urteil vom 30. Juni 1970 - 3 StR 17/68 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1970, 899; Urteil vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 64 - 6/70 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1971, 721; Urteil vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 613/70).
  • BGH, 19.12.1996 - 1 StR 76/96
    Die Gegenmeinung (Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO., Rdn. 9; Pikart in KK, 3. Aufl. § 350 Rdn. 15) stützt sich zu Unrecht auf einen Beschluß des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. September 1970 (3 StR 17/68).
  • LG Hamburg, 17.05.1976 - 4/75

    Massenerschiessung von mindestens 1000 Juden in Podhajce und von ca. 500 Juden

    Positiv ist den zahlreichen aber durchweg kurzen Formulierungen der einschlägigen Rechtsprechung zu entnehmen, dass der Inhalt des Täter willens derart sein muss, dass er sich mit den Absichten der Urheber deckt (BGHSt 18, 94), in dem Sinne, dass er seine Handlung und ihren Erfolg will nicht lediglich als Förderung fremden Tuns (z.B. eines Ausrottungsprogramms, in dem er selbst sich als fremdgetriebenes Rädchen versteht) sondern zu dem er - nicht lediglich als Unterworfener und Befehlsempfänger - einen selbständigen, eigenen Teil beisteuern will (BGHSt 8, 396; 3 StR 17/68 Ziff.C vom 30.6.1970 ; 1 StR 106/65 vom 26.10.1965 in DRiZ 1966 S.59 (Ziff.IIb); Schönke-Schröder Rz.58 vor § 25 mit Nachw.).

    Auch der 5.Strafsenat hat in seinem - später vielfach als Leitentscheidung akzeptierten (z.B. 3 StR 17/68 vom 30.6.1970 Ziff.C.; insbesondere Bd.18, 90-92; Dreher Rz.2 vor § 25) - Urteil vom 10.Januar 1956 (Bd.8, 393 ff.) in Übereinstimmung mit der überkommenen Rechtsprechung subjektiv abgegrenzt (395/6) und lediglich die "Badewannenentscheidung" des RG (74/84) verworfen, wie bisher auf die Willensrichtung des Täters abgehoben und überdies angemerkt, es gäbe keine BGH-Entscheidung, von welcher der Senat mit seinen Aussagen etwa abrücke.

    Auf diese Begrenzung des Entscheidungsfeldes macht der 3.Strafsenat im Urteil vom 30.Juni 1970 (3 StR 17/68 Ziff.C.2 ) aufmerksam: Wer die im Stachinsky-Urteil genannten Voraussetzungen erfülle, sei nicht in jedem Falle (nur "regelmässig") Täter.

  • LG Düsseldorf, 29.03.1971 - 8 Ks 2/70

    Einzelerschiessungen von Juden des Lagers 'Majowka' nach Flucht- oder

    Bei dem Merkmal "grausam" handelt es sich im Gegensatz zu den niedrigen Beweggründen nicht um ein besonderes persönliches, sondern um ein tatbezogenes Merkmal, auf das § 50 Abs. 2 StGB n.F. keine Anwendung findet (Dreher § 211 B 4; BGH Urteile vom 27.10.1969 - 2 StR 636/68 -, 5.2.1970 - 4 StR 272/68 - und vom 30.6.1970 - 3 StR 17/68 -).

    Einer Anwendung dieser Vorschrift im vorliegenden Fall steht jedoch trotz der Verurteilung des Angeklagten zu sechs Jahren Freiheitsstrafe entgegen, dass in Art. 89 Abs. 1 S.2 des 1.Strafrechtsreformgesetzes eine entsprechende Übergangsregelung fehlt (vergl. BGH 3 StR 17/68 S.45 ).

