Rechtsprechung
BGH, 30.06.1982 - 2 StR 297/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auseinandersetzung mit dem Vorliegen eines besonders schweren Falles der Untreue wegen der besonderen Schadenshöhe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 266 Abs. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 465
Wird zitiert von ... (7)
- LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08
Erpressung und Beihilfe zur Erpressung durch Drohung mit der Veröffentlichung von …
Ein sehr hoher Schaden ist in erster Linie geeignet, die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen zu lassen, wenn auch nicht allein auf diesen Gesichtspunkt, vielmehr auf das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.1982 - 2 StR 297/82, NStZ 1982, 465). - BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91
Treubruchstatbestand der Untreue
So ist ein sehr hoher Schaden - hier über 630.000 DM - in erster Linie geeignet, die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen zu lassen (BGH NStZ 1982, 465). - BGH, 14.04.1993 - 4 StR 144/93
Verwirklichung des Betrugstatbestandes durch falsche Abrechnung kassenärztlicher …
Zwar ist die Höhe des Schadens in erster Linie geeignet, der Tat das Gepräge besonderer Schwere zu geben (…BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 3; BGH NStZ 1982, 465 Nr. 10).
- BGH, 28.09.1983 - 3 StR 280/83
Besonderer Strafrahmen - Gewerbsmäßiger Schmuggel - Eingangsabgabenhinerziehung - …
Daß bei der Frage, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt, die Höhe des angerichteten Schadens eine wesentliche Rolle spielt, ist auch in der Rechtsprechung zu § 263 Abs. 3 StGB und § 266 Abs. 2 StGB anerkannt (vgl. BGH, Urteile vom 28. August 1975 - 4 StR 175/75; 19. Oktober 1976 - 1 StR 582/76; 17. April 1980 - 4 StR 22/80 - und 30. Juni 1982 - 2 StR 297/82; Senatsbeschluß vom 1. März 1978 - 3 StR 35/78). - BGH, 08.03.1988 - 1 StR 100/88
Untreue - Schadenshöhe - Dauer der Tat
"Die Höhe des Schadens und die Dauer der (fortgesetzten) Tat sind zwar Umstände von erheblichem Gewicht, die Ä möglicherweise entscheidend Ä für die Annahme eines besonders schweren Falles sprechen können (vgl. BGH NStZ 1982, 465 m. w. N.). - BGH, 21.04.1993 - 2 StR 54/93
Darlegungspflicht der Einzelakte durch den Tatrichter trotz der Annahme einer …
Die Höhe des Schadens und die Dauer der - fortgesetzten - Tat sind dabei Umstände von erheblichem Gewicht (BGH NStZ 1982, 465;… BGHR StGB § 266 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1, 2). - BGH, 29.09.1982 - 2 StR 360/82
Strafbarkeit wegen Untreue - Täter des Treubruchstatbestands - Die in der …
Ein besonders schwerer Fall liegt vielmehr nur vor, wenn die Tat nach ihrem gesamten Tatbild die erfahrungsgemäß vorkommenden und deshalb vom Gesetzgeber bereits bedachten Fälle der Untreue an Strafwürdigkeit soweit übertrifft, daß der ordentliche Strafrahmen nicht mehr ausreicht; darüber hat der Tatrichter auf Grund einer Gesamtwürdigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu befinden (BGH bei Dallinger MDR 1976, 16; BGH, Urteil vom 30. Juni 1982 - 2 StR 297/82 -).