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   BGH, 30.06.1994 - III ZR 112/93   

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https://dejure.org/1994,6191
BGH, 30.06.1994 - III ZR 112/93 (https://dejure.org/1994,6191)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1994 - III ZR 112/93 (https://dejure.org/1994,6191)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1994 - III ZR 112/93 (https://dejure.org/1994,6191)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) - Erteilung eines Zwischenbescheids zur Verlängerung der Entscheidungsfrist über die Erteilung einer Genehmigung - Amtspflichtverletzung bei Unsicherheiten über den Abschluss eines Kaufvertrages ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 1
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus BGH, 30.06.1994 - III ZR 112/93
    Die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur lassen sich anhand der gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955 (BGBl. I S. 565) von der Bundesregierung zu erstattenden Agrarberichte ermitteln (BGHZ 112, 86, 88 m.w.N.).

    Daß dieser Senat eine ungesunde Bodenverteilung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG in der Regel dann annimmt, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt oder an einen Nebenerwerbslandwirt veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist (BGHZ 94, 292, 295), und diese Grundsätze ausnahmsweise auch auf leistungsfähige Nebenerwerbsbetriebe anwendet (a.a.O. und BGHZ 112, 86), bedeutet nicht, daß die genannten Betriebe als "Dritte" in den Schutzzweck der Amtspflichten der Genehmigungsbehörde im Rahmen der Anwendung des § 9 GrdstVG einzubeziehen sind.

    Auch in diesem Zusammenhang geht es allein um die im öffentlichen Interesse liegende Sicherung der bäuerlichen Betriebsstruktur, zu der Haupt- und (leistungsfähige) Nebenerwerbsbetriebe gleichrangig beitragen sollen (BGHZ 112, 86, 91).

  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 49/88

    Berücksichtigung der Trennung unverträglicher Nutzungen bei Aufstellung eines

    Auszug aus BGH, 30.06.1994 - III ZR 112/93
    Es muß mithin eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten "Dritten" bestehen (BGHZ 110, 1, 8 [BGH 21.12.1989 - III ZR 49/88]/9; Senatsurteile vom 24. Februar 1994 - III ZR 6/93 - und vom 5. Mai 1994 - III ZR 78/93, jeweils zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der Umstand, daß der Kläger durch das fehlerhafte Verhalten der Beklagten nachteilig betroffen worden ist, reicht nicht aus, um ihn in den Schutzbereich der verletzten Amtspflicht einzubeziehen (vgl. BGHZ 110, 1, 9 [BGH 21.12.1989 - III ZR 49/88]; Kreft a.a.O. § 839 Rn. 242).

  • BGH, 29.10.1959 - III ZR 140/59

    Beanstandung eines anzeigepflichtigen Landpachtvertrages durch die

    Auszug aus BGH, 30.06.1994 - III ZR 112/93
    Dementsprechend hat der Senat (Urteil vom 27. Oktober 1960 - III ZR 140/59 - RdL 1961, 22; ebenso OLG Celle RdL 1968, 242 zu dem landwirtschaftlichen Genehmigungserfordernis nach Art. IV Nr. 3 KRG Nr. 45 für den Erwerb land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke in dem Zwangsversteigerungsverfahren) den Beanstandungsgrund des § 5 Abs. 1 d des Landpachtgesetzes (LPG) vom 25. Juni 1952, daß "die Verpachtung zu einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung führen würde" , und sogar die Vorschrift des § 5 Abs. 1 b LPG, die sichern soll, daß die vertraglichen Leistungen des Pächters in einem angemessenen Verhältnis zu dem nachhaltig erzielbaren Ertrag stehen, als rein öffentliche Interessen verfolgende Beanstandungsgründe gewertet und dem Pächter, der unverhältnismäßig hohe Leistungen zu erbringen hatte, einen Amtshaftungsanspruch versagt, soweit er sich auf eine schuldhaft rechtswidrige Nichtbeanstandung gestützt hatte.
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Auszug aus BGH, 30.06.1994 - III ZR 112/93
    Daß dieser Senat eine ungesunde Bodenverteilung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG in der Regel dann annimmt, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt oder an einen Nebenerwerbslandwirt veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist (BGHZ 94, 292, 295), und diese Grundsätze ausnahmsweise auch auf leistungsfähige Nebenerwerbsbetriebe anwendet (a.a.O. und BGHZ 112, 86), bedeutet nicht, daß die genannten Betriebe als "Dritte" in den Schutzzweck der Amtspflichten der Genehmigungsbehörde im Rahmen der Anwendung des § 9 GrdstVG einzubeziehen sind.
  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

    Auszug aus BGH, 30.06.1994 - III ZR 112/93
    Der Senat hat sich mit der Angelegenheit bereits im Rechtsstreit des Verkäufers des betreffenden Anwesens gegen den beklagten Freistaat befaßt (Urteil vom 3. Juni 1993 - III ZR 104/92 - NJW 1993, 3061).
  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 6/93

    Drittbezogenheit von Amtspflichten im Baugenehmigungsverfahren; Ansprüche des

    Auszug aus BGH, 30.06.1994 - III ZR 112/93
    Es muß mithin eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten "Dritten" bestehen (BGHZ 110, 1, 8 [BGH 21.12.1989 - III ZR 49/88]/9; Senatsurteile vom 24. Februar 1994 - III ZR 6/93 - und vom 5. Mai 1994 - III ZR 78/93, jeweils zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 78/93

    Drittbezogenheit von Amtspflichten eines Amtsarztes bei der Überprüfung der

    Auszug aus BGH, 30.06.1994 - III ZR 112/93
    Es muß mithin eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten "Dritten" bestehen (BGHZ 110, 1, 8 [BGH 21.12.1989 - III ZR 49/88]/9; Senatsurteile vom 24. Februar 1994 - III ZR 6/93 - und vom 5. Mai 1994 - III ZR 78/93, jeweils zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 30.06.1994 - III ZR 112/93
    Auch bietet die Revision keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 09.03.2006 - BLw 23/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines Dritten gegen die Erteilung der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 30. Juni 1994, III ZR 112/93, AgrarR 1995, 150, 151) und des Bundesverwaltungsgerichts (RdL 1996, 109 f.) dienen das Genehmigungserfordernis nach § 2 GrdstVG und der - hier von der zuständigen Behörde angenommene - Genehmigungsversagungsgrund des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG allein dem öffentlichen wirtschafts- und agrarpolitischen Interesse der Allgemeinheit, durch eine sachgerechte Regelung des Verkehrs mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken die Agrarstruktur in der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern; dagegen bezwecken die Vorschriften nicht, auch nicht neben diesem Ziel, den Schutz der privaten Interessen Dritter, die an dem Erwerb des genehmigungspflichtig veräußerten Grundstücks interessiert, aber an dem Kaufvertrag nicht beteiligt sind.
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