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   BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80   

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BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80 (https://dejure.org/1980,535)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80 (https://dejure.org/1980,535)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1980 - AnwZ (B) 6/80 (https://dejure.org/1980,535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung des Antrags auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Gefährdung der Belange der Rechtspflege durch wiederholt rechtsfeindliche Einstellung - Wahrung der verfassungsgemäßen Ordnung als unabhängiger Rechtsanwalt - Würdigung der Feststellungen innerhalb eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des "unwürdigen" Verhaltens gemäß § 7 Nr. 5 BRAO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 77, 331
  • NJW 1980, 2711
  • MDR 1981, 49
  • StV 1981, 246
  • AnwBl 1980, 430
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80
    Danach handelt es sich nicht um gelegentliche Entgleisungen, die sich unabhängig voneinander jeweils aus jugendlicher Unbekümmertheit oder der Erregung eines Augenblicks ergeben haben und sich deshalb wenig zur Persönlichkeitsbeurteilung eignen würden (vgl. BVerfG NJW 1975, 1641, 1644) [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73].

    Bei der Sprengung der Veranstaltung in der K. Universität setzte er sich darüber hinweg, daß er durch Urkunde vom 19. April 1973 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Referendar in O. ernannt worden war und am 2. Mai 1973 den Eid nach dem Niedersächsischen Beamtengesetz geleistet hatte, der ihm unter anderem abverlangte, den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaats treu zu sein und das Grundgesetz zu wahren (vgl. zur politischen Treuepflicht eines Referendars BVerfG NJW 1975, 1641 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs [JR 1977, 28; LG Bamberg, Urteil vom 26. Oktober 1979 - 2 KLs 108 Js 521/78, bestätigt durch Beschluß des BGH vom 20. Februar 1980 - 3 StR 51/80 (S)] und des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1975, 1641, 1645 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]; 1978, 1047) sind solche Bestrebungen, insbesondere die Forderung nach allgemeiner Volksbewaffnung, die mit dem Ruf nach Zerschlagung des Staatsapparats im bewaffneten Aufstand zusammenhängt, wiederholt als verfassungsfeindlich beurteilt worden.

    Daneben erstreckt sich das Privileg auch auf die parteioffizielle und parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre und Anhänger einer Partei; dies gilt allerdings nur, soweit sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeiten, insbesondere nicht gegen die allgemeinen Strafgesetze verstoßen (BVerfG NJW 1978, 1047; auch NJW 1975, 1641, 1644 f) [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73].

    Diese Rechtsansicht steht, soweit es um die Reichweite des Parteienprivilegs geht, im Einklang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einstellung von Beamtenanwärtern (BVerfG NJW 1975, 1641, 1644 f) [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73], in der es ausgesprochen hat: Ein Teil des Verhaltens, das möglicherweise für die Beurteilung der Persönlichkeit eines Beamtenanwärters erheblich sei, könne auch der (bloße) Beitritt oder die (bloße) Zugehörigkeit zu einer verfassungsfeindliche Ziele verfolgenden Partei sein, und zwar unabhängig davon, ob die Verfassungswidrigkeit der Partei durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt sei oder nicht.

    Die Anwendung der Grundsätze über Inhalt und Reichweite des Parteienprivilegs auf einen Bewerber um die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bedeutet nicht, daß seine persönliche oder politische Einstellung zum Staat nach den gleichen Maßstäben wie die eines Beamtenanwärters (BVerfG NJW 1975, 1641 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) oder eines Bewerbers um das Amt des Notars (BGHZ 73, 46) gemessen würde.

  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76

    Ergänzungsgutachten: § 7 Nr. 5 BRAO

    Auszug aus BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80
    Im Rahmen der Gesamtwürdigung nach § 7 Nr. 5 BRAO kann ein aktives Eintreten des Bewerbers für eine verfassungsfeindliche Organisation (hier: KBW) auch dann zu seinem Nachteil mitberücksichtigt werden, wenn es nicht den Tatbestand des § 7 Nr. 6 BRAO erfüllt (im Anschluß an BGHZ 68, 46, 48).

    Unwürdigkeit im Sinne des § 7 Nr. 5 BRAO ist vielmehr auch dann anzunehmen, wenn der Bewerber durch sein Verhalten gezeigt hat, daß durch seine Zulassung andere wichtige Belange der Rechtspflege gefährdet werden würden (vgl. BGHZ 68, 46 sowie BGH, Beschluß vom 13. Februar 1978 - AnwZ (B) 14/77).