  • BGH, 25.03.1971 - 4 StR 47/69

    Rechtliche Berwertung einer Mitwirkung an der Massentötung von Juden in dem

    Wegen dieser Tätigkeiten sind D. und F. im sog. Belzecverfahren rechtskräftig außer Verfolgung gesetzt worden (Beschlüsse des LG München I vom 30. Januar 1964 und des OLG München vom 22. Juli 1964), während der Angeklagte L. im inzwischen rechtskräftig abgeschlossenen sog. Treblinkaverfahren wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden ist (Urteile des Schwurgerichts Düsseldorf vom 3. September 1965 und des BGH vom 30. Juni 1970 - 3 StR 17/68 -).
  • LG Frankfurt/Main, 06.02.1973 - 4 Ks 1/71

    Massenerschiessung von 5000 sowjetischen Kommissaren im Wald von Huisinka bei

    Sowohl bei dem Merkmal "grausam" als auch bei der Begehungsform "heimtückisch" handelt es sich um tatbezogene Umstände, auf die § 50 Abs. 2 StGB n.F. keine Anwendung findet (für das Merkmal der Grausamkeit vgl. BGH 2 StR 636/68 vom 27.Oktober 1969 S.15 und 4 StR 272/68 vom 5.Februar 1970 S.19 sowie 3 StR 17/68 vom 30.Juni 1970 S.7 und 3 StR 337/68 vom 13.Mai 1971 ; für das Merkmal Heimtücke: BGH NJW 69, 2105).

    Nach der Rechtsprechung können vor allem die Tötungen auf militärischen Befehl (§ 47 MStGB) Ausnahmen von der Regel bilden, nach der Täter ist, wer mit eigener Hand tötet (vgl. 3 StR 17/68, Urteil vom 30.6.1970 S.49 ).

  • LG Düsseldorf, 22.12.1970 - 8 Ks 1/69

    Vernichtungslager Treblinka

    Durch Urteil des Schwurgerichts Düsseldorf vom 3.September 1965 (8 I Ks 2/64) in Verbindung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.Juni 1970 (3 StR 17/68) sind von den Genannten wegen ihrer Beteiligung an den Massentötungen und an Einzeltötungen ausserhalb der Massenliquidierung rechtskräftig verurteilt worden:.
  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83

    Gegenstand des Strafverfahrens - Bestimmtheit - Anforderungen - Erschießungen in

    Von diesen Grundsätzen weicht die Rechtsprechung auch nicht ab, soweit sie es bei einer Verurteilung im Zusammenhang mit Massenverbrechen (z.B. Erschiessungen durch Einsatzkommandos oder Massentötungen in Vernichtungslagern der NS-Zeit) ausreichen lässt, die Opfer durch Angabe von Mindestzahlen festzulegen (vgl. BGH JZ 1967, 643; BGH, Urteil vom 30.Juni 1970 - 3 StR 17/68 ; 6.August 1970 - 4 StR 518/69 ; 22.Januar 1975 - 1 StR 341/74 ); denn in solchen Fällen wird in der Regel eine durch mehrere Tätigkeiten verübte Mitwirkung an einer sich über eine gewisse Zeit hinziehenden bestimmten Massentötung als natürliche Handlungseinheit gewertet und dem Täter nur die Zahl der Opfer angelastet, die unter seiner Beteiligung getötet worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.Januar 1975 - 1 StR 341/74).
  • LG Hamburg, 09.03.1976 - 2/75

    Erschiessung von mindestens 50 Juden im Waldlager bei Bobruisk

  • OLG Stuttgart, 08.11.1993 - 4 Ws 216/93

    Vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis und Zulässigkeit eines Ablehnungsantrags

  • BGH, 10.07.1974 - 3 StR 37/73

    (Fortgesetzter Beihilfe zur) fortgesetzten Urkundenfälschung - Fälschung

  • BGH, 13.05.1971 - 3 StR 337/68

    Strafrechtliche Würdigung des Massenmordes an Juden - Voraussetzungen für die

  • BGH, 15.03.1983 - 1 StR 531/82

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit Nötigung,

  • LG Kaiserslautern, 25.06.1982 - 18 Js 7/73

    Massenerschiessung von mindestens 100 Juden in einem namentlich unbekannten Ort

  • BGH, 01.12.1970 - 5 StR 646/70

    Raub oder räuberischer Diebstahl - Ordnungsgemäße Begründung der Strafzumessung

  • BGH, 25.05.1971 - 5 StR 71/71

    Strafbarkeit wegen Notzucht in vier Fällen und wegen Nötigung zur Unzucht -

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