    In BGHZ 68, 46 (50 ff) ging es um einen Fall, in welchem dem Bewerber versuchte Gefangenenbefreiung, Widerstandsleistung gegen Polizeibeamte, Beleidigung und unsachliches Verhalten als Verteidiger in Strafprozessen vorgeworfen wurden.

    Voraussetzung der Versagung nach Nummer 5 ist nicht, daß sich der Bewerber eines strafbaren Verhaltens schuldig gemacht hat (BGHZ 68, 46, 48).

  • BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76

    KBW-Werbung

    Auszug aus BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs [JR 1977, 28; LG Bamberg, Urteil vom 26. Oktober 1979 - 2 KLs 108 Js 521/78, bestätigt durch Beschluß des BGH vom 20. Februar 1980 - 3 StR 51/80 (S)] und des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1975, 1641, 1645 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]; 1978, 1047) sind solche Bestrebungen, insbesondere die Forderung nach allgemeiner Volksbewaffnung, die mit dem Ruf nach Zerschlagung des Staatsapparats im bewaffneten Aufstand zusammenhängt, wiederholt als verfassungsfeindlich beurteilt worden.

    Daneben erstreckt sich das Privileg auch auf die parteioffizielle und parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre und Anhänger einer Partei; dies gilt allerdings nur, soweit sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeiten, insbesondere nicht gegen die allgemeinen Strafgesetze verstoßen (BVerfG NJW 1978, 1047; auch NJW 1975, 1641, 1644 f) [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73].

  • BGH, 13.02.1978 - AnwZ (B) 14/77

    Ablehnung einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens -

    Auszug aus BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80
    Unwürdigkeit im Sinne des § 7 Nr. 5 BRAO ist vielmehr auch dann anzunehmen, wenn der Bewerber durch sein Verhalten gezeigt hat, daß durch seine Zulassung andere wichtige Belange der Rechtspflege gefährdet werden würden (vgl. BGHZ 68, 46 sowie BGH, Beschluß vom 13. Februar 1978 - AnwZ (B) 14/77).

    Auch in dem Beschluß vom 13. Februar 1978 - AnwZ (B) 14/77 - handelte es sich darum, daß der Bewerber bei seinem Auftreten vor Gericht mehrfach durch unsachliche, verfahrensverzögernde und beleidigende Angriffe hervorgetreten war, um damit die Durchführung eines rechtsstaatlich geordneten Verfahrens zu stören oder die Rechtsfindung zu erschweren.

  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 2/78

    Voraussetzung der Bestellung zum Notar

    Auszug aus BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80
    Die Anwendung der Grundsätze über Inhalt und Reichweite des Parteienprivilegs auf einen Bewerber um die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bedeutet nicht, daß seine persönliche oder politische Einstellung zum Staat nach den gleichen Maßstäben wie die eines Beamtenanwärters (BVerfG NJW 1975, 1641 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) oder eines Bewerbers um das Amt des Notars (BGHZ 73, 46) gemessen würde.
  • BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64

    Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und

    Auszug aus BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80
    Er ist deshalb nach seinem gesamten Verhalten für den Anwaltsstand nicht tragbar (vgl. BGHSt 20, 73 [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]).
  • BGH, 31.03.1976 - 3 StR 6/76

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr und öffentliche

    Auszug aus BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs [JR 1977, 28; LG Bamberg, Urteil vom 26. Oktober 1979 - 2 KLs 108 Js 521/78, bestätigt durch Beschluß des BGH vom 20. Februar 1980 - 3 StR 51/80 (S)] und des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1975, 1641, 1645 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]; 1978, 1047) sind solche Bestrebungen, insbesondere die Forderung nach allgemeiner Volksbewaffnung, die mit dem Ruf nach Zerschlagung des Staatsapparats im bewaffneten Aufstand zusammenhängt, wiederholt als verfassungsfeindlich beurteilt worden.
  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75

    Wahlwerbesendungen

    Auszug aus BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80
    Hierbei handelt es sich nicht um eine bloße Zuständigkeitsregelung, sondern - in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 GG - um eine Privilegierung der politischen Parteien gegenüber den übrigen Vereinigungen und Verbänden (BVerfG NJW 1978, 1043, 1044) [BVerfG 14.02.1978 - 2 BvR 523/75].
  • BGH, 27.09.1965 - AnwZ (B) 8/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80
    So wurde die Unwürdigkeit, den Rechtsanwaltsberuf auszuüben, in dem Beschluß vom 27. September 1965 - AnwZ (B) 8/65 = EGE IX 3 damit begründet, daß der Bewerber durch die Aufnahme landesverräterischer Beziehungen (§ 100 e StGB a.F.) zum russischen Nachrichtendienst gegen den Bestand des Staates gehandelt habe, an dessen Rechtspflege ein Rechtsanwalt als unabhängiges Organ mitwirken solle.
  • BGH, 15.03.1976 - AnwZ (B) 23/75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80
    In dem Beschluß vom 15. März 1976 - AnwZ (B) 23/75 - hat der Senat den Versagungsgrund des § 7 Nr. 5 BRAO auf eine rechts feindliche Einstellung des Bewerbers in Zwangsvollstreckungsverfahren gestützt, die gegen ihn betrieben worden waren.
  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62

    Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte

  • BGH, 12.12.1977 - AnwZ (B) 22/77

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Verurteilung des Antragstellers wegen Untreue

  • BGH, 06.11.1978 - AnwZ (B) 22/78

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 06.12.1965 - AnwZ (B) 14/65

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    b) Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof auf die sofortige Beschwerde der Rechtsanwaltskammer und des Justizministers durch den angegriffenen Beschluß vom 30. Juni 1980 (BGHZ 77, 331 = NJW 1980, S. 2711 ) aufgehoben.

    In der angegriffenen Entscheidung wird die Mitberücksichtigung eines nicht strafbaren Kampfes gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ergänzend damit gerechtfertigt, die Prüfung der Unwürdigkeit erfordere eine Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Bewerbers, von der sich seine politische Auffassung jedenfalls dann nicht trennen lasse, wenn sie nach außen durch aktive Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei hervorgetreten sei (BGHZ 77, 331 (333, 336 f.)).

  • BGH, 30.09.1985 - AnwZ (B) 36/85

    Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer und Unwürdigkeit -

    Die politische Gesinnung ist für sich allein kein ausreichender Grund, einem Bewerber den Zugang zum Anwaltsberuf zu versagen (BGHZ 77, 331, 337).

    Darüber hinaus kann selbst eine aktive politische Betätigung, insbesondere ein aktives Eintreten für eine als verfassungsfeindlich angesehene Partei, das unterhalb der Schwelle der strafbaren Bekämpfung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (§ 7 Nr. 6 BRAO) bleibt, weder allein noch im Zusammenhang mit anderen Tatsachen zur Begründung der Unwürdigkeit für den Anwaltsberuf herangezogen werden (BVerfG NJW 1983, 1535 [BVerfG 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80] gegen BGHZ 77, 331).

  • BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80

    Verteidigerhandeln und Standesrecht; Verlesen einer Erklärung im Rahmen eines

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß unter bestimmten Voraussetzungen ein Verteidigerhandeln in Strafsachen, sei es prozessual an sich zulässig oder in der Regel nicht, eines Rechtsanwalts unwürdig und zugleich oder auch nur standeswidrig sein kann, insbesondere wegen Unsachlichkeit (vgl. BGHZ 68, 46, 51 ff [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 17/76]; BGHSt 26, 304; BGH, Beschluß vom 13. Februar 1978 - AnwSt (B) 14/77; BGH, Beschluß vom 30. Juni 1980 - AnwZ (B) 6/80 = AnwBl 1980, 430).
  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 12/82

    Notar - Notaramt - Anforderung - Eignung - Bestellung - Verfassungstreue -

    Es liegt ferner nichts dafür vor, daß er eine solche Organisation aktiv unterstützt hätte (vgl. BGHZ 77, 331).
  • BGH, 15.12.1980 - AnwZ (B) 19/80

    Unwürdigkeit zum Ausführen des Berufs eines Rechtsanwalts bei schuldhaftem

    Unter diesen Umständen hat der Senat nach pflichtgemäßem Ermessen (BGHZ 39, 110, 112 ff; BGH MDR 1966, 324; BGH, Beschl. v. 30. Juni 1980 - AnwZ (B) 6/80, - in NJW 1980, 2711 insoweit nicht abgedruckt -) keinen Anlaß, den gestellten weiteren Beweisanträgen der Antragsgegnerin nachzugehen.
  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 11/81

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Bestehen einer

    Das kann insbesondere der Fall sein, wenn er wiederholt eine rechtsfeindliche Einstellung an den Tag gelegt hat, sei es, daß er das Recht zum Beispiel als Prozeßbeteiligter mißachtet oder daß er sich mit unzulässigen Mitteln am Kampf gegen die Bundesrepublik Deutschland oder ihre rechtliche und verfassungsmäßige Ordnung beteiligt (BGHZ 77, 331, 332 mit Nachweisen).
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